Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der Darlehensaufnahme

Leitsatz 1. Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehensaufnahme abhängig. 2. Der Fremdvergleich ist strikt vorzunehmen, wenn die Darlehensmittel dem Darlehensgeber zuvor vom Darlehensnehmer geschenkt worden sind. Gleiches gilt, wenn in einem Rechtsverhältnis, für das die laufende Auszahlung der ...mehr

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Kindergeld für verheiratete Kinder

Leitsatz Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2). Normenkette § 32 Abs. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater einer 1991 geborenen To...mehr

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Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär untergebrachten behinderten Kind

Leitsatz 1. Ist ein teilstationär in einer Behindertenwerkstatt untergebrachtes behindertes Kind in den Haushalt des Kindergeldberechtigten aufgenommen, scheidet eine im Rahmen der Entscheidung über die Abzweigung (§ 74 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 EStG) angestellte tatsächliche Vermutung, wonach die Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten den in § 66 Abs. 1 EStG vorgeseh...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 5. Fall 5: Erstverfahren – Unterhalt bis bestimmten Zeitpunkt, aber nicht für Folgezeit

a) Entscheidung Auf den Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Unterhaltszahlungen verurteilt; für die Folgezeit wird der Antrag abgewiesen, weil die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch fehlen. Für die Antragsart, die der Gläubiger für die Folgezeit ergreifen muss, kommt es darauf an, ob die Anspruchsvoraussetz...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Erstvergleich über vollen geforderten Unterhalt

Gläubiger und Schuldner können einen Abänderungsantrag nach § 239 FamFG i.V.m. dem materiellem Recht ohne Beschränkungen nach § 238 FamFG stellen.mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 6. Anpassung des Unterhalts

Im Abänderungsverfahren ist der Unterhalt grundsätzlich sowohl bei einer Entscheidung als auch bei einem Vergleich an die veränderten Verhältnisse anzupassen, nicht neu festzusetzen.mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 11. Anpassung des Unterhalts

Im Abänderungsverfahren ist der Unterhalt bei einer Entscheidung grundsätzlich nicht neu festzusetzen, sondern an die geänderten Verhältnisse anzupassen.[26] Das Gleiche gilt für die Abänderung eines Vergleichs nach den Regeln der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Auch wenn bei einem Vergleich der Wille der Parteien maßgebend ist, ist das Ergebnis meist nicht wesentlich anders...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 1. Fall 1: Erstverfahren – Ablehnung des Unterhalts

a) Entscheidung Völlige Abweisung des Erstantrags nach § 258 ZPO des Gläubigers, weil die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fehlen. Der Gläubiger muss einen neuen Erstantrag nach § 258 ZPO erheben. Grund: Wenn gegenwärtig kein Unterhaltsanspruch vorhanden ist, der ja erst mit dem Eintritt der Unterhaltsvoraussetzungen e...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 3. Fall 3: Erstverfahren – Titulierung des vollen Unterhalts

a) Entscheidung Dem Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird voll stattgegeben. aa) Der Gläubiger muss einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG erheben. Nach dieser Vorschrift ist jeder Wunsch auf Abänderung einer Rentenentscheidung zu beurteilen, gleich ob im Einzelfall eine formelle Rechtskraft zu durchbrechen ist oder nicht.[4] (1) Gestützt auf nachträgliche Veränderung...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 7. Fall 7: Abänderungsverfahren – Erhöhung, Ermäßigung oder Wegfall des Unterhalts ab künftigem Zeitpunkt

a) Entscheidung Wird auf den Abänderungsantrag der in einer Entscheidung oder in einem Vergleich festgesetzte Unterhalt durch eine Entscheidung nach § 238 FamFG erhöht oder ermäßigt, können Gläubiger und Schuldner dagegen nur mit einem neuen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG gegen die letzte Entscheidung vorgehen, weil eine Prognoseentscheidung über den gesamten Anspruch geä...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 8. Fall 8: Abänderungsverfahren – Wegfall des Unterhalts

a) Entscheidung Gleich, ob die Abänderungsentscheidung lautet, dass der Unterhalt noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen ist, aber ab einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt entfällt, oder ob das Entfallen des Unterhalts sofort, d.h. ab der letzten mündlichen Verhandlung, angeordnet wird, ist dagegen nur ein neuer Abänderungsantrag nach § 238 FamFG statthaft, weil ...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte den Beteiligten in einem Scheidungsverbundverfahren vertreten. Am 14.2.2011 hatte die Antragsgegnerin als Folgesache einen Stufenantrag zum nachehelichen Unterhalt eingereicht. Am 8.4.2011 hatte der Beschwerdeführer für den Antragsteller einen Widerantrag nachehelicher Unterhalt eingereicht, allerdings, beschränkt auf die Stufen Auskunft und Versich...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Wird auf den Abänderungsantrag der in einer Entscheidung oder in einem Vergleich festgesetzte Unterhalt durch eine Entscheidung nach § 238 FamFG erhöht oder ermäßigt, können Gläubiger und Schuldner dagegen nur mit einem neuen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG gegen die letzte Entscheidung vorgehen, weil eine Prognoseentscheidung über den gesamten Anspruch geändert wurde. Di...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Eine Entscheidung über einen Teil des Anspruchs liegt vor, wenn gemäß dem auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten Verlangen Unterhalt zugesprochen oder in einem Vergleich vereinbart wird oder bei Titulierung eines Betrags über einen freiwillig gezahlten Unterhalt hinaus. Der Gläubiger muss für einen ergänzenden Unterhalt einen Erstantrag nach § 258 ZPO erheben.[2]mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 3 Anmerkung

Das OLG Stuttgart hat richtig entschieden, soweit der Leitsatz betroffen ist: Wird auf gerichtlich anhängige Unterhaltsforderungen verzichtet, gilt der Wert der anhängigen Gegenstände. Es ist deshalb nach § 51 FamGKG zu bemessen. Ein Unterhaltsverzicht ist von dem Zwölfmonatszeitraum des § 51 Abs. 1 FamGKG allerdings auch dann erfasst, wenn der Unterhaltsverzicht temporal au...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Gleich, ob die Abänderungsentscheidung lautet, dass der Unterhalt noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen ist, aber ab einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt entfällt, oder ob das Entfallen des Unterhalts sofort, d.h. ab der letzten mündlichen Verhandlung, angeordnet wird, ist dagegen nur ein neuer Abänderungsantrag nach § 238 FamFG statthaft, weil eine Prognoseen...mehr

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AGS 10/2013, Kein Mehrwert ... / Leitsatz

Bemisst sich der Wert eines Unterhaltsverfahrens bereits nach dem Jahreswert des beantragten Unterhalts, führt eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts. OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.8.2013 – 11 UF 181/13mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Einigkeit der Parteien, dass die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nicht vorliegen. Der Gläubiger muss den Erstantrag nach § 258 ZPO ergreifen; denn mangels gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Anspruchs werden auch die künftigen Ansprüche nicht materiellrechtlich zu einem einheitlichen Recht auf künftig fällig werdende Ratenzahlungen auf gesetzlichen Unterhalt ver...mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 1 Tatbestand:

[1] Die 1989 geborene Antragstellerin begehrt von ihrem Vater, dem Antragsgegner, Ausbildungsunterhalt für die Zeit ab September 2010. [2] Die Antragstellerin lebte nach der Trennung ihrer Eltern im Jahr 1997 zunächst im Haushalt des Vaters in den Niederlanden, bevor sie 2003 zu ihrer Mutter nach Deutschland wechselte. Dort erwarb sie 2007 die mittlere Reife mit einem Notendu...mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist unter Berücksichtigung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden besonderen Umstände zu befürworten. Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ergibt sich aus § 1610 Abs. 2 BGB. Hiernach schulden Eltern ihren Kindern grundsätzlich eine begabungsangemessene Ausbildung. Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist allerdings von gege...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Auf den Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Unterhaltszahlungen verurteilt; für die Folgezeit wird der Antrag abgewiesen, weil die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch fehlen. Für die Antragsart, die der Gläubiger für die Folgezeit ergreifen muss, kommt es darauf an, ob die Anspruchsvoraussetzungen bereits f...mehr

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FF 10/2013, Ausbildungsunte... / 2 Gründe:

[4] Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. [5] I. Das OLG hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Ausbildungsunterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern sei von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt, weshalb das Kind seine Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit durchzuführen habe. Gewisse Ausbildungsverzögerungen seien je nach den Umständen de...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 1. Der Zugewinn im Verbund – aus Sicht des Gläubigers i.d.R. ein Anwaltsregress!

Zu unterscheiden sind: Damit es überhaupt zur Fälligkeit einer Zugewinnausgleichsforderung kommt (§ 1378 Abs. 3 S. 1 BGB), muss der Güterstand beendet werden. Erst dann entsteht die Forderung und wird fällig. Der Berechnungszeitpunkt orientiert si...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / 6. Fall 6: Abänderungsverfahren nach § 238 oder § 239 FamFG – Titel über vollen Anspruch, aber nur teilweise in einer Entscheidung

§ 238 FamFG setzt einen rechtskraftfähigen Titel über den gesamten auch künftigen Anspruch voraus. Ist der Unterhalt teilweise in einer Entscheidung und teilweise in einem Vergleich geregelt, ist § 239 FamFG heranzuziehen, soweit dem Abänderungsantrag ohne Eingriff in den rechtskraftfähigen Titel (Entscheidung) entsprochen werden kann. § 238 FamFG ist nur anwendbar, wenn der...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Wird der Abänderungsantrag des Schuldners gegen einen Vergleich nach § 239 FamFG durch eine Entscheidung als unzulässig abgewiesen, kann er den Antrag nicht einfach wiederholen, sondern er muss einen neuen Antrag nach § 239 FamFG gegen den Vergleich stellen, der jedoch aus Gründen der Rechtskraft der Abweisungsentscheidung nur bei Änderung der Verhältnisse zulässig ist. Wird ...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Dem Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird voll stattgegeben. aa) Der Gläubiger muss einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG erheben. Nach dieser Vorschrift ist jeder Wunsch auf Abänderung einer Rentenentscheidung zu beurteilen, gleich ob im Einzelfall eine formelle Rechtskraft zu durchbrechen ist oder nicht.[4] (1) Gestützt auf nachträgliche Veränderung der Verhältnis...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Wird ein Vergleich durch eine Entscheidung abgeändert, ist ein neues Abänderungsbegehren gegen die Entscheidung nach § 238 FamFG zu richten. Im neuen Abänderungsverfahren ist der Vergleich (Parteiwille) im Verständnis und in der Ausgestaltung der Abänderungsentscheidung maßgeblich.[16] Kommt es im Abänderungsverfahren gegen einen Vergleich nach § 239 FamFG zur Erhöhung oder E...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Erstvergleich

Die Parteien schließen einen Vergleich mit Unterhaltsverpflichtung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt; für die Folgezeit sind sich die Parteien einig, dass die Voraussetzungen für einen vom Gläubiger zunächst behaupteten gesetzlichen Anspruch entfallen werden. Nach der Rechtsprechung des BGH[14] ist für die Folgezeit vom Gläubiger ein Erstantrag nach § 258 ZPO zu erheben, weil...mehr

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FF 10/2013, Zugewinn und Zi... / 3. Kein Verzug bei Aufforderung zur Unzeit

Sofern außerhalb des Verbundes der Zugewinn verfolgt wird, muss darauf geachtet werden, dass die verzugsbegründende Mahnung nicht verfrüht erfolgt. Praxis-Beispiel Abwandlung 2 zum Beispielsfall: Der Zugewinn wird nicht im Verbund verfolgt. Kurz vor dem Verhandlungstermin in der Ehesache fordert die Ehefrau den Ehemann unter Fristsetzung auf, Auskunft über das Endvermögen zu e...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zum Teil begründet. Der Streitwert für das gesamte Verfahren ist nicht, wie vom AG angenommen, auf 2.240,00 EUR, sondern auf 8.960,00 EUR festzusetzen. Für die Auskunftsstufe ist allerdings ein gesonderter Wert von bis 2.240,00 EUR festzusetzen. Der Wert für die Vereinbarung beträgt zutreffend 8.750,00 EUR. Bei Erhebung eines Stufenklageantrages, gerichtet ...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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FF 10/2013, Keine Pflicht z... / 1 Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 28.3.2013 gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts vom 15.3.2013 ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. In der Sache ist sie zum Teil begründet. Nach der im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren gebotenen summar...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Wird durch die Entscheidung der Abänderungsantrag des Schuldners gegen eine Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen, kann der Schuldner gegen diese ein neues Verfahren nur nach § 238 FamFG anstrengen. Auch der Gläubiger kann eine Erhöhung des Unterhalts nur gegen die letzte Entscheidung nach § 238 FamFG geltend machen.mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Völlige Abweisung des Erstantrags nach § 258 ZPO des Gläubigers, weil die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fehlen. Der Gläubiger muss einen neuen Erstantrag nach § 258 ZPO erheben. Grund: Wenn gegenwärtig kein Unterhaltsanspruch vorhanden ist, der ja erst mit dem Eintritt der Unterhaltsvoraussetzungen entsteht, fehlt ...mehr

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FF 10/2013, Die Abänderung ... / b) Vergleich

Wird im Abänderungsverfahren nach § 239 FamFG gegen einen Vergleich die Einigung der Parteien festgehalten, dass in Abänderung des früheren Vergleichs eine Unterhaltsverpflichtung mangels Anspruchsvoraussetzungen ab einem künftigen Zeitpunkt oder ab sofort entfällt, ist nach den Grundsätzen des BGH[19] für ein neues Unterhaltsbegehren ein Erstantrag nach § 258 ZPO i.V.m. § 3...mehr

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zfs 10/2013, Beweis des Die... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält für seinen Pkw bei der Bekl. eine Teilkaskoversicherung. Am 11.5.2012 erstattete er bei der Polizei Anzeige wegen Entwendung eines im Fahrzeug fest eingebauten Navigationsgeräts. Der Kl. behauptet, dass er sein Fahrzeug am 10.5.2012 gegen 19.50 Uhr vor seiner Wohnung verschlossen abgestellt habe. Als er sich am 11.5.2012 gegen 5.00 Uhr morgens auf den Weg zu...mehr

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FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Im Ausgangsverfahren des Versorgungsausgleichs übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte können auch dann nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden, wenn das Abänderungsverfahren gemäß § 51 VersAusglG wegen der Wertänderung eines anderen, in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts eröffnet ist (BGH, Beschl. ...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Klage ist hinsichtlich des Antrags der Feststellung, dass die Beklagte nicht Erbe nach dem Vater des Klägers geworden ist, unzulässig, im Übrigen unbegründet. A. Die Klage ist in Bezug auf den Antrag, die Unwirksamkeit der Anordnung des Schiedsgerichts im Erbvertrag vom ... 2001 festzustellen, zulässig, jed...mehr

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Leistungsort bei langfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln (zu § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Überblick Die Finanzverwaltung nimmt zu der seit dem 30.6.2013 in Deutschland geltenden Neuregelung bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln gegenüber einem Nichtunternehmer Stellung. Eine langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels gegenüber einem Nichtunternehmer wird dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Die Neu­regelung hat...mehr

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Berücksichtigung von Umsätzen ausländischer Zweigniederlassungen

Leitsatz 1. Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 Abs. 1 der 6. EG-RL des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind dahin auszulegen, dass eine Gesellschaft, deren Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat ansässig ist, für di...mehr

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Leistungsort bei langfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln

Kommentar Mit Wirkung zum 30.6.2013 ist der Ort der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer neu geregelt worden. Das BMF nimmt zu der Neuregelung Stellung. Zur Anpassung der Regelungen an das Gemeinschaftsrecht[1] hätte eigentlich schon zum 1.1.2013 der Ort der langfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels an einen Nichtunternehmer neu gerege...mehr

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Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Leitsatz 1. Pflege i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person. Es ist nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 ...mehr

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Einlagekonto bei Regiebetrieb

Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortfü...mehr

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Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind mit eigenem Kind ab 2012

Leitsatz Nach dem Wegfall des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enthält das EStG für den Kindergeldanspruch ab 2012 neben den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG keine weiteren Voraussetzungen mehr, insbesondere sind keine Grenzbeträge hinsichtlich eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes mehr einzuhalten und es kommt nicht mehr auf eine "typische Unter...mehr

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FF 09/2013, Begrenzung des ... / 2 Gründe:

[8] Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [9] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin zu begrenzen, im Wesentlichen das Folgende ausgeführt: [10] Die Antragsgegnerin habe keine ehebedingten Nachteile erlitten. Selbst wenn sie ohne die Eheschließung mit dem Antragsteller schon früher in die Bundesrepublik übergesiede...mehr

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FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist deutscher Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) hat die tschechische Staatsangehörigkeit. Die Parteien schlossen im Juli 1994 in Prag die Ehe und siedelten später nach Deutschland über. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Im Juli oder Augu...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Haben die geschiedenen Ehegatten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche durch eine vereinbarte Einmalzahlung abgefunden, kommt eine Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn nicht festgestellt werden kann, welcher Anteil der geleisteten Summe auf den Unterhalt entfällt (BGH, Beschl. v. 26.6.2013 – XII ZB 677/12). Die Aussetzung d...mehr

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FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat keinen Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Ehefrau ein Anspruch auf Aufstockungs...mehr