Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer vertrat den Beteiligten im verfahrensgegenständlichen Scheidungsverbundverfahren. Am 14.2.2011 reichte die Antragsgegnerin im Verbund einen Stufenantrag nachehelichen Unterhalt ein. Am 8.4.2011 reichte der Beschwerdeführer für den Antragsteller einen Widerantrag nachehelicher Unterhalt ein, beschränkt auf die Stufen Auskunft und Versicherung an Eides stat...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 2. Vergangenheitsunterhalt in einer Vorausentscheidung

Zweifelhaft kann sein, wie die Bedeutung einer nachträglichen Rentenzahlung an den Unterhaltsberechtigten einzuordnen ist, der über einen Titel über rückständigen und auch künftig fälligen Unterhalt verfügt. Der BGH hat früher in diesem Fall[6] und zu Ausschlussgründen nach § 1579 BGB [7] entschieden, dass wegen der Auswirkungen des Umstands auf den Unterhalt in der Vergangen...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 1. Besonderheit der Vorausentscheidung

Als Ausnahme von der Regel, dass die ZPO für einen Vollstreckungstitel voraussetzt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt sind, sieht § 258 ZPO vor, eine Entscheidung über künftig fällig werdende Leistungen zu erlassen, etwa über Unterhalt, damit der Gläubiger, der für seine Existenz auf diesen angewiesen ist, einen Titel in der Hand hat, aus...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 6. Zusammenfassung

Zu § 767 ZPO gehören bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt alle Umstände, die das einheitliche Recht auf vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Unterhalt auf vergangenen oder gegenwärtigen Unterhalt beschränken. Es handelt sich um punktuelle Gründe, die den Anspruch gesetzlich für immer vermindern.[33] Für eine Prognose bleibt kein Raum. Dem Umstand kann berei...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / a) Unwandelbare oder abänderbare Entscheidung

Wird die Zwangsvollstreckung durch eine Entscheidung nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt, kann aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden. Gleich bleibt, ob es sich um Unterhalt für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft handelt. Dies gilt unabänderlich. Die Vollstreckbarkeit der Erstentscheidung kann nicht wieder hergestellt werden, wenn die Einwendung nicht mehr vorl...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / c) Wandelbarer und für immer erledigender Umstand

Sowohl Abänderungsgründe nach §§ 238, 239 FamFG als auch Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO beziehen sich auf den materiellen Unterhaltsanspruch. Nicht ausschlaggebend ist, dass die Abänderungsgründe meist die Anspruchsvoraussetzungen betreffen, während Einwendungen Gegengründe sind. Gemeinsam ist den Abänderungsgründen und den Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / cc) Unterhaltsverzicht

Entgegen der h.M. ist auch der Unterhaltsverzicht den Abänderungsgründen zuzuordnen.[26] Nach der Rechtsprechung des BGH[27] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen kommt es für die Angemessenheitskontrolle nach § 242 BGB darauf an, ob und inwieweit es einem Ehegatten verwehrt ist, sich auf ihn begünstigende Regelungen zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunk...mehr

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Eingabe der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie hat im Umfang des Beschlusstenors einen vorläufigen Teilerfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt von März 2012 bis Oktober 2012 verweigert, denn insoweit hat der...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / aa) Verjährung und Stundung

Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 5. Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltstitel

Ob der Abänderungsantrag oder der Vollsteckungsgegenantrag der richtige Rechtsbehelf ist, bestimmt sich nach deutschem Recht als der lex fori.[31] Für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels gilt der Grundsatz, dass nur Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO vorgebracht werden können, nicht Abänderungsgründe i.S.v. § 323 ZPO a.F.,[32] nunmehr § 238 bzw. § 239 FamFG...mehr

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bemisst sich der Wert eines Unterhaltsverfahrens bereits nach dem Jahreswert des beantragten Unterhalts, führt eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes. OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.8.2013 – 11 WF 181/13mehr

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FF 7+8/2014, Sofort wirksam, aber unausgewogen?

Dr. Mathias Grandel Mit den Regelungen zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Unterhaltssachen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Interessen des Unterhaltsgläubigers zu stärken. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Gesetzgeber und Praxis über das Ziel hinausgeschossen sind. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses in Unterhaltssachen "soll" gem. § 116 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / bb) Verwirkung

Bedenken bestehen gegen die h.M., wonach die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 242 BGB mit dem Vollstreckungsgegenantrag vorzubringen ist. Dabei spielt der Gedanke der Verwirkung als Erlöschensgrund eine Rolle. Erlöschen bedeutet entgültiger Verlust des Anspruchs, was die Zuweisung der Verwirkung zu § 767 ZPO nahelegt. Insoweit ist jedoch bei Titeln über künftige Unt...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / I. Ehesache und Folgesache

Einreichung des Scheidungsantrags ist maßgebend Zu beachten ist, dass das gesamte Verbundverfahren, also das Verfahren über die Ehesache einschließlich aller Folgensachen nach § 16 Nr. 4 RVG eine einzige Angelegenheit ist. Daraus folgt, dass die Einreichung des Scheidungsantrags für die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenrechts ausschlaggebend ist und zwar nicht nur für die ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / Leitsatz

Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Unterhaltsgläubiger verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig handelt, wenn er erst den Verfahrenswert erhöhende Rückstände auflaufen lässt, bevor er den Unterhalt gerichtlich geltend macht. Der Vorwurf der Mutwilligkeit dieses Verhaltens erfordert jedenfalls stets eine konkrete Einzelfallprüfung. OLG Saarbrücken, ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 3. Vollstreckungsgegenantrag oder Abänderungsantrag bei Vorausentscheidungen

a) Unwandelbare oder abänderbare Entscheidung Wird die Zwangsvollstreckung durch eine Entscheidung nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt, kann aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden. Gleich bleibt, ob es sich um Unterhalt für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft handelt. Dies gilt unabänderlich. Die Vollstreckbarkeit der Erstentscheidung kann nicht wieder hergestell...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / d) Einzelfälle

aa) Verjährung und Stundung Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwan...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / I. Die Aufgabe

Mit dem Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 Abs. 1 ZPO können auf die Klage des Schuldners Einwendungen geltend gemacht werden, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen. Damit sind nach h.M. rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gemeint, wie die Erfüllung oder die Stundung. Die Einwendungen müssen nach dem Zeitpunkt entstanden sein, in...mehr

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Unterhalt erhoben. Konkrete Angaben zur Höhe ihres vermeintlichen Unterhaltsanspruchs hatte die Antragstellerin nicht gemacht. Das Verfahren erledigte sich, ohne dass es zur Bezifferung des Leistungsantrags gekommen ist. Das FamG hat daraufhin den Verfahrenswert lediglich mit dem Auskunftsinteresse bewertet. ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 4. Nichtrechtskraftfähige Titel

Für nichtrechtskraftfähige Titel (gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde) gilt hinsichtlich des statthaften Verfahrenswegs dasselbe wie für Entscheidungen. Sie können entweder nur im Wege eines Abänderungantrags nach § 239 FamFG abgeändert oder es kann ihre Vollstreckbarkeit nach § 795 i.V.m. § 767 ZPO beseitigt werden. Für die Abgrenzung von Einwendungen und Abände...mehr

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FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / III. Sittenwidrigkeit von Erb- und Pflichtteilsverzichten

Vor allem unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen wird diskutiert, ob mitbeurkundete Erb- oder Pflichtteilsverzichte auch einer Inhalts- und Ausübungskontrolle unterliegen. Zu unterscheiden sind die isolierte Bewertung des Verzichts und die Möglichkeit der Infektion durch einen sittenwidrigen Ehevertrag. Für sich geseh...mehr

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FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / b) Isolierter Pflichtteilsverzicht

Nach § 2346 Abs. 2 BGB kommt weiter ein Verzicht beschränkt auf den Pflichtteil in Betracht. Hieran ist zu denken, wenn gerade keine Veränderung der gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten nach § 2310 S. 2 BGB gewünscht ist. Hierdurch wird lediglich der Pflichtteilsanspruch des Verzichtenden berührt.[10] Daneben sollte die den Verzichtenden parallel enterbende Verfügung nic...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / b) Abgrenzung nach der herrschenden Meinung

Nach der h.M. in der Formulierung von Brudermüller [12] ist der Vollstreckungsgegenantrag auf Fallgestaltungen zu beschränken, denen ein scharf umrissenes, punktuelles Ereignis ohne Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch zugrunde liegt und das dazu führt, dass der Unterhaltsanspruch für die Zukunft endgültig entfällt. Unter § 767 ZPO fa...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Verfahrensrecht

Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung, welche die Erstellung einer Bestandsliste über mehrere hundert Grundstücke erfordert (BGH, Beschl. v. 14.5.2014 – XII ZB 487/13). Das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern kann als höchstpersönliches Recht nur von dem Kind, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil ...mehr

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FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / Einführung

Eheverträge können nach § 1408 BGB Regelungen zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich zum Gegenstand haben. Nach dem erweiterten Ehevertragsbegriff der Praxis können Vereinbarungen daneben zu anderen, ehebezogenen familienrechtlichen Fragen getroffen werden. Das umfasst z.B. Scheidungsfolgen wie den nachehelichen Unterhalt. Noch umfassender können selbst nicht familienre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches zur lohnsteuerlichen Bedeutung der Betriebsstätte

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Unterhält ein ArbG im Inland eine Betriebsstätte (> Rz 7 ff), ist er ein > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG. Damit obliegen ihm die ArbG-Pflichten im > Steuerabzugsverfahren. Diese Pflichten beziehen sich grundsätzlich auf alle ArbN, die steuerlich in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen (> Arbeitnehmer), gleichviel ob...mehr

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FoVo 7/2014, Pfändungsschut... / 3 III. Der Praxistipp

Wortlaut gegen Sinn Die Entscheidung dürfte zum Nachteil der Gläubiger – leider – mit dem Wortlaut der genannten Vorschriften im Einklangstehen. In der Konsequenz gehen sie aber über die Intension hinaus, die Monatsanfangsproblematik zu lösen. Hinweis Die Monatsanfangsproblematik bestand darin, dass Sozialleistungen regelmäßig am Ende des Monats für den Folgemonat ausgezahlt w...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / dd) Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Die gleiche Aufgabe wie in den genannten Fällen hat der Richter auch zu lösen, wenn der allgemeine unbestimmte Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB in einem bestimmten Fall zu konkretisieren ist. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. In der Sache ist es nicht möglich, die Prüfung auf die Frage der Vollstreckbarkeit des Unterhaltstitels z...mehr

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FF 7+8/2014, Paralleljustiz, Familiengerichte und Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Interview mit Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, Bayerischer Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Schnitzler/FF: Sie haben sich im April 2014 in der FAZ zu einem Thema geäußert, das im vorigen Jahr schon Gegenstand einer Podiumsdiskussion mit Ihrer Vorgängerin Frau Dr. Merk war: Paralleljustiz und sogenannte Friedensrichter. Welche Erkenntnisse haben Sie über i...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung der Abrechnung von Mehr- oder Mindermengen Gas (zu § 3 Abs. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 1.7 UStAE um einen neuen Absatz 4. Die Liberalisierung am Energiemarkt hat dazu geführt, dass auch Unternehmer Erdgas an Verbraucher liefern können, die nicht über ein eigenes Verteilungsnetz verfügen. Durch die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) sind die Bedingungen für den Netzzugang geregelt. Grund...mehr

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Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner

Leitsatz Die Partner einer Lebensgemeinschaft können für Jahre, in denen das LPartG noch nicht in Kraft war, keine Zusammenveranlagung wählen. Normenkette § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 33a Abs. 1, § 52 Abs. 2a EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG Sachverhalt Zwischen dem Kläger und dem brasilianischen Einwanderer C, der mangels Arbeitsgenehmigung kein Einkommen bezog, bestand se...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein "Wahlrecht" zur Überschussrechnung für atypisch still Beteiligten an einer bilanzierenden ausländischen (hier: österreichischen) GmbH

Leitsatz Der im Inland ansässige atypisch stille Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies freiwillig tut, ist nicht befugt, nach Maßgabe von § 4 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und ­innerstaatliches Verfahrensrecht; Auslegung von Rechtsbehelfen

Leitsatz 1. Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gem. § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. 2. Die v...mehr

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Umsatzsteuer bei Fahrzeugen (zu § 15 UStG)

Überblick Fahrzeuge können von Unternehmern ausschließlich für unternehmerische Zwecke, aber auch für nichtwirtschaftliche oder private Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus werden Fahrzeuge häufig auch dem Personal für private Fahrten überlassen. Je nach Art der Nutzung muss der Unternehmer prüfen, in welcher Höhe aus der Anschaffung und Unterhaltung des Fahrzeugs ein Vor...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Grundlagen

Rz. 121 Konkurrenzprobleme im eigentlichen Sinne treten im Verhältnis des Vergütungsanspruchs nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu dem Anspruch auf Entrichtung von Unterhalt bei Getrenntleben gem. § 1361 Abs. 1 BGB nicht auf. Konkurrenzprobleme stellen sich nur, sofern für ein konkretes Begehren mehrere Ansprüche oder Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen. Dieselben Lebensachver...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Kindeswohl i.V.m. der wirtschaftlichen Situation des Elternteils

Rz. 105 Entscheidendes Kriterium ist auch hier das Kindeswohl. Betreut der überlassungsberechtigte Ehegatte ein oder mehrere Kinder und kann er deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so entspricht es gerade nicht der Billigkeit, dass dieser Ehegatte eine Vergütung für die Nutzung entrichten muss, vielmehr scheidet eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten aus. Hierb...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (1) Bestehende Unterhaltsregelung

Rz. 125 Besteht eine Unterhaltsregelung der Ehegatten über den Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens nach § 1361 Abs. 1 BGB, scheidet auch hier ein Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB aus. Es käme anderenfalls zu einer doppelten Berücksichtigung des Wohnwerts und zwar in dieser Fallkonstellation ebenfalls zu Lasten des in der Ehe...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 4. Konkurrenzen

Rz. 140 Das Verhältnis des Überlassungsanspruchs nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB zu den §§ 985, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, Alt. 2, 861, 1666 BGB, 2 Abs. 1, Abs. 6 S. 1 GewSchG ist ebenso zu beurteilen, wie dasjenige des § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB zu diesen Vorschriften. Auch das Verhältnis der Ansprüche auf Entrichtung von Unterhalt ab Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheid...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Das erste Trennungsjahr

Rz. 111 Ausgangspunkt und zugleich Obergrenze für die Höhe der Nutzungsvergütung ist die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnung.[322] Da beide Ehegatten bis zum Eingreifen von § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB nach § 1353 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB ein Recht zum Besitz der gesamten Ehewohnung haben, verliert der überlassungspflichtige Ehegatte auch nur dieses Recht zur Mitbenutzu...mehr

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§ 5 Internationales Privatr... / 2. Der Zeitraum ab dem Inkrafttreten IPR-Neuregelungsgesetzes vom 25.7.1986

Rz. 2 Nach dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes ergab sich insoweit eine neue Situation, als die Ehewirkungen nicht mehr in ihrer Gesamtheit an Art. 14 EGBGB angeknüpft wurden. Insbesondere für Unterhaltsansprüche wurde die neue Kollisionsnorm des Art. 18 EGBGB a.F. geschaffen. Das führte dazu, dass eine verbreitete Meinung die Ansprüche auf Herausgabe von Hausrat ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) In stärkerem Maße Angewiesensein auf die Nutzung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Lebensverhältnisse der Ehegatten, Abs. 1 Alt. 1

Rz. 133 Der Überlassungsanspruch setzt in der ersten Alternative voraus, dass der die Überlassung der Wohnung verlangende Ehegatte in stärkerem Maße als der andere auf die Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung angewiesen ist. Primär ist der unbestimmte Rechtsbegriff des "in stärkerem Maße Angewiesenseins" zu prüfen. Die allgemeinen Billigkeitsgründe der zweiten Alternati...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / dd) Vermeidung einer unbilligen Härte bei dinglicher Alleinberechtigung des überlassungspflichtigen Ehegatten oder gemeinsame dingliche Berechtigung dieses Ehegatten mit Dritten, Abs. 2

Rz. 136 Der Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 1 BGB setzt nach Abs. 2 der Vorschrift im Falle einer dinglichen Berechtigung des überlassungsverpflichteten Ehegatten voraus, dass die Überlassung der Wohnung erforderlich ist, um eine unbillige Härte für den anderen – die Überlassung fordernden – Ehegatten zu vermeiden. Es soll hierdurch nicht mehr als unbedingt notwendig ...mehr

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Aufteilung von Entgelten bei der Lieferung von Print- und elektronischen Medien (zu § 12 Nr. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Häufig wird im Zusammenhang mit der Abgabe von gedruckten Büchern, Zeitschriften oder anderen Werken dem Kunden auch ein Zugang zu einem elektronischem Medium geboten (ePaper/eBook). Da die Abgabe gedruckter Werke nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, die Zugangsmöglichkeit zu elektronischen Medien a...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit des im Trennungsunterhaltsverfahren geschlossenen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

BGB § 127a § 1585c S. 2, 3 Leitsatz Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwi...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Zulässigkeit von... / 1 Gründe:

[1] Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 256 FamFG, 58 ff. FamFG). Der Antragsteller macht mit der Rüge, das Amtsgericht habe zu Unrecht den Erfüllungseinwand des Antragsgegners gelten lassen, einen im Sinne von § 256 FamFG zulässigen Beschwerdegrund geltend. Nach § 256 FamFG kann die Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss im ver...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 1 Gründe:

[1] I. Der minderjährige Antragsteller macht gegen den Antragsgegner, seinen Vater, den Mindestunterhalt geltend. [2] Der Antragsteller wurde am 8.10.2004 geboren. Der Antragsgegner ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft. Er ist im Jahr 2001 nach Deutschland gekommen. Er verfügt über einen Realschulabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Er arbeit...mehr

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FF 6/2014, Zulässigkeit von... / Leitsatz

Erklärt der im Rahmen des "vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger" in Anspruch genommene Elternteil durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Formular, den geforderten Unterhalt nicht zahlen zu können und legt er als Beleg für seine Leistungsunfähigkeit gleichzeitig eine Kopie des aktuellen SGB II-Bescheids bei, steht einer Zulässigkeit der Einwendung ...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / Leitsatz

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden. BGH, Be...mehr