Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen

Rz. 475 Hat ein Ehegatte (Gläubiger oder Schuldner) kein Arbeitseinkommen, obwohl er es zumutbar haben könnte, muss er sich das zumutbar erzielbare Einkommen ab dem Zeitpunkt fiktiv entgegenhalten lassen, ab dem er es haben könnte.[830] Das ist nicht nur möglich, wenn der Ehegatte leichtfertig seine Erwerbsobliegenheit verletzt, sondern schon, wenn eine mögliche und zumutbar...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren

Rz. 499 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr nötig. Nachteile: Lange Verfahrensdauer. Soweit es um den Ehegattenunterhalt geht, k...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 514 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Wechsel eines Kindes in eine höhere Altersstufe der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorg...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Keine zeitlichen Einschränkungen

Rz. 528 Die Abänderung einer im Scheidungsverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung[890] kann gemäß §§ 119, 54 FamFG nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beantragt werden.[891] Die einstweilige Anordnung kann auch nicht gemäß § 238 FamFG abgeändert werden. Damit bleibt für den Schuldner nach Beendigung des Scheidungsverfahrens nur der negative Fe...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 293 Im Gegensatz zum Arrest, der der Sicherung der Vollstreckung einer Geldforderung dient, dienen einstweilige Verfügungen entweder der Sicherung sonstiger Individualansprüche (Sicherungsverfügung, § 935 ZPO) oder der vorläufigen Regelung eines einstweiligen Zustandes (Regelungsverfügung, § 940 ZPO). Mit dem Zweck einer vorläufigen Maßnahme eigentlich unvereinbar sind d...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 490 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag. Wie im Zusammenhang mit den 4 % des Bruttoeinkommens, die für zusätzliche Altersvorso...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 676 (...) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (...) EUR (da...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Doppelstiftung

Rz. 95 In der Praxis findet sich die Kombination einer Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Doppelstiftung). Das Modell der Doppelstiftung kombiniert die Vorteile einer unternehmensverbundenen Stiftung mit den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung. Es lässt sich wie folgt kennzeichnen:[170] 1. Schritt: Der Familienunternehmer überträgt bspw. alle se...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Berechnungsmethode

Rz. 491 Vorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt werden bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Beteiligten[844] auf der Basis der Bremer Tabelle[845] in folgenden Schritten berechnet: (1) Zunächst wird der vorläufige Elementarunterhalt in der üblichen Weise ermittelt, und zwar ohne Berücksichtigung des Vorsorgeunterhalts; dieser vorläufige Elementarunterhalt wird ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 145 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Antragserfordernis

Rz. 603 § 51 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass einstweilige Anordnungen nur auf Antrag erlassen werden, wenn auch ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Der Antrag ist bei einer beabsichtigten einstweiligen Anordnung auf Leistung (z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt des betreuenden nicht verheirateten Elternteils, § 1615l ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger

Rz. 112 Besser gestellt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und daher bevorzugt werden sog. bevorrechtigte Gläubiger. Dies sind Gläubiger, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden (§ 850d ZPO). Sie sind durch die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht beschränkt. Dem Schuldner wird dagegen, wenn solche bevorrechtigten Gläubiger pfänden, nur der notwendige Un...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 509 Die Eheleute F und M leben seit drei Jahren getrennt. Sie haben zwei Kinder im Alter von jetzt 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen, während M im Monatsdurchschnitt 2.600 EUR netto verdient. Kurz nach der Trennung war M, der seinerzeit beim gleichen Arbeitgeber 2.000 EUR netto verdient hatte, auf der Basis der seinerzeit geltenden DT und der damalige...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Vorsorgeunterhalt

Rz. 476 Wenn der Gläubiger nicht über eine Familienversicherung des Schuldners kostenfrei krankenversichert ist,[835] muss der Schuldner zusätzlich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; ab Rechtskraft der Scheidung folgt das aus § 1578 Abs. 2 BGB. Ferner kann der Gläubiger ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) gemäß § 1...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Mündliche Verhandlung

Rz. 613 Das Gericht kann über den Erlass der einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dem Betroffenen einer so ergangenen Entscheidung bleiben die Rechte aus § 54 Abs. 2 FamFG (siehe weiter unten), wonach über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist. Besonderhe...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____, unser Ki...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Kranken- und Pflegevorsorgeunterhalt

Rz. 492 Die Berechnung des Krankenvorsorgeunterhalts ist grundsätzlich in zwei Stufen wie folgt vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sich der Krankenvorsorgeunterhalt im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach einem hochgerechneten fiktiven Bruttoeinkommen, sondern allein nach dem errechneten Elementarunterhalt bemisst. Dieser ist mit dem entsprechend...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und im November 2020 Arbeitsl...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 494 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[848] Für das obige Beispiel (Rdn 484) ergibt sich somit folgende Berechnung (ausgehend von den für das Jahr 2021 geltend...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Nicht bei einstweiliger Anordnung im isolierten Unterhaltsverfahren

Rz. 529 Ist im Rahmen eines isolierten Unterhaltsverfahrens eine einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG erlassen worden, so ist ein dagegen gestellter negativer Feststellungsantrag unzulässig. Denn hier ist ein Hauptsacheverfahren anhängig; eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren stellt eine anderweitige Regelung i.S.d. §§ 119, 56 FamFG. Für einen negative...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache

Rz. 657 Muster 15.71: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache Muster 15.71: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für Kostenvorschuss in einer Ehesache An das Amtsgericht – Familiengericht – Aktenzeichen des Eheverfahrens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigt...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 675 Muster 15.73: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 15.73: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Rz. 544 Der Schuldner hat die Obliegenheit, das Realsplitting geltend zu machen, wenn der Gläubiger zustimmt. Soweit er sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen des Realsplittings eintragen lassen kann, muss er das ebenfalls tun; er hat ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen.[911] Diese Verpflichtungen bestehen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 485 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 510 Haben sich die einem Unterhaltstitel zugrunde liegenden – insbesondere die wirtschaftlichen – Verhältnisse erheblich geändert, so kann Abänderung verlangt werden.[859] Mit dem gegen einen Unterhaltsbeschluss gerichteten Abänderungsantrag gemäß § 238 FamFG – bei sonstigen Titeln § 239 FamFG – werden die materiell-rechtlichen Folgen der Störung der Geschäftsgrundlage (...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen

Rz. 659 Aufgrund der Aufhebung der bisherigen unterschiedlich gehandhabten Regelungen zum Erlass einstweiliger Anordnungen auf Zahlung von Unterhalt sind die zeitlichen Unterschiede innerhalb und außerhalb eines schon anhängigen Ehescheidungsverfahrens weggefallen. Da auch keine Abhängigkeit von einem Hauptverfahren mehr besteht, kann nachfolgend in Abweichung der früheren E...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 587 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[951] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 110 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [245]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 493 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[847] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltsanordnung und Arrestverfahren

Rz. 677 Entsprechend den bislang geltenden gesetzlichen Regelungen stand in Unterhaltsfragen dem Antragsteller neben dem vorläufigen Rechtsschutz über einstweilige Anordnungen und Leistungsverfügungen nach den §§ 935, 940 ZPO auch das Arrestverfahren als weiteres Mittel des vorläufigen Rechtschutzes gem. §§ 916 ff. ZPO zur Verfügung. Da das FamFG an keiner Stelle den Bereich ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 561 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 527 Eine Endentscheidung über den Trennungsunterhalt wird mit Rechtskraft der Scheidung gegenstandslos, ebenso jeder andere Unterhaltstitel und jede Unterhaltsvereinbarung,[888] allerdings mit einer Ausnahme: Die im Scheidungsverfahren erlassene einstweilige Anordnung gilt über die Scheidung hinaus, obwohl sie nach einer nur summarischen Prüfung erlassen wird und es gege...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Die Eheleute M und F leben voneinander getrennt. Die Ehewohnung ist aufgelöst. M wohnt in Bremen. F ist mit M’s Einverständnis mit der gemeinsamen 12-jährigen Tochter nach Nürnberg gezogen, weil ihre Eltern und Geschwister dort wohnen. M und F wollen sich zunächst für die Zeit der Trennung über die Fragen von Unterhalt und elterlicher Sorge einigen. Wegen der räumlich...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Im Ehescheidungsverbund und nach Scheidung möglich

Rz. 531 Der negative Feststellungsantrag kann sowohl im Ehescheidungsverbund (Anhängigkeit spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG)[896] als auch nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Rz. 212 Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Verbindlichkeiten des Schuldners, die in dem Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Ausgenommen davon sind jedoch gem. § 302 InsO:mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können d...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 556 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / bb) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 668 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) nunmehr für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweil...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

Rz. 628 Wie schon früher in § 620f ZPO a.F. geregelt, tritt die einstweilige Anordnung in jedem Falle bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Dies gilt dann nicht, wenn das Gericht bei der erlassenen einstweiligen Anordnung bereits für den Wegfall der einstweiligen Anordnung einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat. Für die Annahme einer "anderweitigen Regel...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Nur bei nachhaltiger wesentlicher Änderung nach der letzten Tatsachenverhandlung

Rz. 515 Nur eine nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetretene Änderung, die damals nicht als nahe bevorstehend sicher vorhersehbar war, kann berücksichtigt werden.[870] Sie muss wesentlich sein. Faustregel: Wenn sich die Unterhaltsbeträge um mindestens 10 % ändern; in engen wirtschaftlichen Verhältnissen können aber auch geringere Prozentsätze...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

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§ 15 Familienrecht / cc) Elementarunterhalt hat Vorrang

Rz. 488 Der Elementarunterhalt geht dem Alters- und Pflegevorsorgeunterhalt vor. Würde als Folge eines zu zahlenden Vorsorgeunterhalts der Elementarunterhalt unter den notwendigen Eigenbedarf (zurzeit 960 EUR) sinken, so ist zunächst der Elementarunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zu sichern und nur ein etwa verbleibender Betrag kann als Vorsorgeunterhalt zugebilligt we...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 671 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Getrenntlebensunterhalt §§ 1361 ff. BGB und für den Nachscheidungsunterhalt die §§ 1570 ff. BGB. Zum Getrenntlebensunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[1011] Rz. 672 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Kindesunterhalt

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Titel

Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine besondere pra...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Zuständigkeit

Rz. 597 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[963] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[964] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im erste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Schriftform des Insolvenzantrags

Rz. 14 Für den Insolvenzantrag gilt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 InsO das Schriftformerfordernis. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ein zwingend zu verwendendes bundesweit einheitliches Antragsformular eingeführt, § 305 Abs. 5 S. 2 InsO. Ein amtliches Antragsformular für den Eigenantrag des Schuldners im Regelinsolvenzverfahren ist noch nicht eingeführt. Die Justizminister...mehr