Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Nutzungsausfallentschädigung

Der volle Wert des verlangten Betrags ist maßgebend.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 4

Beispiel Durch einen Verkehrsunfall ist dem Geschädigten an seinem Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR entstanden. Er beauftragt einen Anwalt, der die 10.000,00 EUR beim gegnerischen Haftpflichtversicherer anmeldet sowie die daraus anfallenden Rechtsverfolgungskosten in Höhe vonmehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Einführung

Zu dem nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Schaden zählen grundsätzlich auch die für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aufgewandten Anwaltskosten. Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dieser wiederum bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag. Insoweit ist es unerheb...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Rückstufung

Nimmt der Geschädigte seine Kaskoversicherung in Anspruch und begehrt er anschließend Ersatz seines Rückstufungsschadens, so bemisst sich der Gegenstandswert nach der vollen Differenz zwischen den zu zahlenden Prämien und den Prämien, die bei schadensfreiem Verlauf des Versicherungsverhältnisses zu zahlen gewesen wären. § 9 ZPO ist unanwendbar.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 2

Beispiel Der Mandant hat einen Schaden i.H.v. 20.000,00 EUR erlitten. Der Anwalt rät 100% des Schadens einzufordern, was dann auch geschieht. Aufgrund der unklaren Sachlage hätte wegen der eigenen Betriebsgefahr nur zu einer Haftungsquote von 50% geraten werden dürfen. Zwar berechnet sich der Gebührenanspruch zunächst nach dem Wert von 10.000,00 EUR wegen Anwaltsverschuldens,...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Fahrtkosten

Fahrtkosten des Geschädigten (z.B. zum Arzt, zum Abholen von der Unfallstelle, zur Werkstatt, zur Zulassungsstelle etc.) sind mit ihrem vollen Wert anzusetzen. Es handelt sich nicht um Nebenforderungen. Fahrtkosten des Anwalts gehören dagegen zu dessen Vergütung und sind Nebenforderung (§ 43 Abs. 1 GKG). S.o. Anwaltskosten.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Transportkosten

Transportkosten, also Abschleppkosten, Kosten der Rückverbringung vom Unfallort etc. sind Hauptforderungen. Das Gleiche gilt auch für die Transportkosten des Verletzten oder seiner Angehörigen (also Kosten des Rettungshubschraubers, Krankenwagen, Taxi oder auch sonstige Rückverbringungskosten vom Unfallort).mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Anwaltskosten für eine Deckungsschutzanfrage

Deckungsschutzanfrage ist gesonderte Angelegenheit Werden die Anwaltskosten für eine Deckungsschutzzusage seitens des Rechtsschutzversicherers geltend gemacht (siehe hierzu BGH MDR 2012, 759 = AGS 2012, 595), handelt es sich um eine werterhöhende Schadensposition, da es sich bei dem Anspruch auf Deckungsschutz um einen anderen Gegenstand handelt. Es gilt das Gleiche wie für d...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist als Teil der Hauptforderung mitanzusetzen (LG Hannover Nds.Rpfl. 1974, 157; OLG Köln Rpfleger 1982, 158). Ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, ist unerheblich, wenn ein bezifferter Betrag geltend gemacht wird. Maßgebend ist der geforderte Betrag.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Radioumbaukosten

Der volle Wert ist maßgebend. Es handelt sich nicht um Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Begutachtungskosten

Begutachtungskosten sind mit ihrem vollen Wert anzusetzen (OLG München NJW-RR 1994, 1484; ebenso bei Rückabwicklung eines Vertrags: OLG Oldenburg RVGreport 2007, 196). Das gilt nicht nur für die Kosten der Schadensbegutachtung, sondern auch für die Kosten der Reparaturbestätigung des Sachverständigen. Gleiches gilt für die Kosten der Begutachtung des zu erwerbenden Ersatzwage...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Haushaltsführungsschaden

Schadensersatz wegen entgangener Haushaltsführung ist Hauptforderung und damit voll zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die konkreten Kosten einer Hilfskraft geltend gemacht werden oder ob fiktiv berechnet wird.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Freistellungsansprüche

Freistellungsansprüche sind nach § 3 ZPO mit dem vollen Wert der zu tilgenden Forderung anzusetzen. Siehe auch das Stichwort "Abgetretene Ansprüche".mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Ab- und Anmeldekosten

Ab- und Anmeldekosten für Unfall- bzw. Neuwagen sind mit dem vollen Wert anzusetzen. Es handelt sich nicht um Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Anwaltskosten der Haftpflichtregulierung

Die Kosten der anwaltlichen Regulierung, die in der Regel nach Abschluss der Regulierung eingefordert werden, sind im Rahmen der außergerichtlichen Schadenregulierung, immer Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG). Das gilt auch dann, wenn während der Regulierung ein Vorschuss verlangt wird. Auch die Anwaltskosten eines zuvor tätigen Anwalts bleiben nach e...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Kaskoentschädigung

Soweit von dem Kaskoversicherer Zahlung der Versicherungsleistung verlangt wird, richtet sich der Wert nach dem geltend gemachten Betrag. Wird zunächst unbeziffert die Kaskoentschädigung gefordert, dürfte von dem Betrag der Versicherungssumme auszugehen sein, die ggf. um Selbstbeteiligung und andere Anrechnungspositionen gekürzt werden muss. Die Abrechnung mit dem Kaskoversic...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Aktenversendungskosten

Wird im Rahmen der Unfallregulierung Akteneinsicht genommen, so entsteht eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. oder nach den entsprechenden Gebührenvorschriften der Länder. Da diese als verauslagte Kosten (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV) Teil der Anwaltsvergütung sind, teilen sie auch streitwertmäßig deren Schicksal und bleiben beim Gegenstandswert unberücksic...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Mietwagenkosten

Mietwagenkosten sind mit ihrem vollen Wert anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechende Schadensersatzforderung an den Mietwagenunternehmer abgetreten worden ist (s. das Stichwort "Abgetretene Ansprüche"). Maßgebend ist der verlangte Betrag, auch wenn er sich letztlich als überhöht herausstellt und nicht reguliert wird.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Finanzierungskosten

Nimmt der Geschädigte einen Unfallkredit auf, so sind die hiermit verbundenen Finanzierungskosten und Zinsen mit ihrem Wert anzusetzen. Es handelt sich nicht um Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG (a.A. für Bearbeitungsgebühren: OLG Köln JMBl.NW 1974, 46).mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 1

Beispiel Der Anwalt rät zu einer Schmerzensgeldforderung von 50.000,00 EUR, obwohl allenfalls 10.000,00 EUR realistisch sind. Der Mandant folgt diesem Rat und erteilt einen entsprechenden Auftrag. Zwar berechnet sich der Gebührenanspruch zunächst nach dem Wert von 50.000,00 EUR wegen Anwaltsverschuldens, kann der Anwalt den Mandanten jedoch nur auf Gebühren i.H.v. 10.000,00 E...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / 3

Beispiel Der Mandant hat einen Schaden i.H.v. 15.000,00 EUR erlitten. Die Haftungsquote beträgt 100%. Da der Versicherer die Haftung zunächst bestreitet, wird der Kaskoversicherer i.H.v. 14.400,00 EUR (abz. 600,00 EUR Selbstbeteiligung) in Anspruch genommen. Später zahlt der Versicherer die restlichen 600,00 EUR. Zwar sind nur 600,00 EUR aus dem Haftpflichtmandat an den Manda...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Verdienstausfall

Verdienstausfall ist als Hauptforderung zu berücksichtigen. Wird wegen eines Dauerschadens Verdienstausfall geltend gemacht, gilt § 9 ZPO. Siehe hierzu das Stichwort "Rentenansprüche".mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Attest

Werden die Kosten für ein ärztliches Attest geltend gemacht, handelt es sich nicht um eine Nebenforderung, sondern um eine werterhöhende Hauptforderung. Es gilt das Gleiche wie bei (sonstigen) Sachverständigenkosten.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Behandlungskosten

Behandlungskosten sind mit ihrem vollen Wert zu berücksichtigen, soweit vom Gegner Erstattung verlangt wird. Wenn jedoch der Krankenversicherer in Anspruch genommen wird, so geht ein eventueller Ersatzanspruch auf diesen über. Der Geschädigte ist nicht mehr berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen, auch nicht als Befreiungsanspruch, so dass er streitwertmäßig, nicht mehr...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Sachverständigenkosten

Sachverständigenkosten sind mit ihrem vollen Wert anzusetzen. Es handelt sich nicht um Nebenkosten i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG (BGH MDR 2007, 852; OLG München NJW-RR 1994, 1484).mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Umbaukosten

Werden Umbaukosten (für Radio oder sonstiges Zubehör) geltend gemacht, handelt es sich nicht um Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG. Maßgebend ist der geforderte Betrag.mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Allgemeine Kostenpauschale

Es handelt sich nicht um eine Nebenforderung i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG (BGH MDR 2007, 852; OLG München NJW-RR 1994, 1484). Die geltend gemachte Pauschale ist daher mit dem geforderten Wert anzusetzen.mehr

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AGS 7/2015, Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen. Eine systematische Zusammenstellung veröffentlichter Entscheidungen nach dem StVG. Von Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg. 14. neu bearbeitete und erweiterte Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXV, 619 S., 49,00 EUR

Zwei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen. Dies war Anlass, die Entscheidungssammlung wieder zu aktualisieren. Ca. 200 Entscheidungen sind neu eingearbeitet worden, darunter zahlreiche aktuelle Urteile und Beschlüsse des BGH. Die Entscheidungssammlung umfasst zwischenzeitlich weit über 5.000 Entscheidungen aus allen Instanzen. Das Werk ist systematisch nach Unfallsituatio...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Abänderung

Abänderung ist gesonderte Angelegenheit Wird die Abänderung einer Rentenzahlung aus einer Hinterbliebenenrente begehrt, so handelt es sich um eine selbstständige Angelegenheit, die gesondert zu vergüten ist (AG Siegburg AGS 2003, 345 mit Anm. N. Schneider = MDR 2003, 1143). Maßgebend ist der für den Abänderungszeitraum geforderte Mehr- bzw. Minderbetrag. Die früher abweichende...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Zinsen

Zinsen aus der Schadensersatzforderung bleiben bei der Bemessung des Erledigungswerts außer Ansatz (§ 43 Abs. 1 GKG). Lediglich dann, wenn nur Zinsen geltend gemacht werden, ist deren Wert maßgebend. Beispiel Der Versicherer hat den Sachschaden i.H.v. 5.000,00 EUR erst nach mehrfachen Mahnungen des Geschädigten reguliert. Der Anwalt wird hiernach nur mit den übrigen Schadenspo...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Abgetretene Ansprüche

Abgetretene Ansprüche sind zu berücksichtigen Werden Schadensersatzforderungen hinsichtlich einzelner Positionen abgetreten, etwa an den Autovermieter wegen der Mietwagenkosten oder an den Sachverständigen hinsichtlich seiner Vergütung, und wird im Rahmen der Regulierung Zahlung an den Abtretungsempfänger verlangt, so wird der Wert der abgetretenen Forderungen für den Anwalt ...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Unfallversicherung

Wird der Anwalt beauftragt, anlässlich des Unfalls auch die Regulierung mit dem privaten Unfallversicherer durchzuführen, liegt insoweit eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor (siehe BGH AGS 2006, 256 = VersR 2006, 521 = NJW 2006, 1065 = BGHR 2006, 654 = AnwBl 2006, 357 = NZV 2006, 244 = DAR 2006, 386= Schaden-Praxis 2006, 259 = RuS 2006, 305 = zfs 2006, 448 = MDR 20...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Rentenansprüche

Dreieinhalbfacher Jahresbetrag ist maßgebend Wird infolge der Tötung oder Körperverletzung ein Erwerbsschaden des Verletzten oder werden Unterhaltsschäden der Hinterbliebenen als Rentenansprüche geltend gemacht, so ist vom dreieinhalbfachen Jahreswert auszugehen. Die frühere Sonderregelung für den Gebührenstreitwert (§ 42 Abs. 1 GKG a.F.) ist zum 1.8.2013 ersatzlos gestrichen...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Anwaltskosten der Kaskoregulierung

Anwaltskosten der Kaskoregulierung sind zu berücksichtigen Werden die Kosten der Kaskoregulierung als Schadensposition mit geltend gemacht (siehe hierzu BGH, AGS 2012, 595 = MDR 2012, 759; zuletzt AG Ahlen AGS 2014, 543), so handelt es sich immer um eine Hauptforderung, da die Kosten aus einer anderen Angelegenheit stammen. Ihr Wert ist daher den übrigen Schadenspositionen hi...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Sachschaden

Der volle Betrag ist maßgebend. Kein Restwertabzug bei Totalschaden Wird der Sachschaden auf Totalschadenbasis abgerechnet und muss sich der Geschädigte den erzielten oder den erzielbaren Restwert des Fahrzeugs als Vorteilsausgleich anrechnen lassen, dann bleibt für die außergerichtliche Regulierung jedoch der volle Sachschaden maßgebend (AG Ahlen AGS 2104, 543; LG Freiburg An...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Klage ist vollumfänglich begründet." 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.032,80 EUR gem. §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. VVG. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig und umfasst auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kl. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wa...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 3 Anmerkung:

Ausgangspunkt der Entscheidung ist der Grundsatz, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall der Beratungsdienste eines Anwalts bedienen darf und der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer diese adäquaten Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen haben (vgl. Greißinger, zfs 1999, 504 ff.). Schon der Grundsatz der Waffengleichheit spricht dafür, dass der Geschädigte das...mehr

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zfs 7/2015, Prozessführungs... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von den Bekl. Ausgleich ihrer Schäden nach einem Verkehrsunfall am 8.8.2013. Sie befuhr mit zeitlichem und räumlichem Abstand hinter dem bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Bekl. zu 1) eine Durchfahrt auf einen Parkplatz. Nach links konnte man jeweils zu den einzelnen Blöcken von Parkbuchten abbiegen. Der Bekl. zu 2) bog nach links ab, erkannte, dass...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / Sachverhalt

Der Kl. betreibt ein Transportunternehmen mit 17 Lkw, das sich aus einem Heizöl- und Containergeschäft sowie einem Transportunternehmen zusammensetzt. Eine Rechtsabteilung unterhält der Kl. nicht. Er ist Halter und Eigentümer einer Zugmaschine und eines Sattelanhängers, die auf der BAB in einen Unfall mit einem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Lkw verwickelt wurden. Nach...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / Leitsatz

1. Vorgerichtliche Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall sind erstattungsfähige Schadenspositionen, wenn der Geschädigte schutzwürdig ist und die Tätigkeit des Anwalts aus der Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine besondere Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte zweckmäßig gewesen ist. 2. Ist aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Ersatzpflicht des Schädi...mehr

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zfs 7/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

In der Revisionsinstanz verfolgt der Kl. die Verurteilung des beklagten Haftpflichtversicherers zum Ersatz weiteren immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall. Der VN der Bekl. W befuhr mit dem haftpflichtversicherten Pkw unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 58 km/h bei erheblicher Alkoholisierung eine innerörtliche Straße. ...mehr

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zfs 7/2015, Unerlaubtes Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Die Kl. kann von dem Bekl. nicht gem. §§ 116 VVG, 28 Abs. 2 VVG die Zahlung von 1.141,81 EUR im Wege des Rückgriffs verlangen. Auch wenn der Bekl. sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat und gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen hat – wofür alle objektiven Umstände sprechen –, scheidet ein Regress der Kl. jedenfalls gem. § 28 A...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Wahrung von Regressansprüchen (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 59 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrecht zu erhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Rz. 60 Die Sanktion ergibt sich aus § 86 Abs. 2 S. 2 ...mehr

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§ 16 Anhang / III. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 13 Muster 3: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) An das Amtsgericht Luxemburger Straße 101 50922 Köln Klage des Angestellten Heinrich Müller, Kaiserstraße 12, 51145 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe Dr. van Bühren & Partner, Köln gegen Negatio Rechtsschutz Versicherungs-AG, ges...mehr

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§ 16 Anhang / II. Muster: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung)

Rz. 12 Muster 2: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung) Muster: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung) An das Landgericht Köln 24. Zivilkammer 50922 Köln Aktenzeichen: 24 O 512/14 – Abschriften für Gegner anbei – In Sachen Media-Bild ./. Clementia Versicherungs-AG bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten: Antr...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 75 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles haben in der Rechtsschutzversicherung keine große Bedeutung. Sie kommen vor allem im Verkehrsrechtsschutz in Betracht (§ 21 Abs. 8 ARB 2008/2010): Die Leistungsfreiheit besteht immer nur gegenüber demjenigen, der die Obliegenheitsverletz...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XII. Selbstbeteiligung (§ 5 Abs. 3 lit. c ARB 2008/2010)

Rz. 108 Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten Versicherungsverträge nur noch mit einer Selbstbeteiligung an. Die Selbstbeteiligung gilt für jede Leistungsart, kann also trotz eines einheitlichen Sachverhalts mehrfach in Betracht kommen: Wird ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall im Strafverfahren und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen tätig, so ist d...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / IV. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 3 VVG)

Rz. 360 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung der Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Rz. 361 Es handelt sich hier um eine gesetzlich ger...mehr

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§ 16 Anhang / I. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung)

Rz. 11 Muster 1: Klage wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung) An das Landgericht Luxemburger Straße 101 50922 Köln Klage der Media-Bild GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anton Bild, Humboldtstraße 50, 51149 Köln, - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: RAe Dr. van Bühren & Partner, Köln gegen die Cleme...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / III. Leistungsfreiheit

Rz. 170 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles führt sowohl in der Kaskoversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers.[168] Rz. 171 Im Bereich der Kaskoversicherung ist der Vorsatz von Hilfspersonen dem Versicherungsnehmer nicht anzurechnen, es sei denn, diese Hilfsperson ist Repräsentant des...mehr