In der familiengerichtlichen Praxis gibt es einige typische und häufig wiederkehrende Verfahrenssituationen, die einen großen Teil der täglichen Arbeit ausmachen. Das sind im Wesentlichen der Scheidungsantrag, die Anträge auf Zahlung von Unterhalt und die Anträge auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs. In diesen Bereichen, in denen auch Anwaltszwang besteht, erscheint ein "Basisdokument" der dargestellten Art sinnvoll. Dass Familienrechtler bereit sind, Strukturen anzunehmen und damit zu arbeiten, zeigt sich bereits an der Düsseldorfer Tabelle[17] und vor allem an der häufigen Verwendung familienrechtlicher Berechnungsprogramme.[18]

[17] Stamenov, Rechtsinformatik und Legal Tech, MMR-Aktuell 2020, 433995 – zitiert nach beck-online: die Düsseldorfer-Tabelle ist ein Beispiel für die noch "analoge" Skalierung von Lebenssachverhalten.
[18] Die bayerische Justiz ist mit dem Programm "Familienrechtliche Berechnungen" von Gutdeutsch ausgestattet.

1. Scheidungsantrag

Zugegeben, beim Scheidungsantrag hält sich der Vorteil von Struktur für Richter und Rechtsanwälte in Grenzen. Aber es könnte jedenfalls die Datenerfassung bei Gericht vereinfacht werden.

2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen. Doch zeigen solche Programme durch die Übernahme der in den §§ 1373 bis 1376 BGB angelegten Struktur, wie hilfreich eine solche Strukturierung sein kann. Der Vorteil wird noch verstärkt, wenn diese Strukturierung auch als Tabelle mit verschiedenen Spalten für den Vortrag des Antragstellers und den des Antraggegners genutzt werden kann.[19] Diese Programme sind – soweit ersichtlich – wohl im Wesentlichen Berechnungsprogramme und trotz der Möglichkeit, Kommentare einzufügen, (noch) nicht auf den detaillierten Vortrag zu bestimmten Lebenssachverhalten ausgerichtet. Aber auch diese Hürde wird in der Praxis häufig genommen, indem strukturiert zu den durchnummerierten einzelnen Positionen in der EDV-Berechnung vorgetragen wird. Verwerfungen ergeben sich bisher dann, wenn die von beiden Beteiligten dargelegten Vermögenspositionen in ihrer Anzahl oder in der Reihenfolge voneinander abweichen. Dies wäre aber leicht abzustellen, wenn bspw. der Antragsgegner die Vermögenspositionen in der vom Antragsteller vorgegebenen Reihenfolge auflistet und wenn die vom Programm erstellte Nummerierung nur immer für einen Bereich (z.B. Zugewinn des Antragstellers – Endvermögen – Aktiva) – erfolgen würde. Dann könnte bspw. der Antragsgegner zusätzliche Positionen vortragen, ohne dass sich die Nummerierung in der gesamten nachfolgenden Berechnung ändert. Es könnte dann von den Beteiligten tabellenartig zu den einzelnen Positionen vorgetragen werden (s. hierzu unten die Beispiele zum Unterhalt). Dies soll, ohne die Strukturierung beim Zugewinnausgleich hier vertiefen zu wollen, nur zeigen, wie leicht mit bereits vorhandenen Mitteln Strukturierung und damit eine Arbeitserleichterung erzielt werden kann – wenn alle Beteiligten gewillt sind.

[19] So z.B. das an bayerischen Gerichten genutzte Programm "Familienrechtliche Berechnungen" von Gutdeutsch.

3. Unterhalt

Wie könnte also formularmäßig strukturierter Vortrag in einem Basisdokument zum Unterhalt aussehen? Nachfolgend werden einige Formulare zur Diskussion gestellt.

a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevollmächtigten viel Relationsarbeit.

Der Antragsgegner erhält das vom Antragsteller in der linken Spalte befüllte Dokument und fügt seinen Vortrag in die rechte Spalte ein. Das so erstellte Dokument kann wiederum vom Gericht mit Hinweisen oder vom Antragsteller mit Repliken versehen werden. Den zusammenfassenden "Knopfdruck" gäbe es nicht; das Dokument würde von den Parteien bzw. Beteiligten und dem Gericht fortgeschrieben – ob dies künftig bspw. auf einer Justiz-Plattform geschieht oder mittels geeigneter Dokumente, sei hier dahingestellt.

Die gemeinsame Erstellung eines Basisdokuments ist im Grunde bereits jetzt mit einer einfachen Tabelle in einem gängigen Text-Dokument möglich. Die Fertigung von Auszügen hiervon und Umgestaltungen für eigene Zwecke wäre natürlich an weitere technische Anforderungen geknüpft[20] – genauso wie ein etwaiger Schutz eigener Ausführungen gegen Veränderung durch Dritte.

 
Antrag Antragstellerseite Antrag Antragsgegnerseite
   
Vortrag Antragstellerseite Vortrag Antragsgegnerseite
Die Antragstellerseite verlangt Trennungsunterhalt.
zum Anspruchsgrund
Datum der ...

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