Rz. 41
Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden:
Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind
Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind
Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____,
unser Kind _____, geb. am _____, wohnhaft _____,
in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Zu den persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gehören insbesondere die folgenden – beispielhaft genannten – Bereiche:
▪ | Aufenthaltsbestimmung, |
▪ | Kindergartenbesuch bzw. Besuch der Kindertagesstätte, |
▪ | Schul- und Berufsausbildung einschließlich Wahl der Schulart und Schulwechsel, |
▪ | Wahl der Erziehungsgrundsätze, |
▪ | Wechsel des Kindes in ein Heim/Internat, |
▪ | medizinische Eingriffe, |
▪ | psychotherapeutische Behandlungen, |
▪ | Umgang mit Dritten, |
▪ | Fragen zum Unterhalt des Kindes, |
▪ | Anlage und Verwendung des Kindesvermögens, |
▪ | genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 1643 BGB, |
▪ | Ausschlagung einer Erbschaft, |
▪ | ggf. Anfechtung der Vaterschaft, |
▪ | Auslandsaufenthalte/Urlaubsreisen des Kindes. |
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