Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss von Unterhaltstatbeständen

Rz. 567 Die Beteiligten können sich auf einen bestimmten Unterhaltstatbestand verständigen und damit andere Unterhaltstatbestände ausschließen.[938] Das kann Auswirkungen für die Ausgestaltung des Unterhalts haben: z.B. gemäß § 1578 Abs. 3 BGB kein Altersvorsorgeunterhalt beim Ausbildungsunterhalt des § 1575 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (2) Verfahrensgrundsätze

Rz. 680 Wie schon nach dem FamFG das einstweilige Anordnungsverfahren ist auch das Arrestverfahren selbstständig und völlig unabhängig von einem Hauptsachverfahren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob der Rechtsweg zulässig ist. Liegt also eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung vor, welche auch die Zahlung von Rückständen erfasst, kann der Unterhaltsgläubiger zur Sicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 477 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 498 Die verfahrensrechtliche Besonderheit besteht hier darin, dass das Scheidungsverfahren rechtshängig ist. aa) Möglichkeiten des Gläubigers (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren Rz. 499 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen der F

Rz. 480 F hat kein Einkommen. Sie ist, wie vereinbart, wegen der Kinder noch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, so dass ihr auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 548 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[917] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Bestehen eines Elementarunterhaltsanspruchs

Rz. 486 Gibt es keinen Anspruch auf Elementarunterhalt, kann auch kein Vorsorgeunterhalt verlangt werden. Das Gleiche gilt, wenn nur nachehelicher Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB geschuldet wird; denn § 1575 BGB ist in § 1578 Abs. 3 BGB nicht erwähnt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 497 Die Eheleute F und M haben sich getrennt, der Scheidungsantrag ist zugestellt. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.600 EUR netto monatlich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 484 F und M sind getrenntlebende Eheleute, das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. F verfügt über kein Einkommen. M verdient aus einer Ganztagstätigkeit monatlich netto 2.800 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Nur zur "angemessenen Versicherung"

Rz. 489 Vorsorgeunterhalt kann nur zur "angemessenen Versicherung" geltend gemacht werden. Hat der Gläubiger – unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs – eine etwa gleich hohe Altersversorgung zu erwarten wie der Schuldner, so ist kein Altersvorsorgeunterhalt geschuldet (Rechtsgedanke des § 27 VersAusglG).[842]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 473 Ist der Gläubiger erwerbstätig, obwohl er hierzu – etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Krankheit oder wegen Alters[822] – nicht verpflichtet ist,[823] so wird sein Einkommen, da es aus unzumutbarer Tätigkeit erzielt wird, in der Regel nur zu einem Teil berücksichtigt. In welchem Umfang dies geschieht, lässt sich nicht schematisch festlegen, sondern richtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Unterhaltsquote

Rz. 470 Vom verbleibenden Restbetrag wird dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen im Regelfall eine Quote von 3/7 – nach den SüdL 45 % – als Elementarunterhalt zugebilligt. Dem Schuldner stehen also 4/7 des Arbeitseinkommens zur Verfügung und damit 1/7 – nach den SüdL 10 % – mehr als dem Gläubiger; damit soll ihm ein Anreiz zur Arbeit gegeben werden. Soweit das Einkommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ff) Grundlagen festhalten

Rz. 571 In jedem Fall sollten in der Vereinbarung für zukünftige Änderungen die Grundlagen festgehalten werden, und zwar nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Beteiligten, sondern auch die Berechnungsweg, also die Fragen, ob die Differenzmethode oder Abzugsmethode angewandt worden ist und welche Unterhaltsquote man gewählt hat.[940]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 588 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 5. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 562 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Gerichtsstand des Kindes

Rz. 191 Für Minderjährigenunterhalt ist gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder der das Kind vertretende Elternteil im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; eine andere Zuständigkeit ist – wegen § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG – gemäß den nachfolgenden Ausführungen (siehe Rdn 192) nur durch Einleitung des Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 9. Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 274 Ab dem 1. des Monats, in welchem ein Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird, nehmen die Ehegatten nicht (mehr) am Aufbau der Altersversorgung des jeweils anderen teil. Deshalb kann gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB von diesem Zeitpunkt an Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.[445] Hinweis Der beratende Rechtsanwalt kann sich schadensersatzpflichtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Ehegattenunterhalt

Rz. 481 Von dem nach Vorwegabzug des Kinderunterhalt-Zahlbetrags verbleibenden Resteinkommen des M in Höhe von 1.982 EUR schuldet M 3/7 als Ehegatten-Elementarunterhalt, also 849 EUR; nach den SüdL sind es 45 %, also 892 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Wirksamkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 532 Der negative Feststellungsbeschluss, der eine gegenüber der einstweiligen Anordnung geringere Unterhaltspflicht feststellt, wird i.S.d. §§ 119, 56 FamFG nicht schon mit vorläufiger Vollstreckbarkeit wirksam, sondern gemäß § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG erst bei Rechtskraft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 367 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Nur auf bezifferten Antrag

Rz. 487 Vorsorgeunterhalt wird neben Elementarunterhalt nicht automatisch zugebilligt, sondern nur auf Antrag. Dieser Antrag muss beziffert geltend gemacht werden. Im Unterhaltsbeschluss und in jeder Unterhaltsvereinbarung ist der Vorsorgeunterhalt gesondert auszuweisen;[840] das Gericht ist bei seiner Entscheidung nicht an die vom Gläubiger vorgenommene Aufteilung in Elemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Rechenweg

Rz. 468 In allen Fallgestaltungen wird folgender Rechenweg praktiziert, der im Detail zu modifizieren ist: a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten Rz. 469 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[808] abzüglichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 256 Mit der Trennung[422] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[423] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit vor der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 560 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Einkommen des Schuldners

Rz. 171 Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, muss Auskunft vom Schuldner verlangt (siehe Rdn 202) oder ein Auskunftsantrag gestellt werden (siehe Rdn 204 ff.). Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen eines Monats, sondern beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifik...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Grundsätze zur Ausbildung des volljährigen Kindes

Rz. 221 Für jedes Kind besteht die Obliegenheit, sich ausbilden zu lassen.[351] Kommt es einer Ausbildungsobliegenheit in dem Zeitraum der Minderjährigkeit nicht nach, sind die Eltern verpflichtet, durch Erziehungsmaßnahmen auf eine Ausbildung hinzuwirken.[352] Unterzieht sich ein volljähriges Kind keiner Berufsausbildung, ist es grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig.[353]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / XI. Leistungen aus dem Bereich der öffentlichen Hand

1. Unterhaltsvorschussgesetz Rz. 583 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / IX. Steuerrechtliche Hinweise

1. Realsplitting Rz. 535 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[897] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 555 M und F sind geschieden. Aus ihrer Ehe ist das Kind K hervorgegangen, 18 Jahre alt und Schüler; er lebt im Haushalt von F. M verdient monatsdurchschnittlich 2.500 EUR, F 1.300 EUR. Das Kindergeld in Höhe von insgesamt 219 EUR bezieht F.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Pflegevorsorgeunterhalt

a) Typischer Sachverhalt Rz. 484 F und M sind getrenntlebende Eheleute, das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. F verfügt über kein Einkommen. M verdient aus einer Ganztagstätigkeit monatlich netto 2.800 EUR. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 485 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Zweck

Rz. 558 In nicht wenigen Fällen häufen Eheleute während der Ehezeit Schulden an, zu deren Rückzahlung beide verpflichtet sind. Um den Umweg über einen Austausch der unterschiedlichen Leistungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich über eine – zeitweise – Aussetzung der Zahlungspflicht hinsichtlich des Kindesunterhalts zu verständigen. Dies kann in geeigneten Fällen im K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt Muster 15.40: Aufforderung zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 469 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[808] abzüglichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Bei Endentscheidung rückwirkende Abänderung nur bei Auskunfts- oder Zahlungsverzug des Schuldners

Rz. 518 Beachten! Bei einem Unterhaltsbeschluss kann vom Gläubiger gemäß § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG Abänderung nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Es gibt grds. keine rückwirkende Abänderung. Aber Besonderheit gemäß § 238 Abs. 3 S. 2 FamFG i.V.m. § 1613 Abs. 1 BGB für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt:[876] War der Schuldner zur Unterhaltszahlung gemahnt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 4. Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 592 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 3 SGB XII) haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[957] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken können (§ 41 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / I. Einleitung

Rz. 593 Gerichtliche Auseinandersetzungen in Familiensachen sind auf Seiten des Antragstellers häufig von Eilbedürftigkeit geprägt, sei es in Unterhaltssachen oder auch in Angelegenheiten elterlicher Sorge oder des Umgangs. Nachdem vom Gesetzgeber entschieden worden war, den Katalog der zu den Familiensachen gehörenden Angelegenheiten durch das am 1.9.2009 in Kraft getretene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (1) Wirksamkeitskontrolle

Rz. 564 Zunächst ist eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen: Hatte der Vertrag schon bei seinem Abschluss auf der Basis der geplanten Gestaltung der Ehe eine unzumutbar einseitige Lastenverteilung zur Folge und ergibt sich daraus, dass der benachteiligte Ehegatte wegen einer unterlegenen Verhandlungsposition seine Interessen nicht ausreichend wahrnehmen konnte (keine Verha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen

Rz. 475 Hat ein Ehegatte (Gläubiger oder Schuldner) kein Arbeitseinkommen, obwohl er es zumutbar haben könnte, muss er sich das zumutbar erzielbare Einkommen ab dem Zeitpunkt fiktiv entgegenhalten lassen, ab dem er es haben könnte.[830] Das ist nicht nur möglich, wenn der Ehegatte leichtfertig seine Erwerbsobliegenheit verletzt, sondern schon, wenn eine mögliche und zumutbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren

Rz. 499 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr nötig. Nachteile: Lange Verfahrensdauer. Soweit es um den Ehegattenunterhalt geht, k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 514 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Wechsel eines Kindes in eine höhere Altersstufe der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Keine zeitlichen Einschränkungen

Rz. 528 Die Abänderung einer im Scheidungsverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung[890] kann gemäß §§ 119, 54 FamFG nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beantragt werden.[891] Die einstweilige Anordnung kann auch nicht gemäß § 238 FamFG abgeändert werden. Damit bleibt für den Schuldner nach Beendigung des Scheidungsverfahrens nur der negative Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 293 Im Gegensatz zum Arrest, der der Sicherung der Vollstreckung einer Geldforderung dient, dienen einstweilige Verfügungen entweder der Sicherung sonstiger Individualansprüche (Sicherungsverfügung, § 935 ZPO) oder der vorläufigen Regelung eines einstweiligen Zustandes (Regelungsverfügung, § 940 ZPO). Mit dem Zweck einer vorläufigen Maßnahme eigentlich unvereinbar sind d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 490 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag. Wie im Zusammenhang mit den 4 % des Bruttoeinkommens, die für zusätzliche Altersvorso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 676 (...) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (...) EUR (da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Doppelstiftung

Rz. 95 In der Praxis findet sich die Kombination einer Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Doppelstiftung). Das Modell der Doppelstiftung kombiniert die Vorteile einer unternehmensverbundenen Stiftung mit den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung. Es lässt sich wie folgt kennzeichnen:[170] 1. Schritt: Der Familienunternehmer überträgt bspw. alle se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / ff) Berechnungsmethode

Rz. 491 Vorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt werden bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Beteiligten[844] auf der Basis der Bremer Tabelle[845] in folgenden Schritten berechnet: (1) Zunächst wird der vorläufige Elementarunterhalt in der üblichen Weise ermittelt, und zwar ohne Berücksichtigung des Vorsorgeunterhalts; dieser vorläufige Elementarunterhalt wird ...mehr