Rz. 653
▪ | Zuständiges Gericht: Gericht des Hauptsacheverfahrens, sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 23a Abs. 1 GVG i.V.m. §§ 111 Nr. 8, 232 FamFG) | ||||||||||||||||||
▪ | Rubrum:
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▪ | Antrag:
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▪ | Die Begründung muss beinhalten:
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