Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Berufsorientier... / Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die am x.3.1992 geborene, im Haushalt der Mutter lebende Tochter des Antragsgegners. Sie hat die Realschule im Schuljahr 2009/2010 ohne Abschluss verlassen und besucht seit dem 7.9.2011 das Städtische Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik in M.; dort leistet sie ein Berufsorientierungsjahr in der Fachrichtung Ernährung und Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für den konkreten Bedarf?

Die Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Bedarf trägt grundsätzlich der Berechtigte. Der Unterhaltsberechtigte genügt seiner Darlegungslast, wenn er seine Bedürfnisse im Detail angibt und daraus den gesamten Unterhalt ableitet. Nur dann ist auch eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO möglich. Bestreitet der Pflichtige einzelne Bedarfspositionen, hat der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wann ist von einer Quotenberechnung in eine konkrete Bedarfsermittlung überzugehen?

Wann der Übergang von Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsermittlung stattfindet, wird von den Leitlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich in Nr. 15.3 beantwortet. Die Süddeutschen Leitlinien ziehen eine konkrete Bedarfsberechnung bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Pflichtigen in Betracht. Es wird also allein auf den Pflichtigen abgestellt; was unter sehr gute...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Einem volljährigen Kind, das vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten hat, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt, muss als Notgroschen das Schonvermögen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (150 EUR je vollendetes Lebensjahr) verbleiben, wenn nicht auf Seiten des Verpflichteten enge wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.12.2011 – 16 UF ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Einleitung

Das Thema ist komplexer als es der Titel vermuten lässt. Eigentlich geht es um die Kriterien, Vorgehensweisen und Methoden bei der Ermittlung des überquotenmäßigen Unterhalts für Ehegatten vor und nach der Scheidung sowie des übertabellarischen Unterhalts bei minderjährigen und volljährigen Kindern sowie die Auswirkungen und Folgen hiervon. In der Vergangenheit finden sich zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

§ 32 VersAusglG lässt die Anpassung von Anrechten nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs nur für Regelsicherungssysteme zu. Eine analoge Anwendung auf – obligatorische – berufsständige Zusatzversorgungen (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) kommt nicht in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 31.5.2012 – 8 B 6.12 [BayVGH], FamRZ 2012, 1565). Die VBL als Zusatzversorgung des öffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsbemessung existieren?

Die unterschiedlichen Formulierungen der §§ 1360a, 1361 Abs. 1 und 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB umschreiben den unbestimmten Rechtsbegriff des "eheangemessenen Bedarfs", von dem die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den vorgenannten Vorschriften zeigen, dass ein Unterhaltsmaß geschuldet wird, das dem ehelichen Lebenszuschnit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Berufsorientier... / Leitsatz

1. Das Berufsorientierungsjahr ist als "allgemeine Schulausbildung" i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB anzusehen. 2. Zur Verwirkung von Unterhalt eines in der allgemeinen Schulausbildung befindlichen Kindes. 3. Das unterhaltsberechtigte Kind kann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 BGB allein den leistungsfähigen Elternteil in Anspruch nehmen; auf fiktives Einkommen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Nebenberufliche... / 1 Tatbestand:

Der 21 Jahre alte Antragsteller ist Student im dritten Semester und lebt im Haushalt seiner Mutter. Er nimmt den Antragsgegner, seinen von der Mutter geschiedenen Vater, auf Unterhalt in Anspruch. Streitig ist u.a., ob und ggf. in welcher Höhe er sich ein Nebeneinkommen von ca. 300 EUR monatlich aus einer Aushilfstätigkeit in einem Supermarkt auf seinen Unterhaltsbedarf anre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2012, Richtiges pro... / II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH widerspricht dem Kammergericht und folgt dem Gläubiger Der BGH widerspricht dem Kammergericht (KG) und hält die Feststellungsklage für zulässig. Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Das Große Famil... / V. Ausblick

Mit der jetzigen Regelung dürfte, daran können kaum Zweifel bestehen, das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht sein. Zu Recht wird zunehmend gefordert, auch die Zuständigkeit für den Vermögensausgleich bei Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften von den Zivilprozessgerichten auf die Familiengerichte zu verlagern.[33] Die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / Leitsatz

In den Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und nicht nach § 51 FamGKG. Abzustellen ist auch hier auf 10 % – nicht 20 % – des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Der Wert ist wegen des besonderen Aufwands i.d.R. allerdings nach § 50 Abs. 3 FamGKG heraufzusetzen. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS Nr.11/2012, Keine Termi... / 1 Aus den Gründen

Das amtsgerichtliche Verfahren betrifft den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt. Gem. § 246 Abs. 2 FamFG ist eine mündliche Verhandlung im einstweiligen Anordnungsverfahren zur Regelung des Unterhalts nicht vorgeschrieben, sondern in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt. Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV fällt deshalb n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem seit dem 1.9.2009 geltenden Recht entsteht eine Einigungsgebühr, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben (OLG München, Beschl. v. 12.1.2012 – 11 WF 2265/11, FamRZ 2012, 1580). Anders als in Unterhalts- und Kindschaftssachen, in denen eine mündliche Verhandlung oder Erörterung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Resümée

Die Geltendmachung überquotenmäßiger Unterhaltsbeträge verlangt von Anwälten und Beteiligten eine umfassende Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse, der Einkommens- und Vermögensbildungssituation, des Konsumverhaltens und einer exakten und detaillierten Glaubhaftmachung sowie Beweisführung. Belohnt wird der Anwalt nicht nur mit höheren Gebühren aufgrund der hohen Gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche Modelle existieren für die Ermittlung des konkreten Bedarfs? Wie ist Eigeneinkommen des Berechtigten einzuordnen?

Die konkrete Bedarfsermittlung bringt für den darlegungspflichtigen Unterhaltsberechtigten einen großen Aufwand mit sich. Dabei ist darauf zu achten, dass konsequent auf den während des Zusammenlebens gepflegten Lebenszuschnitt und das dortige Ausgabeverhalten abgestellt wird, nicht aber auf den Aufwand, den der unterhaltsberechtigte Ehegatte (in der Regel die Ehefrau) währe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Elektrogroßhandlung und unterhält mehrere geschäftliche E-Mail-Adressen, welche sie im geschäftlichen Verkehr als allgemeine Kontaktadresse angibt. Der Beklagte arbeitet als Verkaufs- und Motivationstrainer. Von August bis November 2010 sandte er der Klägerin an die vorgenannte E-Mail-Adresse insgesamt 20 E-Mails unter Betreffzeilen wie "Ihr neuer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufigen Steuerbescheiden

Leitsatz Ist ein Steuerbescheid wegen eines verfassungsrechtlichen Streitpunkts vorläufig ergangen (§ 165 AO), so fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist. Sachverhalt Im Streitfall erging ein Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale sein

Leitsatz Der Begriff "Auftraggeber" in §§ 3 bis 5 SchwarzArbG erfasst jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen. Auftraggeber ist auch, wem die Steuerung von Personen verbindlich übertragen worden ist, sodass er den konkreten Einsatz dieser Personen frei von näheren Weisungen bestimmen kann...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fernwärmetarif bei faktischem Bezug von Fernwärme

Leitsatz Als "gleichartige Versorgungsverhältnisse" im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV kommen in erster Linie die von dem Fernwärmeversorger in dem Versorgungsgebiet geschlossenen Fernwärmelieferungsverträge mit anderen Endabnehmern in Betracht (Fortführung von Senatsurteil v. 15.2.2006, VIII ZR 138/05, WuM 2006 S. 207). Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Organschaft (§ 35 Abs. 2 und 4 EStG a. F.)

Rz. 167 Eine Sonderregelung zur Organschaft enthielt § 35 Abs. 2 EStG. Diese Vorschrift wurde mit dem Vz 2002 überflüssig, als der Gesetzgeber mit dem UntStFG[1] die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen und der gewerbesteuerliche Organschaft anglich. Gleichwohl wurde diese Regelung erst mit Wirkung für den Vz 2004 aufgehoben. Durch die Norm sollte für den Fall eine S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Die tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Der potenzielle Anrechnungsbetrag

Rz. 56 Bis einschließlich Vz 2007 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 1,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Wird der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG vernachlässigt, die Abrundung des Gewerbeertrags unberücksichtigt gelassen und eine Steuermesszahl von 5 % unterstellt, ergab sich hieraus eine Steuerentlastung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008[1]. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen[1]. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / 1. Ansatz beim Unterhalt und beim Zugewinnausgleich

Wenn eine Abfindung für Unterhaltszwecke nur insoweit zu verwenden ist, als der Unterhaltsschuldner am neuen Arbeitsplatz weniger verdient als an dem früheren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nur teilweise für den Unterhalt gebraucht wird. Der Rest ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass eine Abfindung grundsätzlich sowohl beim Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / V. Abfindung als Zugewinnausgleich oder als Unterhalt

1. Ansatz beim Unterhalt und beim Zugewinnausgleich Wenn eine Abfindung für Unterhaltszwecke nur insoweit zu verwenden ist, als der Unterhaltsschuldner am neuen Arbeitsplatz weniger verdient als an dem früheren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie nur teilweise für den Unterhalt gebraucht wird. Der Rest ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche Begrenzung des Unterhalts im Abänderungsverfahren und Präklusion

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 23.5.2012 – XII ZR 147/10, FF 2012, 332 (LS) = FamRZ 2012, 1284 Einführung Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / 2. Warum Präklusion hier konkret?

Hier war der Unterhalt zwar ursprünglich durch einen Vergleich festgelegt worden. Das jetzige Abänderungsbegehren richtete sich aber nicht gegen diesen Vergleich, sondern gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2007, mit dem der Vergleich bereits abgeändert worden war. Maßgeblich ist die Situation bei der letzten mündlichen Verhandlung im Ursprungsverfahren oder, wenn es – wie h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / Einführung

Erneut hat der BGH in dieser Entscheidung einen Anwaltsfehler im Zusammenhang mit der Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts festgestellt. Der Anwalt, der dort ein früheres Unterhaltsabänderungsverfahren betrieben hatte, wird nun hoffen, dass sich der Schaden in Grenzen hält. Das kann aber nur noch geschehen, wenn das OLG, an das der BGH zurückverwiesen hat, eine v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / a) Gerichtliches Verfahren

Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Verantwortung zu nehmen. Deshalb sollte in gerichtlichen Verfahren nicht nur der für eine Unterhaltsbegrenzung relevante Sachverhalt vorgetragen, sondern zusätzlich auch, obwohl rechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / b) Unterhaltsvereinbarung

Der BGH[20] hat zwar festgestellt, im Zweifel sei davon auszugehen, dass eine spätere Unterhaltsbegrenzung auch noch möglich sei, wenn der Unterhalt erstmalig in einem Vertrag festgelegt worden sei und man dabei eine spätere Unterhaltsbegrenzung nicht ausdrücklich oder konkludent ausgeschlossen habe. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Schließlich gibt es bei dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / 3. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Die Entscheidung führt dazu, dass in gerichtlichen Unterhaltsverfahren und auch bei der vertraglichen Festlegung des Unterhalts Konsequenzen zu ziehen sind. a) Gerichtliches Verfahren Es gibt eine unverkennbare Tendenz in der Rechtsprechung, einen Anwalt letztlich für Fehler des Gerichts (für die es ja gemäß § 839 Abs. 2 BGB eine Haftung nur bei Rechtsbeugung gibt) in die Vera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Nachträgliche B... / 1. Warum überhaupt Präklusion?

Die gegen ein Urteil gerichtete Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO (die hier noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG stammte) und der heutige Abänderungsantrag gemäß § 238 FamFG haben eine identische Einschränkung, jeweils im Abs. 2, geregelt: Bei gerichtlichen Entscheidungen darf die begehrte Abänderung nur auf Umstände gestützt werden, die nach der letzten Tatsache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die beiden minderjährigen Kinder des Antragsgegners hatten diesen vorgerichtlich mehrfach aufgefordert, Unterhalt nach Einkommensgruppe 2 zu zahlen. Der Antragsgegner wandte sich daraufhin an das zuständige Jugendamt, das für ihn den Unterhalt berechnen und eine Jugendamtsurkunde erstellen sollte. Eine Reaktion des Jugendamtes erfolgte wegen Überlastung jedoch nicht, sodass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / 1. Vermögensstamm

Die Einordnung der Abfindung als Einkommen, das indes nur insoweit für den Unterhalt einzusetzen ist, als es zum Ausgleich des Rückgangs der laufenden Einkünfte gebraucht wird, verlangt eine zusätzliche Begründung, die es sonst bei der Heranziehung von Einkommen nicht bedarf, die jedoch notwendig ist, wenn der Vermögensstamm für den Unterhalt eingesetzt werden soll. Dies füh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / aa) Wirkliche Teilhabe an der Abfindung

Grundsätzlich ist sowohl im Unterhalts- als auch im Zugewinnausgleichsverfahren darauf zu achten, dass ein Doppelausgleich vermieden wird. Dies kann nicht schon dadurch erreicht werden, dass die Abfindung nur in dem einen Verfahren und nicht in dem anderen berücksichtigt wird, weil, wie der BGH zutreffend bemerkt, eine Verurteilung dem Gläubiger nichts nützt, wenn der Schuld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / 2. Sicherung der Halbteilung

a) Materiell-rechtliche Lösungen In einem früheren Urteil des BGH[9] heißt es, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden habe, soweit eine Vermögensposition bereits unterhaltsrechtlich auszugleichen sei. Dieser Grundsatz gelte aber nicht uneingeschränkt, etwa wenn Unterhaltsrückstände, die das Endvermögen verminderten, nicht beitreibbar seien. Zur Vermeidung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Sicherung der H... / IV. Verbrauch der Abfindung

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass nicht laufende, größere Einkünfte, insbesondere eine Abfindung, unterhaltsrechtlich auf einen längeren Zeitraum nach Billigkeit im Einzelfall zu verteilen sind. Nach Billigkeit ist im Einzelfall auch zu bestimmen, ob der Einkommensrückgang in voller Höhe oder nur teilweise ausgeglichen wird. Wenn nicht zuverlässig vorhe...mehr