Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3100

Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3102 nichts anderes bestimmt ist……

(1) Die Verfahrensgebühr für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit entsteht (§ 255 FamFG).

(2) Die Verfahrensgebühr für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG wird auf die Verfahrensgebühr für ein sich anschließendes Verfahren angerechnet.
1,3

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