Der Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die maßgeblich im Verzicht auf nachehelichen Unterhalt begründete Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags auf einen von den (künftigen) Ehegatten zugleich abgeschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit der Folge durchgreift, dass auch dieser keinen rechtlichen Bestand haben kann. Eine obergerichtliche Klärung steht insoweit nach wie vor aus. Erst jüngst ließ das OLG Düsseldorf diese Frage ausdrücklich unbeantwortet (vgl. OLG Düsseldorf – Beschl. v. 21.2.2013 – 3 Wx 193/12 = ZErb 2013, 94, 96 ). Die praktische Relevanz der Problemstellung liegt dabei angesichts der häufigen Kombination dieser Rechtsgeschäfte einerseits und der besonderen Intensität ehevertraglicher Inhaltskontrolle andererseits jedoch auf der Hand.

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