Mietwagenkosten sind mit ihrem vollen Wert anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechende Schadensersatzforderung an den Mietwagenunternehmer abgetreten worden ist (s. das Stichwort "Abgetretene Ansprüche").

Maßgebend ist der verlangte Betrag, auch wenn er sich letztlich als überhöht herausstellt und nicht reguliert wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge