Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS 8/2012, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG dem von Anfang an anwaltlich vertretenen Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme auf Unterhalt mit der Begründung versagt, dass dieser sich im Verfahrenskostenhilfeverfahren der Antragstellerin nicht zur Sache geäußert habe. Dies begründe die Mutwilligkeit seines Vorgehens i.S.v. § 113 Abs....mehr

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AGS 8/2012, Beschwerde gege... / 1 Aus den Gründen

1. Die zulässige Kostenbeschwerde ist begründet. a) Die Beschwerde ist zulässig, auch wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR nicht übersteigt. Der Zulässigkeit der diesbezüglichen Beschwerde steht nach der ständigen Rspr. des Senats (Beschl. v. 11.10.2010 – II-1 WF 133/10, JAmt 2010, 497 [= AGS 2011, 395]; Beschl. v. 24.5.2011 – II-1 WF 260/10) § 61 Abs. 1 FamFG n...mehr

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zfs 8/2012, Photovoltaikanl... / Sachverhalt

Der Kl unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung, für die deren ARB (Stand: 1.10.2005) vereinbart sind. Am 15.4.2009 beauftragte der Kl. eine Fachfirma mit der Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses zum Preis von brutto 550.943,82 EUR. Später beabsichtigte er diese Firma wegen behaupteter Mängel der Anlage in Anspruch zu nehmen....mehr

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zfs 8/2012, Umfang der Bera... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält als selbstständige Kieferorthopädin eine eigene Praxis. Aufgrund des Versicherungsmaklerauftrages vom 15.12.1996 war die Bekl. für sie als Versicherungsmaklerin tätig. Für die Kl. bestand seit September 1995 ein Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige bei dem VR S. Zum 1.9.2000 wechselte die Kl. zum VR P, bei der sie vergleichbaren Vers...mehr

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FoVo 8/2012, Umfang des Fra... / III. Der Praxistipp

BGH zeigt in die richtige Richtung Immer wieder wird verkannt, dass es bei der Pfändung von Auszahlungs- und Beitragserstattungsansprüchen aus Sachversicherungen nicht nur um die Pfändung von "reinen Hoffnungen oder Erwartungen" geht, wie offenbar Mroß meint (DGVZ 2012, 95 unter Hinweis auf Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn 28). Tatsächlich reichte es nach der ständig...mehr

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Kindergeldberechtigung eines in Deutschland Beschäftigten für ein Kind in Polen

Leitsatz Ein Elternteil, der in Deutschland nichtselbständig, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist für seine studierende, noch nicht 25jährige Tochter, die bei dem geschiedenen anderen, nicht berufstätigen Elternteil lebt und für die keine polnischen, dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen bezogen werden, kindergeldberechtigt. Sachverhalt Der Kläger ist polnisc...mehr

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Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden

Leitsatz Ein Alleinstehender, der am Ort der Auswärtstätigkeit langjährig in einer festen Partnerschaft lebt, hat dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung. Sachverhalt Die ledige Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihren Einkommensteuererklärungen 2...mehr

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Einbringungsgeborene Anteile: Einbringung einer Kommanditbeteiligung in die Komplementär-GmbH – Siebenjährige Sperrfrist des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 KStG 2002

Leitsatz 1. Unter Geltung des UmwStG 1977/1995/2002 konnte ein Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil auch dann steuerneutral zu einem Wert unterhalb des Teilwerts in die Komplementär-GmbH einbringen, wenn er seine zugleich bestehende Beteiligung an der Komplementär-GmbH, auch wenn sie zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils gehörte, nicht mit eing...mehr

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Kindergeld: Kostenerstattung bei Einspruchsverfahren in Abzweigungsfällen

Leitsatz Streitet das Kind mit der Familienkasse erfolgreich um die Abzweigung des an den Vater gezahlten Kindergelds, so sind die Kosten des Einspruchsverfahrens und der Hinzuziehung des Bevollmächtigten notwendige zu erstattende Kosten. Sachverhalt Die Klägerin beantragte bei der Familienkasse die Abzweigung des an ihren Vater für sie gezahlten Kindergelds, weil ihr Vater k...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertfestsetzung in Unterhaltssachen ergibt sich aus §§ 35, 51 FamGKG. Nach §§ 51 Abs. 2 u. 34 FamGKG war für die Umrechnung der HUF-Beträge der am 20.2.2009 geltende Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank zugrunde zu legen. Der bis zum 20.2.2009 aufgelaufene Unterhalt betrug ausweislich des Urteils des Budapester Gerichts 3.3750.000 HUF (11.085,56 EUR). Der z...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 4 Anmerkung

1. In dieser wie auch in einer späteren Entscheidung[1] hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob in einer vertraglichen Unterhaltsregelung der gesetzliche Unterhaltsanspruch konkretisiert oder auf eine eigenständige vertragliche Grundlage im Sinne einer Novation gestellt worden ist. Der durch eine vertragliche Regelung vom 12.7.1979 unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatt...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Wurde im Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch in einem nach Veröffentlichung des Senatsurteils v. 12.4.2006 (XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006) verhandelten Abänderungsverfahren nicht geltend gemacht, so ergibt sich weder aus der anschließenden Senatsrechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten des § 1578b BGB am 1.1.2008 eine wese...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / 2 Anmerkung

Von Interesse ist die Entscheidung insbesondere, soweit sie sich mit der Verpflichtung eines zum Unterhalt für seine Eltern herangezogenen, aus seinem Einkommen nicht leistungsfähigen Kindes befasst, zur Erfüllung dieser Verpflichtung den Stamm seines Vermögens einzusetzen. Unbestritten ist grundsätzlich von einer Einsatzpflicht auszugehen. Sie findet nach § 1603 Abs. 1 BGB ...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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AGS 7/2012, Unterschreiten ... / 3 Anmerkung

Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Die Entscheidung des OLG mutet zu! In Versorgunsgausgleichssachen, auch in Anpassungsverfahren wegen Unterhalts ist nach § 50 FamGKG zu bemessen und nicht nach § 51 FamGKG. In Anpassungsverfahren wegen Unterhalts gilt dies ebenso (s.o.), gleichwohl der Richter Unterhalt berechnet. Im Beschwerdeverfahren einer Versorgungsausgleichssach...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Der Senat geht mit dem FamG davon aus, dass in Anpassungsverfahren gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Verfahrenswertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG vorzunehmen ist. Danach ist für jedes betroffene Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, mindestens jedoch 1.000,00 EUR. Der Mindestwert kann gem. § 50 Abs. 3 FamGKG he...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten über die Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Rente des Antragstellers. … [13] 2. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält den Angriffen der Rechtsbeschwerden nicht stand. [14] a) Zutreffend hat das OLG die durch den Versorgungsausgleich bedingte Kürzung der Rente des Ehemannes allerdings erst für die Zeit ab...mehr

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FoVo 7/2012, Nicht jede Zuw... / I. Der Fall

Pfändungsschutz für Landwirte Nach § 851a ZPO ist die Pfändung von Forderungen, die einem die Landwirtschaft betreibenden Schuldner aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zustehen, auf seinen Antrag vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als die Einkünfte zum Unterhalt des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Aufrechterhaltung ein...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Es erscheint zwar nach wie vor nicht sachgerecht, in Anpassungsverfahren wegen Unterhalts, in denen der Richter eine Tätigkeit wie in einer Unterhaltssache vollzieht, anders zu bewerten als eine Unterhaltsberechnung in Verfahren nach § 231 FamFG. Das Gesetz sieht es aber so vor. Die Sache wird nicht besser dadurch, dass ich weiterhin a...mehr

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FF 7/2012, Gemeinsames Sorg... / 1 Gründe:

I. Der Vater wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass sein Antrag, ihm gegen den Willen der Mutter – mit der er nicht verheiratet ist oder war – die Mitsorge für den gemeinsamen Sohn C-J einzuräumen, zurückgewiesen wurde. II. 1. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Familiengericht hat es mit zutreffenden Erwägungen, die sich der Senat nach Prüfung zu eigen...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VII. Fazit und Ausblick

Die innere Orientierung und Fundierung des Eherechts ist doch nicht so eindeutig, wie es rechtspolitisch vom Gesetzgeber gern proklamiert wird. Die Verwerfungen zwischen Recht und Realität lassen Bruchlinien nicht nur beim nachehelichen Unterhalt,[33] sondern wie aufgeführt auch beim gesetzlichen Güterrecht erkennen. Und gerade angesichts dieser Verwerfungen zwischen Recht u...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Leitsatz

1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspflichtigen danach stärker z...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 7. Wie kann eine Verletzung der gesetzlichen Fristvorgaben gerügt werden?

Hat das Familiengericht den Antrag im Hinblick auf die Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG nicht als Verbundsache behandelt, so ist dies nur als Anfechtung der Hauptsache beschwerdefähig. Eine eigenständige Anfechtung des ggf. ergangenen Abtrennungsbeschlusses ist nicht möglich.[30] Liegt eine unzulässige Verbundentscheidung vor, weil unter Übergehen der rechtzeitig im Verbun...mehr

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FF 7/2012, Aussetzung der d... / 2 Anmerkung

Das VersAusglG hat nicht nur das System des Ausgleichs, sondern auch in mehrfacher Hinsicht die Rechtsfolgen des Ausgleichs grundlegend verändert. Wenn nach alter Rechtslage eine laufende Versorgung mit Unterhaltspflichten gegenüber dem Ausgleichsberechtigten zusammentraf, war der jeweilige Leistungsträger zuständig für Fragen der Aussetzung. Der Antrag (§§ 5, 9 VAHRG a.F.) ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Systemwidriger "Überschuss" bei der Abgrenzung der "Einkünfte" vom privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Gedanken, dass der Ehepartner, der dem anderen durch Familienarbeit die uneingeschränkte erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn beteiligt werden muss. Diese Teilhabe wird gerechtfertigt mit der Annahme der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufs- und Haushaltstätigkeit, die auch außerhal...mehr

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zfs 7/2012, Bindung an die ... / Sachverhalt

Der Kl. hatte vor dem AG S – FamG – nach Einreichen eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit beigefügtem Klageentwurf im August 2009 und nach antragsgemäßer Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Januar 2010 – Klage erhoben, mit der er die teilweise Herabsetzung des titulierten Unterhalts für die beiden minderjährigen Kinder der Parteien begehrte. Die Bekl. ha...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Kürzung des Rentenanrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg von monatlich 695,62 EUR hinsichtlich eines Teilbetrags von 504,38 EUR ab dem 1.10.2011 ausgesetzt und den Gegenstandswert für das Verfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Bereits bei der Ehescheidung vor dem FamG im Januar 2011 hatt...mehr

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zfs 7/2012, Deckung des Sac... / Sachverhalt

Die Kl. ist VR für Unternehmens- und Spezialrisiken. Bei ihr unterhält der Luftsportverein G e.V., dessen (einfaches) Vereinsmitglied der Bekl. seit 1972 ist, eine Kaskoversicherung für die von ihm gehaltenen Luftfahrzeuge, u.a. das einmotorige Leichtflugzeug Piper mit dem amtlichen Zulassungskennzeichen D, das bei einem von dem Bekl. am 2.4.2010 um 11.59 Uhr auf dem Verkehr...mehr

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AGS 7/2012, Erstattung von ... / 2 Anmerkung

Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Inkassokosten als Verzugsschaden zu erstatten sind, gibt es die verschiedensten Rechtsmeinungen. Diese reichen von der völligen Ablehnung der Erstattungsfähigkeit bis hin zur Erstattungsfähigkeit in Höhe der Gebühren, die ein Anwalt für seine entsprechende Mahntätigkeit verlangen könnte. Zwischen diesen Extrempositionen liegen...mehr

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Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung

Leitsatz 1. Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer (1998 bis 2000) den verdoppelten Kinder- und den verdoppelten Betreuungsfreibetrag abziehen, wenn die in Norwegen lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält und die sog. Günstigerprüfung ergibt, dass das Kindergeld die gebotene steuerliche ...mehr

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Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner sind keine Sonderausgaben

Leitsatz Zahlungen für die Beerdigung des Ex-Partners sind keine abziehbaren Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das Niedersächsische FG erklärte, dass solche Kosten nicht für den typischen Lebensunterhalt aufgewandt werden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige unterstützte seine geschiedene Ehefrau mit monatlichen Unterhaltszahlungen. Als sie verstarb, übernah...mehr

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Reisekostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

Leitsatz Die Mehrkosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten (nur) erstattungsfähig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann. Sachverhalt Die Klägerin betreibt eine Konzertagentur und meldete Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 EStG an. In dem sich anschließenden langwierigen gerichtlichen Ve...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter Wahrung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Einführung Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhal...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / II. Änderung durch das 1. Eherechtsreformgesetz

Durch das 1. Eherechtsreformgesetz wurden die Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich seitdem gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB generell nach den "ehelichen Lebensverhältnissen". Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber keine Änderung gegenüber dem früheren Maßstab für den verschuldensabhängig...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VII. Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB

Infolge der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen hat die Grenze der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wieder eine höhere Bedeutung erlangt. 1. Absoluter und relativer Mangelfall Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Absoluter und relativer Mangelfall

Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten hat nach der Rechtsprechung des BGH eine doppelte Bedeutung. Durch die Beachtung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird sichergestellt, dass ihm ein fester Teil seines verfügbaren Einkommens als Mindestselbstbehalt verbleibt. Kann der Unte...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VI. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dabei stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmen, also dafür zur Verfügung stehen. Abhängig von den höchst unterschiedlichen Lebensverhältnissen verschiedener Ehen unterscheidet der B...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Nachehelich erhöhte Ausgaben

Bei der Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind neben einem nachehelichen Einkommensrückgang auch nacheheliche neue oder erhöhte Ausgaben zu berücksichtigen, wenn diese nicht unterhaltsrechtlich leichtfertig herbeigeführt wurden. Der Unterhaltspflichtige darf also auch nachehelich erstmals eine zusätzliche Altersvorsorge in dem vom BGH eingeräumten Um...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für seine nur eingeschränkte Leistungsfähigkeit trägt grundsätzlich der Unterhaltspflichtige. Damit trifft den Unterhaltspflichtigen auch die Darlegungs- und Beweislast für seine "sonstigen Verpflichtungen", insbesondere für den Unterhaltsbedarf nachehelich hinzugekommener weiterer Unterhaltsberechtigter.[72] Damit ist aber keine Änderung verbu...mehr