Rz. 532

Der negative Feststellungsbeschluss, der eine gegenüber der einstweiligen Anordnung geringere Unterhaltspflicht feststellt, wird i.S.d. §§ 119, 56 FamFG nicht schon mit vorläufiger Vollstreckbarkeit wirksam, sondern gemäß § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG erst bei Rechtskraft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge