Rz. 140

Das Verhältnis des Überlassungsanspruchs nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB zu den §§ 985, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, Alt. 2, 861, 1666 BGB, 2 Abs. 1, Abs. 6 S. 1 GewSchG ist ebenso zu beurteilen, wie dasjenige des § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB zu diesen Vorschriften. Auch das Verhältnis der Ansprüche auf Entrichtung von Unterhalt ab Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache nach §§ 1570 ff. BGB verhält sich zu dem Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB wie das Verhältnis des § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB zu § 1361 BGB, vgl. die dortigen Ausführungen (siehe Rn 76 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge