Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 4. Aufhebung der Bestellung, weil die Kindesinteressen angemessen durch einen Rechtsanwalt vertreten werden

a) Die Bestellung des Verfahrensbeistands kann schließlich auch dann aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten angemessen vertreten werden (§ 158 Abs. 5 FamFG). In der Praxis geht es dabei fast ausschließlich um Rechtsanwälte; "andere geeignete Verfahrensbevollmächtigte" wie beispielsweis...mehr

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AGS 07/2020, Beiordnung in ... / 1 Aus den Gründen

Nachdem die Kindesmutter im Rahmen des Beschwerdeverfahrens klargestellt hat, ein Umgangsvermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anzustreben, liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint insbesondere auch nicht mutwillig, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umgangskosten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen eines barunterhaltspflichtigen Elternteils für Besuche bei seinem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind sind durch das > Kindergeld und die > Kinderfreibeträge abgegolten (BFH/NV 2012, 1434). Sie sind keine AgB (BFH 219, 119 = BStBl 2008 II, 287). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umgangsrecht. Aufwendungen für die Durch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 5. Umgangsrecht/Umgangspflicht

Die "Görgülü"-Entscheidung des BVerfG von 2004,[2] bei der es um das Umgangsrecht eines (türkischen) Kindsvaters für sein bei Pflegeeltern lebendes Kind ging, steht an der Spitze der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, weniger im Hinblick auf die grundrechtlichen als vielmehr im Hinblick auf die menschenrechtlichen Aspekte des Falles. Vor allem legt das BV...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20 Die Regelung in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 i.d.F. v. 9.4.2020, wonach auch Eltern der Besuch und das Betreten von besonderen Formen von Kinderschutzeinrichtungen ohne Ausnahme untersagt ist, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 GG. Sie ist unve...mehr

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AGKompakt 06/2020, Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Kindschaftssache im Verbundverfahren

Anrechnung nur nach dem geringeren Wert der Folgesache Ein Anrechnungsproblem kann sich wegen der unterschiedlichen Gegenstandswertberechnungen ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache (Umgang oder elterliche Sorge) außergerichtlich tätig war und diese dann anschließend nicht in ein isoliertes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren übergeht, sondern als Folgesache im Ve...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gebotene Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ergibt, dass die Verfahrenswertbeschwerde nicht namens und in Vollmacht der Antragstellerin eingelegt wurde. Denn die Kosten des Verfahrens erster Instanz sind gegeneinander aufgehoben worden. Somit konnte und kann die Antragstellerin keinerlei Kostenerstattung beanspruchen. Ein Erfolg der Beschwerde würde mithin zu einer finanziellen...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / a) Außergerichtliche Vertretung/Vermittlungsverfahren/Umgangsverfahren

Vermittlungsverfahren Ein solcher Fall kann sich ergeben, wenn es nach einer Entscheidung zum Umgangsrecht zunächst zu einer weiteren außergerichtlichen Vertretung kommt, an die sich das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anschließt und daran dann das Umgangsrechtverfahren. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Ver...mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 3 Anmerkung

In einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend Kindschaftssachen ist beim Verfahrenswert grds. von der Hälfte der Hauptsache auszugehen. Ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen höheren Wert, dann bleibt es – wie hier – beim hälftigen Regelwert. Wird in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auch eine Einigung über die Hauptsache getroffen, dann ist insoweit ein Mehrwert...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Die Begründung ist allerdings widersprüchlich. Das OLG stützt seine Entscheidung letztlich auf § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG, wonach eine Zusammenrechnung nicht stattfinde und nur der höhere Wert gelte. Zutreffend ist es allerdings, bereits von vornherein nur einen einzigen Gegenstand anzunehmen. Selbst wenn zum Umgangsrecht wechse...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte beim FamG eine Regelung des Umgangs beantragt. Der Antragsgegner hatte daraufhin nicht nur die Zurückweisung des Umgangsantrags der Antragstellerin begehrt, sondern gleichzeitig auch beantragt, das Umgangsrecht der Antragstellerin auszuschließen. Nach Abschluss des Verfahrens hat das FamG den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen ha...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Die Begrifflichkeiten des Themas (Abgrenzung und Einordnung)

Kindschaftsverfahren. Das sind die Kindschaftssachen aus dem Katalog des § 151 FamFG: namentlich elterliche Sorge (insbesondere §§ 1671, 1628, 1666, 1666a BGB), Umgangsrecht, Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft, Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen, Anord...mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes hat in der Sache keinen Erfolg. Nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in einer Kindschaftssache, die das Umgangsrecht betrifft 3.000,00 EUR. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert gem. § 41 FamGKG unter Berücksichtigung der geringeren ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 10.12.2019 – 1 BvR 2214/19, juris 1. Das für die Feststellung einer entscheidungserheblichen Tatsache notwendige Maß an richterlicher Überzeugung entspricht auch im Anwendungsbereich von § 37 FamFG demjenigen, das in der Rechtsprechung zu § 286 ZPO herausgebildet worden ist. Ist dieses nicht erreicht, muss das Gericht eine weitere Sachverhaltskl...mehr

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FF 04/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge. [2] Der Antragsteller beantragte im vorliegenden Hauptsacheverfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gemeinsames minderjähriges Kind auf sich. [3] Die Beteiligten schlossen im Termin vo...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / Einführung

Verschiedene Werte für Kindschaftssache möglich Für Kindschaftssachen nach § 137 Abs. 3 FamFG, also Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht oder Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten, sieht das FamGKG zwei verschiedene Werte vor. Als selbstständige Verfahren sind si...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / III. Welche Wertvorschrift ist bei einem Folgenvergleich anzuwenden?

Problem: Mehrwertvergleich im Verbund Probleme bereitet die Festsetzung des Werts für eine Kindschaftssache, wenn die Eheleute im Verbundverfahren eine nicht anhängige Kindschaftssache lediglich in einen Folgenvergleich einbeziehen, ohne dass sie vorher anhängig gemacht worden ist. Gilt dann auch der Wert nach § 44 Abs. 2 FamGKG, weil die Kindschaftssache im Verbundverfahren ...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.1.2020 – 13 UF 207/19 1. Unterlässt das Familiengericht in einem Endbeschluss zu einer Umgangssache unter Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot eine vollstreckungsfähige Regelung zu Tag, Ort und Zeit des Umgangs (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn 18 m.w.N.), so trifft es eine unzulässige Teilentscheidung (§ 69 Abs. 1 S. 2 FamFG), die antragsunabhäng...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Wird in einem Verfahren über die elterliche Sorge eine Einigung unter Einbeziehung des Umgangsrecht getroffen, ging die Rspr. bisher davon aus, dass es sich insoweit um einen Fall des sog. Mehrwertvergleichs handele. Seit der Entscheidung des BGH vom 10.7.2019,[1] dürfte diese Auffassung zu überdenken sein. Als erstes Gericht hat das OLG Nürnberg daraus gebührenrechtliche Ko...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene und gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten führt zu einer Abänderung der amtsgerichtlichen Wertfestsetzung. Gem. § 45 Abs. 1 FamGKG beträgt in den dort genannten Kindschaftssachen der Verfahrenswert 3.000,00 EUR. Eine Korrektur gem. § 45 Abs. 3 FamGKG kommt in Betracht, wenn besondere Umstände...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Ihrer Beschwerde wendet sich die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge. Der Antragsteller beantragte im vorliegenden Hauptsacheverfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gemeinsames minderjähriges Kind auf sich. Die Beteiligten schlossen im Termin nach der Ankündigung des ...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 11.7.2019 – B 14 AS 23/18 In die Bemessung existenzsichernder Leistungen nach dem SGBII ist bei der abwechselnden Betreuung minderjähriger Kinder nach dem familienrechtlichen Wechselmodell neben deren anteiligen Unterkunftskosten unabhängig von ihrem Alter ein hälftiger Mehrbedarf bei Alleinerziehung einzustellen (red. LS). BSG, Urt. v. 29.8.2019 – B 14 AS 43/18 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.6.2019 – 5 UF 72/19, FamRZ 2019, 2008 1. Der Umfang des Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB hat sich grundsätzlich an den zu § 1685 BGB entwickelten Maßstäben und nicht an denjenigen des Elternumgangs nach § 1684 BGB zu orientieren. 2. Zwar kommt im Einzelfall aus Gründen des Kindeswohls auch ein darüber hinaus g...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über den Umgang des Kindesvaters (Beteiligter zu 1) mit den drei gemeinsamen Kindern. (Anm. d. Red.: Wegen des Ausgangssachverhalts wird auf die vorstehende Entscheidung des BGH verwiesen.) [5] Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um das vom Amtsgericht aufgrund des in jenem Verfahren gestellten Hilfsantrags von Amts weg...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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FF 02/2020, Schlagzeilen

Eva Becker bringt Familienrecht eigentlich nur dann hervor, wenn sich Dramen abspielen! Ein entführtes Kind oder aus dem Aufenthalt in einer Besenkammer resultierende Abstammungsfragen verkaufen sich besser als alltägliche Ungerechtigkeiten im Unterhalts- oder Sorgerecht. Auf Schlagzeilen sollte es dem Gesetzgeber jedoch nicht ankommen. Es waren zuletzt auch nicht die besten, a...mehr

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FF 02/2020, Keine Abänderun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre drei gemeinsamen Kinder. [2] Die Eltern schlossen im Januar 2005 die Ehe. Aus der Ehe stammen der 2008 geborene Sohn K-D. sowie die 2009 geborenen Zwillinge M.D. und L-M. Der 1960 geborene Kindesvater ist Bürokaufmann. Er hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres, bereits erwachse...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Internationales

BGH, Beschl. v. 27.11.2019 – XII ZB 311/19 a) Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 FamFG regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht, wenn sich nicht aus Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, oder Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaf...mehr

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AGS 02/2020, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die Mutter wendet sich gegen die Ablehnung der Ergänzung eines Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlusses um die Bewilligung für den Mehrwert eines Vergleichs. Der Vater hatte das Verfahren mit einem Antrag auf Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsregelung eingeleitet und beantragt, ihm Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.5 Sonstige Fallgestaltungen

Rz. 122 Politische Äußerungen sind einem Richter nicht grundsätzlich verwehrt. Virulent wird das Problem namentlich hinsichtlich der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings setzten das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht es voraus, dass die Richter des BVerfG politische Auffassungen nicht nur haben, sondern auch vertreten und gleichwohl ihr...mehr

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FF 01/2020, Unterhalt / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2019 – 10 WF 87/19 1. Eine richterliche Anhörung kann in Anwesenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgen, obgleich ein alleinsorgeberechtigter Elternteil die sachverständige Exploration des Kindes im Verfahren verweigert. 2. Verweigert der alleinsorgeberechtigte Elternteil die sachverständige Exploration des Kindes kommt ein teilwei...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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AGS 01/2020, Zweitschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat zwar nicht auf dem Boden der Rechtsmittelbegründung, aber im Ergebnis Erfolg; sie führt zur Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrags des Antragstellers. Diesem steht kein Anspruch auf Kostenfestsetzung gegen die Antragsgegnerin zu, weil ihm die Kosten, deren Fe...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 6.9.2019 – 1 BvR 1763/18 1. Hinsichtlich der Verfahrensdauer eines Umgangsverfahrens besteht wegen der Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf eine besondere Sorgfaltspflicht der Gerichte. Es besteht aber weder aus verfassungs- noch menschenrechtlichen Gründen keine Pflicht zu maximaler Verfahrensbeschleunigung. 2. Das Familiengericht kann ei...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. "Gelebtes Familienleben"

Da der Scheinvater die nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Unterhaltsansprüche allein für die Vergangenheit geltend machen kann, soll der Regressanspruch auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt werden, zumal über § 1613 Abs. 3 BGB nach geltender Fassung der Anspruch nur über eine unbillige Härte eine Korrektur erfahren kann.[36] Bei der hier erforderlichen Abwägu...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Kindschaftssachen im Verbund und isoliert

Rz. 349 Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren, § 44 Abs. 1 FamGKG. Rz. 350 Sofern im Verbund das Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Kindesherausgabe Folgesachen werden, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3.000,00 EUR; eine Kindschaftssache ist auch dann als ein Gegenstand zu b...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologische Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.2 Umgangsrecht des Kindes (§ 1684 BGB)

Rz. 126 Dem Kind steht nach § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieses Recht dient dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drs. 13/8511 S. 74). Auf dieser Grundlage hat das Kind selbst dann einen familiengerichtlich zu regelnden Anspruch auf Umgang mit einem Elternteil, der sich weige...mehr