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FF 06/2021, Strukturiertes Beteiligtenvorbringen im Fami ... / III. Konsequenzen für das Familienrecht

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In der familiengerichtlichen Praxis gibt es einige typische und häufig wiederkehrende Verfahrenssituationen, die einen großen Teil der täglichen Arbeit ausmachen. Das sind im Wesentlichen der Scheidungsantrag, die Anträge auf Zahlung von Unterhalt und die Anträge auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs. In diesen Bereichen, in denen auch Anwaltszwang besteht, erscheint ein "Basisdokument" der dargestellten Art sinnvoll. Dass Familienrechtler bereit sind, Strukturen anzunehmen und damit zu arbeiten, zeigt sich bereits an der Düsseldorfer Tabelle[17] und vor allem an der häufigen Verwendung familienrechtlicher Berechnungsprogramme.[18]

[17] Stamenov, Rechtsinformatik und Legal Tech, MMR-Aktuell 2020, 433995 – zitiert nach beck-online: die Düsseldorfer-Tabelle ist ein Beispiel für die noch "analoge" Skalierung von Lebenssachverhalten.
[18] Die bayerische Justiz ist mit dem Programm "Familienrechtliche Berechnungen" von Gutdeutsch ausgestattet.

1. Scheidungsantrag

Zugegeben, beim Scheidungsantrag hält sich der Vorteil von Struktur für Richter und Rechtsanwälte in Grenzen. Aber es könnte jedenfalls die Datenerfassung bei Gericht vereinfacht werden.

2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen. Doch zeigen solche Programme durch die Übernahme der in den §§ 1373 bis 1376 BGB angelegten Struktur, wie hilfreich eine solche Strukturierung sein kann. Der Vorteil wird noch verstärkt, wenn diese Strukturierung auch als Tabelle mit verschiedenen Spalten für den Vortrag des Antragstell...

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