Rz. 487

Vorsorgeunterhalt wird neben Elementarunterhalt nicht automatisch zugebilligt, sondern nur auf Antrag. Dieser Antrag muss beziffert geltend gemacht werden. Im Unterhaltsbeschluss und in jeder Unterhaltsvereinbarung ist der Vorsorgeunterhalt gesondert auszuweisen;[840] das Gericht ist bei seiner Entscheidung nicht an die vom Gläubiger vorgenommene Aufteilung in Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt gebunden.

[840] BGH FamRZ 1981, 442.

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