Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Litauen / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 70 Den Eltern steht bis zur Volljährigkeit der Kinder die elterliche Sorge zu (Art. 3.155 ZGB). Dabei gelten für den Vater und die Mutter dieselben Rechte und Pflichten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Die Scheidung der Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht (Art. 3.156 Abs. 2 ZGB). Rz. 71 Das Kind hat gem. Art...mehr

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Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

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Polen / 3. Scheidungsverbund

Rz. 76 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht von Amts wegen[70] über die elterliche Gewalt über minderjährige Kinder, über das Umgangsrecht, die Höhe der Unterhaltspflichten der Ehegatten gegenüber den Kindern sowie die Nutzung der gemeinsamen Wohnung für die Zeit des Zusammenlebens nach der Scheidung (Art. 58 § 1 und § 2 FVGB). Auf Antrag eines Ehegatten kann das Geri...mehr

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Frankreich / b) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung

Rz. 158 Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, die auf ihrem Recht, vom Familienrichter angehört zu werden, bestehen, oder steht einer der Ehegatten unter einem gesetzlichen Schutzregime, z.B. unter Vormundschaft, so kann eine einvernehmliche Scheidung nach Art. 229–2 CC nur gerichtlich ausgesprochen werden. Auch die gerichtliche einvernehmliche Scheidung setzt gem....mehr

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Slowenien / I. Scheidungsgründe

Rz. 45 Eine Ehe kann aufgrund Unzumutbarkeit der Ehe [59] (Art. 98) oder einer Vereinbarung der Ehegatten gerichtlich geschieden werden. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe basiert auf einem Antrag eines Ehegatten. Hingegen sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung (Art. 96 Abs. 1):mehr

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Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 50 In Art. 1441 ZGB, welcher im Jahr 2017 grundlegend novelliert worden ist, wird die einverständliche Scheidung geregelt.[88] Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Folgendes zu unterstreichen:mehr

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Tschechische Republik / 5. Elterliche Sorge

Rz. 95 Die gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten der Eltern zu ihren Kindern im Vorfeld einer Scheidung kann durch eine Vereinbarung der Ehegatten ersetzt werden. Die Eltern können über die Ausübung der elterlichen Sorge sowie über weitere Kindesangelegenheiten (Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.Ä.) eine einvernehmliche Regelung erzielen. Soweit die Vereinbar...mehr

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Kroatien / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 82 Der Ehevertrag über erlangtes und zukünftiges Vermögen ist in schriftlicher Form zu verfassen, wobei die Unterschriften der Ehegatten beglaubigt sein müssen (Art. 40 Abs. 3 FamG). Eine Beurkundung ist nicht notwendig. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Nach deren Beendigung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Die ...mehr

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Russland / 5. Auslandsberührung

Rz. 98 In Fällen mit Auslandsberührung ist für die Feststellung und Anfechtung der Abstammung das Recht des Staates maßgeblich, dem das Kind angehört (Art. 162 Abs. 1 FGB). Das Verfahren richtet sich auf dem Territorium der RF nach russischem Recht. Sofern die standesamtliche Feststellung der Abstammung nach russischem Recht zulässig ist, kann diese von den im Ausland wohnen...mehr

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Katalonien / a) Auflösung zu Lebzeiten

Rz. 55 Die Wirkungen bei Auflösung des Zusammenlebens sind analog zu denen der Beendigung der Ehe, wobei jedoch der Schutz des stärker geschädigten Lebenspartners durch das Beenden des Zusammenlebens geringer ist als bei verheirateten Paaren. Die Lebenspartner können Vereinbarungen für das Beenden des Zusammenlebens im Voraus (Art. 234–5 CCCat) und auch nach dem Beenden des ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 86 Das FamG FBiH sieht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten sich über das Sorgerecht, den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und den Ehegattenunterhalt einig sind. Eine solche Vereinbarung muss, soweit sie das Kind betrifft, in dessen Interesse sein, anderenfalls w...mehr

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Tschechische Republik / 3. Staatsangehörigkeit und Bleiberecht

Rz. 88 Die Ehescheidung hat keine Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. Diese geht nur durch Aufgabeerklärung oder durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit aufgrund ausdrücklicher Willenserklärung verloren. Ist der geschiedene Ehegatte Bürger eines Mitgliedstaates der EU, kann er sich jederzeit in der Tschechischen Republik aufhalten, ohne dass er hierzu einer Gene...mehr

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Tschechische Republik / IV. Elterliche Sorge

Rz. 84 Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind (§ 865 BGB). Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt durch die Scheidung grds. unberührt. Die Eltern müssen jedoch im Vorfeld einer Scheidung eine Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Sorge treffen (siehe Rdn 55) oder eine gerichtliche Entsch...mehr

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Belgien / 1. Vor der Ehe

Rz. 156 Vor der Ehe können in einem Ehevertrag nur die güterrechtlichen Auswirkungen der Scheidung geregelt werden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nicht rechtsgültig vereinbart werden. Einzige Ausnahme bildet eine diesbezügliche Vereinbarung gem. Art. 1388 Abs. 2 ZGB für den Fall, dass mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung einen ...mehr

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Ungarn / 3. Rechtswirkungen der Adoption

Rz. 235 Durch die Adoption erlangt das adoptierte Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden, [190] zwischen ihnen entsteht das gleiche Eltern-Kind-Verhältnis wie durch die Abstammung. Die Adoption wirkt sich auch auf die Familienverhältnisse zwischen dem Kind und den Verwandten des Annehmenden aus: Zwischen den Letzteren und dem adoptierten Kind entstehen eben...mehr

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Finnland / b) Zweite Stufe des Scheidungsverfahrens

Rz. 52 Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist gem. § 26 Abs. 2 AL die Scheidung auszusprechen, wenn einer der Ehegatten oder beide dies beantragen. Die Frist beträgt hierfür weitere sechs Monate. Ein solcher Antrag sieht wie folgt aus: Muster 2: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 2. Stufe Amtsgericht Helsinki Postfach 6 50 00181 Helsinki AN DAS A...mehr

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Frankreich / 8. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 202 Die elterliche Sorge für minderjährige Kinder steht gem. Art. 372 Abs. 1 CC beiden Elternteilen zu. Nach Art. 373–2 CC gilt dies auch, wenn die Eltern getrennt leben. Jeder Ehegatte hat dabei das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt mit dem Kind zu pflegen (Art. 373–2 Abs. 2 CC). Bei welchem Elternteil das Kind lebt, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden ode...mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Dänemark / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 98 Nach § 29 ÆL haben die Ehegatten im Falle des Einvernehmens gemeinsam und nach § 30 ÆL hat ein Ehegatte auch allein immer ein Recht auf Getrenntleben (separation), wodurch die meisten Rechtswirkungen der Ehe unterbrochen werden. Die Gütergemeinschaft, die eheliche Unterhaltspflicht sowie das Erbrecht entfallen.[60] Wünschen die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung, ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Rumänien / VII. Vertragliche Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 123 Die (zukünftigen) Ehegatten haben nach dem ZGB die Möglichkeit, durch den Abschluss einer notariellen Ehevereinbarung einen anderen als den gesetzlichen Güterstand zu wählen und dadurch mittelbar Vereinbarungen für die Scheidung zu treffen. Dies kann – und wird wahrscheinlich zukünftig in der Regel – vor der Ehe erfolgen, aber der Güterstand kann durch Vereinbarung d...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vertragliche Güterstände

Rz. 30 Das Gesetz sieht keine Wahlgüterstände vor (vgl. Rdn 23). Diesbezüglich wird in den mit "Eheverträge" überschriebenen Art. 258–260 lediglich geregelt, dass die Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Eingehung der Ehe oder während dieser durch "notariell zu erstellenden" Ehevertrag regeln können (Art. 258). Weiter wird in Art. 260 die Wahl eines fremden R...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Verfahren bei einseitigem Antrag

Rz. 169 Art. 4 Abs. 2 l. div. sieht vor, dass das Scheidungsverfahren mit einem ricorso einzuleiten ist. Mindestinhalt des Antrags ist die Angabe des zuständigen Richters, der Parteien, des Klagegegenstands und der Klagebegründung einschließlich der Angabe der Beweismittel. Das Verfahren bei einseitigem Antrag läuft als streitiges Verfahren ab und besteht aus zwei Phasen: Di...mehr

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Katalonien / 1. Elterliche Sorge und Aufenthalt des Kindes

Rz. 31 Das katalanische Recht unterscheidet zwischen der Zuweisung der elterlichen Sorge (potestat parental) und der Zuweisung des Rechts und der Pflicht, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Wohnsitz festzusetzen (guarda). Als Grundregel üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Der Regelfall der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge wird sowohl beim Zusam...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Andrae, Internationales Familienrecht, Praxishandbuch, 4. Aufl. 2019 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 3: §§ 1297–2385, Rom I-VO, Rom II-VO, EGBGB, 4. Aufl. 2020 von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren, 2. Aufl. 2003 Band 2: Besonderer Teil, 2. Aufl. 2019 Bartl, Die neuen Rechtsinstrumente zum IPR des Unterha...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 72 Solange die Ehe dauert, teilen sich die beiden Eheleute das Sorgerecht für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Bei einer Scheidung können die Eltern sich verständigen, wem von ihnen während und nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen werden soll. Seit der Reform von 2018 ist jedoch das Prinzip fest verankert, dass die Eltern gemeinsam das elterliche Sorgere...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 80 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht auch darüber, bei welchem Elternteil ein minderjähriges oder nach Volljährigkeit noch dem Sorgerecht unterliegendes Kind leben wird, sowie über das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil und über das Sorgerecht dieses anderen Elternteils (Art. 304). Das Sorgerecht wird von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, wahrgenommen...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Ungarn / 2. Scheidung nach Aufklärung der Ursachen, die zum Scheitern der Lebensgemeinschaft geführt haben

Rz. 121 In Ermangelung einer gleichlautenden Erklärung der Ehegatten oder wenn sie in einer der Folgesachen (elterliche Sorge, Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechtsregelung, Nutzung der Ehewohnung) keine Einigung erzielen können, muss das Gericht die Ursachen für das Scheitern der Ehe klären und das Beweisverfahren bezüglich der streitigen Folgesachen durchführen. Im über...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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Ungarn / I. Allgemeines

Rz. 114 Die Beendigung einer Ehe hat zwei Fälle: der Tod eines der Ehegatten bzw. die Scheidung der Ehe. Das ungarische Ehescheidungsrecht beruht seit 1953 auf dem sog. Zerrüttungsprinzip, es ist unabhängig von der Schuld eines der Ehegatten. Ein Verschulden (z.B. Untreue, Misshandlung, Alkohol- oder Drogenkonsum) kommt erst bei Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs...mehr

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Spanien / III. Scheidung

Rz. 61 Die Scheidung (Divorcio) ist nach Art. 85 CC einer der Gründe, durch die die Ehe ohne Rücksicht auf die Form und den Zeitpunkt ihrer Eingehung aufgelöst wird – neben Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten. Wie das Recht der Separación wurde auch das der Divorcio durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 grundlegend geändert. Auf das Vorliegen besonderer Scheidungsgründe, wi...mehr

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Türkei / VII. Das elterliche Sorgerecht

Rz. 159 Die elterliche Sorge wird während der Ehe von beiden Elternteilen gleichberechtigt ausgeübt. Bei Trennung oder Scheidung kann das Gericht die alleinige elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen (Art. 336 türkZGB). Rz. 160 Das Gericht hört nach Möglichkeit die Eltern und ggf. den Vormund an und regelt mit dem Scheidungs- oder Trennungsurteil die Rechte der Eltern ...mehr

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Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 1. Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG)

Durch das 2. KostRMoG wurden zum 1.8.2013 nahezu alle Auffang- und Regelwerte in den Gerichtskostengesetzen erhöht. Allerdings wurde der in § 45 Abs. 1 FamGKG geregelte Verfahrenswert i.H.v. 3.000,00 EUR für Kindschaftssachen (§ 151 FamFG), diemehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / IV. Erörterungstermine

In den zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Familiensachen gibt es eine obligatorische mündliche Verhandlung (mit den unter II. geschilderten Konsequenzen) nur, wenn sie im Verbund mit dem Scheidungsverfahren verhandelt werden (§ 137 FamFG). In Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie in Verfahre...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis

Ludwig Kroiß (Hrsg.)1. Aufl. 2020, 516 Seiten, Nomos VerlagISBN 978-3-8487-7611-568,00 EUR Die durch die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-Cov-2) ausgelöste Krankheit COVID-19 beschäftigt die Bundesrepublik seit März 2020. Die Politik hat nach der massenhaften Verbreitung dieses Corona-Virus im März das gesamte Gesellschaft- und Wirtschaftsleben heruntergefahren, die Justiz h...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / jj) Urteil des OLG Schleswig vom 3.2.2009

Rz. 28 Das OLG Schleswig[27] hat eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB in einem Fall bejaht, in dem sich der Erblasser ein Wohnungsrecht nur an einem von insgesamt drei auf dem Grundbesitz befindlichen Häuser mit einem "Umgangsrecht" auf dem gesamten Grundbesitz vorbehalten hatte. Ausschlaggebend war aber wohl das Fehlen jeglichen Rücktrittvorbehalts.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 29.4.2020 – XII ZB 112/19 a) Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. b) Das Grundverhältnis für diese Vollmach...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / III. Rechtsmittel gegen eine Aufhebung der Bestellung oder die Auswechslung des Verfahrensbeistands

1) Bei der Auswechslung oder einer Entpflichtung des Verfahrensbeistands handelt es sich stets um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung, die nicht selbstständig anfechtbar ist (§§ 58 Abs. 2, 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Der Rechtsmittelausschluss ist umfassend; er gilt für alle Beteiligte und insbesondere auch für den entpflichteten Verfahrensbeistand selb...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 1. Befangenheit

Die Ausschließung oder Ablehnung einer Gerichtsperson hat zur Folge, dass die betreffende Person von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist und sich vom weiteren Verfahren fernhalten muss. Von Gesetzes wegen können jedoch nur "Gerichtspersonen" vom Verfahren ausgeschlossen sein; auch können nur sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§§ 6 Abs. 1 FamFG, 4...mehr