Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Zurückverweisung bei Stufenklage oder Stufenantrag

Rz. 332 Wird der Stufenklage oder einem Stufenantrag in erster Instanz stattgegeben und die Sache nach erfolglosem Rechtsmittel an das Ausgangsgericht zurückgegeben und nunmehr zur zweiten Stufe übergegangen, liegt nach der Rspr. des BGH kein Fall der Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 vor, so dass sich nur noch die Terminsgebühr erhöht, wenn jetzt auch zur Höhe verhandelt ...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 177 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach VV Teil 7, also den VV 7000 ff. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverbundverfahren tätig. Für ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 42 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 45 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[11] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Innerer Zusammenhang

Rz. 37 Soweit der Anwalt lediglich hinsichtlich eines Gegenstands beauftragt ist, ist ein innerer Zusammenhang immer gegeben. Wird er hinsichtlich mehrerer Gegenstände beauftragt, müssen diese einem einheitlichen Lebensvorgang entstammen und im Falle der gerichtlichen Durchsetzung in einem Verfahren gleichzeitig verfolgt werden können. Beispiel 1: Mehrere Geschädigte aus ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme (Abs. 1 S. 4)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 39 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der Gesetzgeber s...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Verschiedene Ansätze einer Strukturierung

Vorwerk [5] hat in einem umfassenden Ansatz einen konkreten Regelungsvorschlag zur Strukturierung in Form von ausformulierten ZPO-Vorschriften unterbreitet, nach denen das Gericht die Strukturierung definiert und einfordert. Gaier [6] verfolgt einen engeren Ansatz, wonach die Klagepartei eine bestimmte Anspruchsgrundlage heranzieht und zu den einzelnen Tatbestandmerkmalen vortr...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / III. Konsequenzen für das Familienrecht

In der familiengerichtlichen Praxis gibt es einige typische und häufig wiederkehrende Verfahrenssituationen, die einen großen Teil der täglichen Arbeit ausmachen. Das sind im Wesentlichen der Scheidungsantrag, die Anträge auf Zahlung von Unterhalt und die Anträge auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs. In diesen Bereichen, in denen auch Anwaltszwang besteht, erscheint ein "Bas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) § 34 Abs. 2

Rz. 81 Nach § 34 Abs. 2 ist eine Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob es sich um eine vereinbarte Gebühr (§ 34 Abs. 1 S. 1) oder um eine Gebühr nach BGB (§ 34 Abs. 1 S. 2) handelt – auf die Vergütung einer nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen. Die Anrechnung ist grundsätzlich in voller Höhe vorzunehmen (zu den hier auftretenden Problemen siehe § 34 Rdn 124 ff.). Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorauspfändung/Dauerpfändung

Rz. 53 Die Pfändung wegen zukünftig erst noch fällig werdender Unterhaltsansprüche ist aber nicht nur in Arbeitseinkommen zulässig, sondern auch in Kontoguthaben.[74] Man spricht insoweit von einer Vorauspfändung oder auch Dauerpfändung. Es handelt sich dabei um eine aufschiebend bedingte Pfändung, die erst mit der jeweiligen Fälligkeit des Unterhaltsanspruchs wirksam wird. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unpersönlicher Zweck

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Zweck, der verfolgt wird, muss losgelöst von einer Person sein.[2] Das ist der entscheidende Unterschied zum Erwerb eines durch eine Auflage Begünstigten. Es darf also keine bestimmten oder bestimmbaren Personen geben, die begünstigt werden. Die Zuwendung dient, wie der BFH[3] sagt, einem vagen Personenkreis. Bei einer Begünstigung bestimmter Persone...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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FoVo 06/2021, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Zum 1.7.2021 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO um 6,28 % und damit ganz erheblich erhöht (FoVo 2021, 101 ff., in diesem Heft). Das wirkt sich auch auf das P-Konto nach § 850k Abs. 1 ZPO aus. Stärker als noch in der Vergangenheit müssen Gläubiger und ihre Bevollmächtigten prüfen, ob die Vollstreckungssituation durch Anträge auf die Nichtber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anm. Abs. 5 S. 1 zu VV 1000 bestimmt, dass die Einigungsgebühr nach VV 1000 in Ehesachen (§ 121 FamFG) und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht entstehen kann. Eine Einigungsgebühr entsteht daher nicht in Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3

Rz. 121 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[30] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR) tätig. Außergerichtlich wird er mit der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesache nicht anhängig (Anm. S. 1 zu VV 1001)

Rz. 8 Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 ist, dass eine Scheidungssache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe noch nicht anhängig ist, aber der ernstliche Wille eines Ehegatten hervorgetreten ist, ein solches Verfahren anhängig zu machen. Ist die Ehesache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bereits anhängig oder ein Antrag auf Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Bei einer Satzrahmengebühr, etwa der Geschäftsgebühr nach VV 2300, findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der Gebührenhöhe. Eine haftungsbedingte Anhebung des Gebührensatzes kommt daher nur in Betracht, wenn für den Anwalt im Einzelfall ein besonderes Haftungsrisiko hinzutritt, das über den eigentlich...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2 sowie H. und S.; der Beteiligte zu 3 sowie Si. sind die Söhne von S. und Enkel des Erblassers. Alle vier Kinder und die beiden Enkel erklärten – zunächst – wie folgt die Ausschlagung der Erbschaft: Die Beteiligte zu 1, nicht eheliche Tochter des Erblassers, erklärte die Ausschlagung am 8. Dez. 2015 zu Protokol...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 136 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[34] Rz. 137 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Persönliche Verhältnisse

Rz. 59 Die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist zu treffen, soweit der Beschuldigte in der Lage ist, die Wahlanwaltsgebühren zu zahlen, ohne dass damit eine Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts verbunden ist. Zu prüfen sind danach primär die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten. Ihm müssen nach Zahlung der Wahlverteidigergebühren genüg...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / F. Inanspruchnahme des Beschuldigten

Rz. 11 Der in einem Bußgeldverfahren gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann den Betroffenen unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn diesem ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag des Verteidigers feststellt, dass der Beschuldigte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. 2Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskasse Gebühren gezahlt hat. (2) 1Der Anspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dem Beschuldigten ein Erstattungsansp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geringerer Wert des Arbeitseinkommens

Rz. 50 Umstritten ist, ob die Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. (geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands) auch bei der Vorratspfändung nach § 850d Abs. 3 BGB gilt, da hierfür im 3. Hs. eine eigene Ausnahmeregelung enthalten ist. Teilweise wird vertreten, dass sich die beiden Ausnahmeregelungen gegenseitig ausschließen und Nr. 1, 3. Hs. bei der Vorratspfändung nach § 85...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schwierigkeit der Materie

Rz. 603 Von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abgesehen spricht die Kompliziertheit der Materie jedenfalls in folgenden Bereichen für eine Beiordnung eines Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch die Regelung in VV 3104 wird zunächst festgelegt, dass der Rechtsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren als Terminsgebühr grundsätzlich eine Gebühr i.H.v. 1,2 erhält. Die 1,2-Terminsgebühr verdient der Anwalt – in Verfahren, in denen keine Betragsrahmengebühren entstehen – immer dann, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen des VV 3105 vorliegen und sich damit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung im Mahnverfahren

Rz. 89 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits. Da im Mahnverfahren eine Terminsgebühr (nur) unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3. Nr. 2 entstehen kann, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anrechnung folglich auch nur auf diese Gebühr. Si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren

Rz. 41 § 52 verschafft dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung von Wahlanwaltsgebühren gegen den Beschuldigten. § 52 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ist in § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG vom Gesetzgeber für entsprechend anwendbar erklärt worden. Das erscheint bei isolierter Betrachtung von § 52 erforderlich, weil § 52 nur für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt gi...mehr