Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 09/2013, BGH: Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Beschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12 (AG Fürth, Beschl. v. 10.11.2011 – 203 F 362/11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.4.2012 – 9 UF 1747/11) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet. Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in ...mehr

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FF 09/2013, Begrenzung des ... / 1 Tatbestand:

[1] Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1958 geborene Antragsteller und die 1960 geborene Antragsgegnerin sind in der ehemaligen Tschechoslowakei geboren und aufgewachsen. Dort schlossen sie im März 1981 ihre kinderlos gebliebene Ehe. Im Jahre 1985 siedelten sie in die Bundesrepublik Deutschland über. Die Beteiligten t...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / d) Beiordnungsumfang nach § 48 RVG für Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Rechtsprechung der einzelnen OLG-Bezirke zur Erstattung der VKH-Gebühren und dazu, welche Gegenstände von der Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache umfasst sind bei Abschluss eines Vertrages über die Scheidungsfolgen, war bislang höchst unterschiedlich. Während einzelne Oberlandesgerichte alle durch den Mehrvergleich anfallenden Gebühren erstatten ließen, war in anderen ...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

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FF 09/2013, Begrenzung des ... / 3 Anmerkung

Zulässigkeit des Abänderungsantrags Der BGH verneint eine Präklusion des Antragstellers nach § 238 Abs. 2 FamFG, der sein Abänderungsbegehren nach dem Sachverhalt allein auf die Änderung der Gesetzeslage in Gestalt des § 1578b BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2007 gestützt hat. Grundsätzlich kann ein Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage...mehr

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FF 09/2013, Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Inge Saathoff Haben Sie an der Herbsttagung teilgenommen, welche anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Augsburg stattfand? Sollten Sie diese Frage bejahen, so fragen Sie sich doch auch einmal, wie lange dies nun schon zurückliegt. Sie werden feststellen, dass seit diesem Zeitpunkt schon wieder weitere 10 Jahre vergangen sind. Wir feiern...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / b) Einigungsgebühr

Bislang bestand in der Rechtsprechung ein Streit darüber, ob beim Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine titulierte oder unstreitige Forderung eine Einigungsgebühr nach VV 1000 entsteht. Im neuen § 31b RVG und der Nr. 1000 VV ist nun ausdrücklich geregelt, dass bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Vergleichsgebühr entsteht, die allerdings bei einer...mehr

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zfs 09/2013, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Kl. war rechtskräftig zur Zahlung nachehelichen Unterhalts i.H.v. monatlich 680 EUR an die Bekl. verurteilt worden. In jenem Verfahren hatte die Bekl. geltend gemacht, ihre Beziehung zu einem anderen Mann sei beendet. Später hatte sie die Beziehung jedoch fortgesetzt. Mit seiner vor dem AG – FamG – erhobenen Abänderungsklage erstrebte der Kl. den Wegfall seiner Unterhalt...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 1. Das verfassungsrechtliche Problem

Unverheiratete Personen können gemäß § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB ein Kind nur als Einzelperson adoptieren. Da Lebenspartner nicht verheiratet sind, steht ihnen, im Gegensatz zu Ehepaaren, ebenfalls (nur) die Einzeladoption offen. Die gemeinschaftliche Adoption gemäß § 1741 Abs. 2 S. 2 BGB ist dagegen Ehepaaren vorbehalten. Ehepartnern und Lebenspartnern gleichermaßen offen steht ...mehr

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zfs 09/2013, Nachvertraglic... / Sachverhalt

Die Kl. unterhält seit 1997 eine Wohngebäudeversicherung bei der Bekl. Am 6.1.2011 platzte frostbedingt ein Regenfallrohr, wobei streitig ist, ob im Keller oder außerhalb, des Hauses Nummer 27 und überflutete die dortigen Räume. Die Bekl. lehnte ihre Eintrittspflicht ab, weil der Schaden nicht dem Versicherungsschutz unterfalle. Die Kl. verlangt von der Bekl. Schadensersatz u...mehr

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zfs 09/2013, Rückwirkender ... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt Versicherungsleistungen aus einer Gruppenrechtsschutzversicherung. Er ist Mitglied der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands TRANSNET (im Folgenden: VN), die seit 1980 bei der Bekl. eine Gruppenversicherung mit Familien-Rechtsschutz für ihre Mitglieder unterhält. Seit 1995 lagen dem Vertrag die ARB/G 94 der Bekl. zugrunde. Deren § 4 (3) lautet auszugsweis...mehr

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zfs 09/2013, Rückwirkender ... / 2 Aus den Gründen:

[21] "… 2. Sachlich-rechtlich ist das Berufungsurteil ebenfalls nicht zu beanstanden." [22] Die Parteien des Versicherungsvertrags haben mit dessen Änderung am 27.8.2007 und der dazu getroffenen Zusatzvereinbarung vom gleichen Tage wirksam die Geltung des in § 3 (2) Buchst. f) bb) ARB/G 2007 geregelten Leistungsausschlusses auch für nach dem 1.1.2008 gemeldete Altfälle verein...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung

Leitsatz Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze im Ausland. Sachverhalt Ein Unternehmen der Textilindustrie mit Sitz in Nordrhein-Westfalen unterhält seit geraumer Zeit in der Tschechischen Repub...mehr

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Kürzung der eigenen Einkünfte und Bezüge einer unterhaltenen Person um deren Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Leitsatz Bei der Ermittlung des als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhalts sind die anrechenbaren eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person auch nach Wegfall des Verweises in § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG auf § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2010 geltenden Fassung weiterhin um die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu kü...mehr

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Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen

Leitsatz Verliert ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen zum Bezug von Kindergeld berechtigenden Aufenthaltstitel, weil sich sein Aufenthaltsstatus aufgrund seiner Eheschließung mit einer Angehörigen des zivilen Gefolges der NATO-Truppen nunmehr nach dem NATO-Truppenstatut richtet, so ist er dennoch aufgrund einer analogen Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG kinderg...mehr

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Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten

Leitsatz 1. Es stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, wenn das FG auf eine gegen die Ablehnung der Abzweigung (§ 74 Abs. 1 EStG) gerichtete Klage die Familienkasse verpflichtet, Kindergeld zugunsten des Kindes festzusetzen. 2. Die nach § 64 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 EStG durch das Familiengericht zu treffende Entscheidung, welcher von mehreren glei...mehr

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Elternunterhalt: Keine Verwendung des eigenen Hauses

Leitsatz Schulden die Kinder ihren Eltern sog. Elternunterhalt, gilt ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen, das für den Unterhalt verwendet werden muss. Sachverhalt Geklagt hatte ein Sozialhilfeträge, der den Aufenthalt der Mutter in einem Altersheim aus der Sozialhilfe mitfinanziert. Der BGH stellt klar, dass in die Berechnung des für den Unterhal...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / V. Die unterhaltsrechtliche Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts

Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen erlischt ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 1 BGB nicht mit dessen Tode, sondern geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich dabei gemäß § 1586 b Abs. 1 S. 3 BGB auf einen fiktiven (kleinen) Pflichtteil, der dem Berechtigten ...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VI. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Problem

Dieser Befund führt indes nun seinerseits zu nachfolgender Problematik. Die richterliche Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrags orientiert sich ausschließlich an den Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Während sich aber Regelungen über den nachehelichen Unterhalt in Eheverträgen stets auf den Scheidungsfall beziehen und nur dann ihre rechtliche Wirkung entfalten kö...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / Einführung

Der Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die maßgeblich im Verzicht auf nachehelichen Unterhalt begründete Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags auf einen von den (künftigen) Ehegatten zugleich abgeschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit der Folge durchgreift, dass auch dieser keinen rechtlichen Bestand haben kann. Eine obergerichtliche Klärung steht insoweit nach...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / IV. Innerer Grund der Nichtigkeit des Ehevertrags

Legt also eine Betrachtung unter dem Blickwinkel des hypothetischen Parteiwillens die Annahme einer nur auf den eigentlichen Ehevertrag begrenzten Teilnichtigkeit nahe, begegnet ein solches Resultat im Hinblick auf den inneren Grund der Sittenwidrigkeit ehevertraglicher Abreden jedoch Bedenken.[16] Das mit der erhöhten Kontrolldichte im Bereich der Eheverträge verfolgte Ziel ...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VIII. Ergebnis der Untersuchung

Die Nichtigkeit ehevertraglicher Bestimmungen, insbesondere eines darin enthaltenen Globalverzichts auf nachehelichen Unterhalt, infiziert nur den unterhaltsrechtlichen Teil eines mit ihnen im Zusammenhang vereinbarten Pflichtteilsverzichts, muss den erbrechtlichen Teil hiervon jedoch unbeeinflusst bestehen lassen.[31] Auf diese Weise kann einerseits dem hypothetischen Parte...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / I. Problemstellung

Eheverträge werden in der Praxis vielfach mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag der Ehegatten verbunden. Hierfür kann es bekanntlich gute Gründe geben. Insbesondere der Erhalt des (Immobilien-)Vermögens für die leiblichen Kinder aus früheren Verbindungen oder der Schutz eines Unternehmens, an dem ein Ehegatte beteiligt ist, lässt sich oftmals nur durch eine solche Gestaltun...mehr

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FoVo 08+09/2013, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter beim P-Konto

Überall in Deutschland gehen die Schulferien zu Ende. Ein für die Zwangsvollstreckung nicht unwichtiger Zeitpunkt. Mit dem Ende der Schulferien beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Sie beginnen eine Ausbildung und verdienen ihr eigenes Geld. Das hat Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht des Schuldners. Seine Kinder können ihren Lebensunterhalt nunmehr ga...mehr

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KSt-Befreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke trotz EU-Beihilfeverstoßes

Leitsatz 1. Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus ist dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Durchführung ambulanter Behandlungen nicht dem Krankenhaus im Wege einer sog. Institutsermächtigung, sondern dem Chef...mehr

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Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheke

Leitsatz Die Abgabe von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten ist dem körperschaftsteuerbefreiten Zweckbetrieb des Krankenhauses zuzurechnen. Sachverhalt Eine Stiftung (S), die wegen Förderung der öffentlchen Gesundheitspflege von der Körperschaftsteuer befreit ist, unterhält zur Ver...mehr

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Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

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Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

Leitsatz Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht ab 1.1.2012 auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 EUR überschreiten. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) verwehrte der Klägerin das Kindergeld ab Januar 2012 für ihre 21-jährige verheiratete Tochter. Zur B...mehr

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FF 07/2013, Checkliste zur ... / I. Erstmalige Titulierung des Unterhalts

Der rechtsvernichtende bzw. -begrenzende Einwand nach § 1578b BGB muss nicht ausdrücklich als solcher geltend gemacht werden. Soweit sich der Antragsgegner mit seinem Abweisungsantrag dem geltend gemachten Unterhaltsanspruch entgegenstellt, ist die Begrenzung des Unterhalts von Amts wegen zu prüfen.[1] Dies setzt allerdings entsprechenden Tatsachenvortrag zu den Voraussetzun...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

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FF 07/2013, BGH: Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich

BGH, Beschl. v. 3.7.2013 – XII ZB 220/12 (AG Mayen, Beschl. v. 13.10.2011 – 8b F 585/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 28.3.2012 – 13 UF 1081/11) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. Die 1989 geborene Antragstellerin lebte nach der Trennung ihrer Eltern im...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Die im Rentenalter stehenden Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 30.7.2008. [2] Der 1940 geborene Kläger und die 1939 geborene Beklagte heirateten am 1.6.1962. Ihre Ehe, aus der zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen sind, wurde auf einen am 29.1.1996 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 18.6.1998 geschieden und der Versorg...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / II. Elternvereinbarungen über Kindesunterhalt im Wechselmodell

Eltern, die das Wechselmodell praktizieren wollen, fragen häufig nach den Möglichkeiten von Vereinbarungen, um die von ihnen gewünschte Gestaltung des Wechselmodells und den Kindesunterhalt rechtlich verbindlich zu regeln.[32] Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn sich beispielsweise Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, wechselseitig von Kindesunterhaltsansprüchen ...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / III. Einige rechtsvergleichende Anmerkungen

Wie machen es denn die anderen? Rechtsvergleichende Beiträge über Lösungen in anderen Rechtsordnungen bieten Anregungen, zeigen aber auch Probleme auf.[38] Martiny weist auf eine Tendenz zur stärkeren Mathematisierung des Kindesunterhalts durch Unterhaltsformeln hin, wie sie im britischen Child Support Act und in einzelstaatlichen Rechten der USA oder auch in den dort über d...mehr

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FF 07/2013, Checkliste zur ... / II. Billigkeitskriterien

Alter des Unterhaltsberechtigten. Einschränkungen des Unterhaltsberechtigten in seiner Lebensführung und Erbringung von Leistungen, um dem Unterhaltsschuldner ganz oder teilweise eine Ausbildung zu ermöglichen. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zur Beurteilung der Belastung durch den Fortbestand des Unterhaltsanspruchs in uneingeschränktem bzw. ei...mehr

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FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

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FF 07/2013, / Ehegattenunterhalt

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (BGH, Beschl. v. 29.5.2013 – XII ZB 374/11). Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform tit...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / Leitsatz

1. Ist der Ehemann selbstständig unternehmerisch tätig und beabsichtigt er bei Abschluss des Ehevertrages nach vorangegangener Insolvenz den erneuten Aufbau einer Existenz als Selbstständiger, so hat er ein berechtigtes Interesse, durch Vereinbarung von Gütertrennung die wirtschaftliche Substanz seiner Erwerbsgrundlage, die durch zugewinnausgleichsbedingte Ausgleichszahlunge...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Zur Entstehungsgeschichte des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB – von der Abwertung zur Anerkennung der Sorge für ein Kind als Unterhaltsbeitrag

Die Formulierung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ging von einem Zusammenleben der verheirateten Eltern aus und wurde 1958 vor dem Hintergrund des Modells der "Hausfrauenehe" formuliert. Ziel des Gesetzgebers war die Anerkennung von Haushaltsführung, Pflege und Erziehung der Kinder ...mehr

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AGS 07/2013, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Ergibt sich aus dem Protokoll in einem Unterhaltsverfahren eindeutig, dass keine Erörterung der Sach- und Rechtslage stattgefunden hat, sondern der nicht anwaltlich vertretene und somit nicht postulationsfähige Antragsgegner im Wesentlichen lediglich erklärt hat, er wisse, dass er Unterhalt zahlen müsse, und werde deshalb seine Arbeitsstelle wechseln, so entsteht hierdurch n...mehr

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FF 07/2013, Internationales Scheidungsrecht – einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich3. Auflage 2012, 127 Seiten, FamRZ-Buch 10, 39 EUR, Gieseking Verlag, ISBN 978-3-7694-1096-9 "Wiederum hat der Gesetzgeber ganze Bücher zu Makulatur werden lassen. Was bisher zum internationalen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht geschrieben wurde, gilt zu einem großen Teil nicht mehr." Was Dieter Henrich im Vorwort der zweiten Auflage des hier vorzustellende...mehr

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FF 07/2013, Angemessener Le... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in der ersten Hälfte des Jahres in zwei Entscheidungen,[1] im Rahmen der Billigkeitsprüfung zur Begrenzung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs, erstmals mit einer für die Praxis äußerst bedeutsamen Problematik auseinandergesetzt. Es ging jeweils um die Frage, ob einem Ehegatten Nachteile i.S.d. § 1578b BGB dadurch entstanden sind, dass er,...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden ist durch Berechtigungsschein des AG Beratungshilfe für die "Trennung, gegebenenfalls Ehescheidung nebst Trennungsfolgen" bewilligt worden. Die Beratungshilfe ist durch den Antragsteller in der Zeit vom 2.4. bis 14.5.2012 gewährt worden. Der Antragsteller hat mit drei Anträgen jeweils vom 14.5.2012 die Festsetzung seiner Vergütung beim AG beantragt, und zw...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / b) Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts

Beim praktizierten Wechselmodell empfiehlt sich folgendes Vorgehen:[19] Konkrete Ermittlung des Gesamtbedarfs, keine Anwendung der Tabellensätze Ermittlung des anrechenbaren Einkommens beider Eltern, die addiert werden Quotenberechnung mit angemessenem Selbstbehalt als Sockelbetrag (im Mangelfall Quotenberechnung mit notwendigem Selbstbehalt als Sockelbetrag) Berechnung der Ante...mehr

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FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich nicht möglich, soweit das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Kompensation des Nachteils durch Vermögensübertragungen während der Ehe und/oder anlässlich der Scheidung.[45] Immer dann, wenn kein ehebedingter Nachteil vorliegt und die zeitlich unbegrenzte Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnis...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 5. Kindergeld und Wechselmodell, § 1612b Abs. 1 BGB

Das Einkommensteuerrecht beruht auf der Annahme, dass ein Kind – auch bei Getrenntleben der Eltern – nur einen Lebensmittelpunkt hat. Obwohl jeder Elternteil einen eigenen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat, wird nach § 64 Abs. 1 EStG für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt ("Obhutsprinzip"). Lebt das Kind bei beiden Eltern zu gleichen Teilen, entscheiden...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 3. Objektive Vermögensverschiebungen

Der Gesetzestatbestand der freigebigen Zuwendung iSd § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt eine Vermögensverschiebung in der Weise voraus, dass das Vermögen des Zuwendenden in seiner Substanz vermindert und das Vermögen des Bedachten in seiner Substanz vermehrt wird, wobei sich der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, vorher nicht in der derselben Gestalt im Vermögen des ...mehr