Rz. 509

Die Eheleute F und M leben seit drei Jahren getrennt. Sie haben zwei Kinder im Alter von jetzt 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen, während M im Monatsdurchschnitt 2.600 EUR netto verdient. Kurz nach der Trennung war M, der seinerzeit beim gleichen Arbeitgeber 2.000 EUR netto verdient hatte, auf der Basis der seinerzeit geltenden DT und der damaligen Kindergeldsätze verurteilt worden, für K1 232 EUR, für K2 178 EUR und für F 596 EUR zu zahlen.

F will diese Unterhaltsbeträge an die geänderten Verhältnisse (höheres Einkommen des M, höheres Alter der Kinder, geänderte DT) anpassen lassen.

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