Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2013, Vergütungsoptio... / e) Mehrere Betriebsstätten

Gerade in größeren Insolvenzverfahren kann es vorkommen, dass ein Unternehmen nicht nur einen Standort, sondern mehrere Betriebsstätten unterhält. Dies erfordert einen größeren logistischen, personellen und Überwachungsaufwand des Verwalters. Dem hierdurch veranlassten Mehraufwand kann ebenfalls im Rahmen von Zuschlägen begegnet werden. Hier sieht die Rspr. und Kommentierung...mehr

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FoVo 6/2013, Wenn Dritte nicht mehr schweigen müssen …

Schweigepflicht der ­Auskunftsstellen Will der Gläubiger die Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners klären, so stößt er schnell an Grenzen. Es werden im Allgemeinen der Datenschutz oder im Besonderen das Bankgeheimnis, das Sozialversicherungsgeheimnis, das Steuergeheimnis oder sonstige spezielle Geheimnisse entgegengehalten. Umschrieben ist damit, dass derjenige, d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stiefvater muss im Haushalt lebendes Stiefkind unterhalten

Leitsatz Ein Stiefkind hat keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, wenn der Stiefvater ein ausreichend hohes Einkommen erzielt. Sachverhalt Die 1994 geborene Klägerin lebte mit ihrer Mutter und deren Ehemann in der fraglichen Zeit vom 1.-31.7.2007 in einem gemeinsamen Haushalt. Im Juli 2007 erzielte der Ehemann ein Nettoeinkommen i.H.v. 2.351,98 EUR. Am 12.7.2007 erhielt er zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung einer komprimierten "ELSTER"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Leitsatz 1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuere...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschiedene Ehefrau per GPS überwacht

Leitsatz Wer trägt die Kosten für die Einschaltung eines Detektivs zur Überwachung des geschiedenen Ehegatten, wenn der Anlass für die Überwachung sich letztlich als begründet erweist und zum Ausschluss des Unterhalts führt? Sachverhalt Der geschiedene Ehemann hatte seine geschiedene Frau schon lange im Verdacht, in einer gefestigten Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 2.1 Zweigniederlassung eines gewerblichen Unternehmens

Rz. 4 Eine Organschaft zu einem ausl. gewerblichen Unternehmen ist nur möglich, wenn im Inland eine Zweigniederlassung des Organträgers besteht, d. h. eine rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch aber mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete Einrichtung. Gleichzeitig wird damit ausgedrückt, dass § 18 KStG nur gilt, wenn sich die Hauptniederla...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / II. Haftungsgefahren beim nachehelichen Unterhalt

1. Altersvorsorgeunterhalt Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvors...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt

Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die bezogene Rente sein – reicht. Die bezogene Rente ist durch d...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [7] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [8] Auf Seiten der Klägerin bestehe jedenfalls ein Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestunterhalts von monatlich 281 EUR bis Dezember 2009 und von monatlich 317 EUR ab Januar 2010. Nach bedarfsdeckender Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verbleib...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / Einführung

Bei der Trennung von Eheleuten und der anschließenden Scheidung, der Regelung der elterlichen Sorge, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem Umgangsrecht sowie beim Unterhalt spielt sich zunächst alles auf zivilrechtlichem Sektor ab: Die dort geltenden Prozessgrundsätze, aber auch die darauf basierende Prozessführung werden den Erwartungen der Beteiligten indes zuweil...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 11.1.2006 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Sie lebt bei ihrer Mutter. [3] Der Beklagte ist erwerbstätig; er bewohnt seit dem 17.5.2010 mit seiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. [4] Die Klägerin hat den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit ab November 2009 in An...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind

Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BGH[1] ausdrücklich festgestellt. D.h. im R...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Unterhaltsbezifferung nach Auskunft durch den Unterhaltsschuldner

Der gleiche BGH-Beschluss[7] offenbart eine weitere Haftungsfalle. Hier war auf ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsgläubigers hin durch den Unterhaltsschuldner Auskunft über die Einkünfte erteilt worden. Der Anwalt des Unterhaltsberechtigten hatte auf dieser Basis den Unterhalt berechnet und geltend gemacht. Allerdings hatte der Anwalt zunächst nur den Elementarunterhalt vo...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / I. Gesetzeslage

Die Verwirkung ist für den nachehelichen Unterhalt in § 1579 BGB[4] geregelt; sie gilt über § 1361 Abs. 3 BGB für den Trennungsunterhalt entsprechend.[5] Bis 1986 lautete diese Bestimmung: Zitat "(1) Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, weil" … 2. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätz...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Mutwille und einseitiges Fehlverhalten bei wahrheitsgemäßen Anzeigen

Grundlage der Regelung des § 1579 BGB ist die Fortwirkung der ehelichen Loyalität: Was jedem Einzelnen recht und billig ist, wird dem (geschiedenen, zumindest aber getrennt lebenden) Ehegatten zwar nicht verwehrt, aber mit dem Wegfall oder der Reduzierung des Unterhalts sanktioniert. Dies kann vom Ansatz her auch durch die Erstattung einer wahrheitsgemäßen Anzeige geschehen ...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvorsorgeunterhalt als Teilaspe...mehr

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FF 5/2013, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Marianne Breithaupt1. Auflage 2012, 439 Seiten, 89 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft Bereits der Buchtitel macht mit aller Entschiedenheit deutlich, dass es der Autorin nicht darum geht, die Düsseldorfer Tabelle zu ihrem Jubiläum als wichtigen Bestandteil des Unterhaltsrechts zu würdigen und ihr – wie das bei solchen Anlässen üblich ist – für ihre weitere Zukunft die besten Wüns...mehr

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FF 5/2013, Einer zahlt und eine betreut? Kindesunterhaltsrecht im Wandel

Scheiwe/Wersig (Hrsg.), Schriften zum Familien- und Erbrecht, Bd. 3, 1. Aufl. 2010, 291 S., 59 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5392-8 Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Ott/Schürmann/Werding (Hrsg.), 1. Aufl. 2012, 298 S., 69 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7425-1 Bei den beiden hier vorzustellenden Werken handelt es sich um zwei (Sammel-) Bände, die s...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Aufenthaltswechsel des minderjährigen Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren

Das minderjährige Kind, das gegen den anderen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend macht, wird hierbei in der Regel vertreten durch den Elternteil, bei dem es lebt. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn der Aufenthalt des Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren wechselt: Der Antrag auf Unterhalt fällt in sich zusammen, weil der Anspruch rückwirkend entfällt; der vorhe...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Primäre und sekundäre Darlegungslast bezüglich ehebedingter Nachteile

Das Vorliegen ehebedingter Nachteile kann einer Unterhaltsbefristung entgegenstehen und ist deshalb in vielen Unterhaltsstreitigkeiten ein heiß umkämpfter Schauplatz. Beide Parteien treffen hierbei unterschiedliche Darlegungslasten. Dieses System muss der Anwalt sehr genau kennen, um nicht seiner Partei leicht vermeidbare Nachteile zu bescheren. Grundsätzlich muss der Unterha...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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Probleme mit der Forderungsaufstellung beim PfÜB

Verbindliches PfÜB-Formular macht Schwierigkeiten Seit dem 1.3.2013 ist der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) wegen einer gewöhnlichen Geldforderung nur noch nach dem in Anlage 2 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) vorgesehenen Formular möglich. Nicht nur der Umfang des Formulars und dessen Unvollständigkeit im Hinblick auf ...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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FF 5/2013, Deutscher Anwaltstag vom 6.–8. Juni in Düsseldorf

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 6.6.2013, 14.00–18.00 Uhr Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht 14:00–15:00 Uhr Familiäre Solidarität im Unterhalts- und Erbrecht Prof. (em.) Dr. Rainer Frank, Universität Freiburg 15:00–16:00 Uhr Europa mitten drin: EuUntVO, Rom III – Lassen Sie sich nicht abschrecken! Rechtsanwalt Ge...mehr

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FF 5/2013, Rechtsprechung k... / Abstammung

a) Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.1989 – IVb ZR 56/88, FamRZ 1990, 367; Abgrenzung zu B...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / II. Strafanzeigen als Straftat gegen den Unterhaltsverpflichteten

Zunächst können Strafanzeigen nach § 1579 Nr. 3 BGB zur Beschränkung oder Versagung des Unterhalts führen, wenn in der Anzeige ein (versuchtes oder vollendetes) Verbrechen oder ein "schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten" liegt. Diese Straftat muss nach Überzeugung des Familiengerichts tatsächlich begangen wor...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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FF 5/2013, Zeit gewinnen für das Wesentliche

Jochem Schausten Kennen Sie das auch aus Ihrer täglichen Arbeit? Lange Gespräche mit Mandantinnen oder Mandanten, die – wenn wir ehrlich sind – keinen oder nur einen sehr geringen Bezug zu der eigentlichen juristischen Tätigkeit haben? Oder haben Sie auch häufiger das Gefühl, dass es in Ihrem familienrechtlichen Dezernat eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten gibt, die – ...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / 2. Strafanzeigen als Vergehen gegen den Unterhaltsverpflichteten

Lässt man die vorgenannten Fälle außer Betracht, bleiben für die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB – neben dem in der Praxis häufigen Fall des versuchten oder vollendeten Prozessbetrugs[11] – speziell für die Erstattung von Strafanzeigen nur noch die Vergehen nach §§ 145d, 164, 185–187 StGB: Diese Delikte setzen überei...mehr

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AGS 5/2013, Die Abtretung e... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Der Kläger kann gegenüber dem Beklagten keinen anwaltlichen Honoraranspruch aus abgetretenem Recht geltend machen, weil die Abtretung der Vergütungsforderung der Rechtsanwältin Dr. S. an den Kläger, der selbst nicht Rechtsanwalt ist, unzulässig ist. Die Unzulässigkeit der Abtretung ergibt sich aus § 49b Abs. 4 BRAO. Danach ist die ...mehr

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ZFS 5/2013, Keine Obliegenh... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der A Versicherung AG eine private Rechtsschutzversicherung; Frau K ist dort als seine Ehefrau mitversichert. Der Versicherungsvertrag umfasst die Geltendmachung von vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen, auch aus ärztlicher Fehlbehandlung. Die Bekl. ist das Schadensabwicklungsunternehmen der A Versicherung AG i.S.v. § 126 Abs. 2 VVG. D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten

Leitsatz Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden. Normenkette § 13 Abs. 1 Nrn. 4b und 4c, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 17, § 19 Abs. 1 ErbStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 EMRK. Sac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld

Leitsatz Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist. Normenkette § 74 EStG, §§ 41 ff. SGB XII, § 5 AO, § 102 FGO Sachverhalt Der Landkreis beanspruchte die Abzweigung des Kindergeldes für d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kind unterhält keinen eigenen Hausstand in Einliegerwohnung der Eltern

Leitsatz Eine behelfsmäßige Wohnungseinrichtung, kein schriftlicher Mietvertrag, kein angemeldeter Telefon- bzw. Fernsehanschluss und kostenloses Wohnen: All diese Kriterien sprachen für das FG Hamburg gegen einen eigenen (Erst-)Hausstand eines Kindes in der Einliegerwohnung der Eltern. Sachverhalt Die Tochter nahm nach ihrem Studium ein befristetes Anstellungsverhältnis auf ...mehr

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Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder o...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

Leitsatz 1. Lebt ein Kind mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, sind in die Berechnung der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der für 2006 bis 2008 geltenden Fassung (a.F.) zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge nur die im Anspruchszeitraum tatsächlich zugeflossenen Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils oder Dritter e...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Vertraglich begründeter Unterhalt

Vertraglich begründeter Unterhalt kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden.[64] Dagegen spricht das Alter von 28 Jahren der Unterhaltsberechtigten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Scheidung wegen der nicht auszuschließenden Möglichkeit der Wiederheirat.mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 9. Angemessener Unterhalt

Zum angemessenen Lebensbedarf i.S.d. § 1578b Abs. 1 BGB gehört auch der Altersvorsorgeunterhalt.[58]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Befristung des Unterhalts nach Abänderungsurteil

Wurde in einem Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch nicht in einem nach Veröffentlichung des Urteils des BGH vom 12.4.2006[69] verhandelten Abänderungsverfahren geltend gemacht, schließt die Rechtskraft des Abänderungsurteils bei unveränderter Tatsachenlage eine künftige Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts aus. Eine Aus...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Es bestehen hier bereits Bedenken dagegen, ob die Beschwerde nach § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig ist. … Das aber bedarf keiner Vertiefung, weil die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist. Auch dann, wenn der Antragsgegner den geschuldeten Unterhalt freiwillig bezahlt und der Zahlungsanspruch nur deswegen gerichtlich geltend gemacht wird, weil der Antragsteller für den Anspruch ei...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem vollen Unterhalt der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Dass es dem An...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG gegen den Antragsgegner laufenden zukünftigen Ehegattenunterhalt geltend gemacht. Der Antragsgegner hatte zwar bislang regelmäßig und pünktlich gezahlt, sich aber geweigert, kostenfrei einen Vollstreckungstitel über den geschuldeten Unterhalt beizubringen. Das FamG hat den Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG auf den Jahreswert d...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Fiktives Einkommen

Das BVerfG hat bei drei Verfassungsbeschwerden [6] es gebilligt, dass wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht nur tatsächliche, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden können, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem W...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Unterhaltsverzicht im Ehevertrag

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[65] seine Rechtsprechung[66] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch evident einseiti...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 5. Abfindung als Einkommen

Ob eine anlässlich des unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren Verlusts des Arbeitsplatzes gezahlte Abfindung als unterhaltsrechtliches Einkommen heranzuziehen ist, hängt nach der Rechtsprechung des BGH davon ab, ob ein Einkommensrückgang auszugleichen ist. Wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle erlangt, die ihm ei...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / c) Abänderungsabrede in einem Vergleich

Die Parteien hatten am 1.6.2006 im Berufungsverfahren gegen ein Urteil zur Zahlung von nachehelichen Unterhalt einen Vergleich mit dem Inhalt geschlossen, dass es "unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte" bis einschließlich Februar 2007 bei dem erstinstanziellen Urteil verbleiben solle und dann "jede Partei eine Abänderung beantragen" könne, wobei ein Un...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 8. Ehebedingter Nachteil und Erwerbsobliegenheit

Ist der Unterhalt durch eine Entscheidung oder durch Vergleich festgesetzt worden und genügt der Unterhaltsberechtigte seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit, kann ihm für die Vergangenheit nicht vorgehalten werden, er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, um den jetzt eingetretenen ehebedingten Nachteil zu kompensieren.[57]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / V. § 1572 BGB

Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen voller Erwerbsminderung, kann er bis zum 65. Lebensjahr ausschließlich wegen Krankheit nach § 1572 BGB Unterhalt verlangen.[35]mehr