Rz. 45

Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[11] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung oder für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung) oder auch für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Trennungszeit, Ansprüche auf Vermögensauseinandersetzung oder Gesamtschuldnerausgleich.

 

Rz. 46

Zur Abrechnung, wenn im Verbund unzulässige Gegenstände verfahrensgemäß nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO getrennt werden, siehe Rdn 136.

[11] OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = FamRZ 2012, 393.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge