Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 2 Kindschaftsrecht / aa) Abänderungsgrund

Rz. 425 Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[506] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Ki...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeines

Rz. 129 Für den Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ist im Verfahren in Kindschaftssachen anders als in Familienstreitsachen von Bedeutung, dass das Gericht von Amtswegen einstweilige Anordnung gem. § 49 ff. FamFG treffen kann und – wie im Gesetz erwähnt – bei Kindeswohlgefährdung gem. § 157 Abs. 3 FamFG von Amts wegen überprüfen muss, inwieweit mit dem Erlass einer ein...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Der begleitete Umgang

Rz. 464 Begleiteter Umgang gem. § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB stellt eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für den umgangsberechtigten Elternteil ebenso wie, in geringerem Maße, auch für das Kind dar und ist deshalb bereits auf "schwerwiegende Fälle"[583] zu beschränken.[584] Rz. 465 Grundsätzlich sind vier Formen des begleiteten Umgangs je nach zugrunde liegender Konfliktl...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Rz. 477 Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist. Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man reg...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der gerichtliche Antrag

Rz. 466 Lehnt der betroffene Elternteil allerdings in Fällen, in denen nur ein begleiteter Umgang infrage kommt, einen solchen ab, so ist sein Antrag auf Regelung des Umgangs mit seinem Kind ohne weitere Anordnungen abzuweisen.[589] Rz. 467 Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang Es wird beantragt, den Umgang des Antragsgegners mit dem gem...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 443 Vereinbarter oder angeordneter Umgang kann und wird aus den verschiedensten Gründen ausfallen. Dazu gilt: Fallen Feier- und Festtage in den zeitlichen Rahmen einer Ferienregelung, so sind diese vom Ferienumgang überlagert. Der Ferienumgang findet auch an den Feier- und Festtagen statt Ist es allerdings in gleicher Weise möglich, Ferienaufenthalt und Festtag voneinand...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Umgang im Einzelnen

Rz. 436 Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Ein Antrag könnte daher folgenden – konkretisierten Inhalt haben. Rz. 437 Muster 2.48: Umgangsantrag mi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die einheitliche und konkrete Regelung

Rz. 449 Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[537] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelheiten der Gestaltung den...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Inhalt des Antrages

Rz. 139 Die einstweilige Anordnung kann enthalten. Rz. 140 Dem Umgangsberechtigten können im Zuge einer Anordnung bestimmte Weisungen im Umgang mit dem Kin...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vollstreckung

Rz. 483 Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" wer...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Der gerichtliche Antrag zum Umgang

Rz. 400 Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes im Bereich des Umgangs sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[482] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Wohlverhaltenspflicht der Eltern

Rz. 438 "Freizeit-Papa, Alltags-Mama" sind die gängigen Klagen, wenn es um die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts geht. Umgekehrt wird der Vorwurf erhoben, der den Umgang ausübende Elternteil kümmere sich während dieser Zeit nicht um das Kind ("es sitzt vor dem Fernseher/wird zu Oma abgeschoben").[526] Rz. 439 Grundsätzlich trifft der Umgangsberechtigte, während das ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Beschränkungen des Umgangs

Rz. 460 Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen.[557] Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden.[558] Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mit...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Aufl. 2022 Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, 3. Aufl. 2016 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Aufl. 2019 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl. 2007 Eder (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht,...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Rz. 446 Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zus...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung über die vollständige Erfassung aller Umgangsbereiche

Rz. 453 Eine Regelung, die nicht nur den regelmäßigen Kontakt, sondern auch Ferienzeiten, Brückentage, Feiern und ausgefallenen Umgang erfasst, könnte wie folgt formuliert sein. Rz. 454 Muster 2.51: Vollständige Erfassung des Umgangs Muster 2.51: Vollständige Erfassung des Umgangs Vereinbarung über Umgang, Übernachtung, Brückentage, Ferien- und Feiertagsregelung Wir vereinbaren...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 2. Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG)

Rz. 25 Die Vorschrift in § 54 FamFG übernimmt – wenn auch in wesentlich allgemeinerer Form – die früher geltende Regelung in § 620b ZPO a.F., wobei nach § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG zunächst einmal grundsätzlich die Aufhebungs- bzw. Änderungsbefugnis des Gerichts festgehalten wird. In Hauptsachverfahren, welche nur auf Antrag eingeleitet werden können, kann eine solche Aufhebung o...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Rz. 468 Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Umfang der Erwerbsobliegenheit

Rz. 575 Mit einem Arbeitsumfang von 30 Wochenstunden genügt daher eine Mutter ihrer Erwerbspflicht, wenn sie im ländlichen Raum drei Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren betreut und auf keine verlässliche Fremdbetreuung zurückgreifen kann. Dies schließt andererseits nicht aus, dass ggf. die bisherigen Abläufe abweichend zu organisieren sind und mit Rücksicht auf die Erw...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Alleinsorge des Antragstellers

Rz. 332 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[389] sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht[390] oder in manchen Fällen eine klar...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 199 In § 266 FamFG mit der Zuständigkeit des Familiengerichts sind alle diejenigen Fälle erfasst, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche weder in § 266 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 FamFG erfasst sind, keine Familiensache darstellen, folglich auch nicht vor dem Familiengerich...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / C. Umgangsrecht, § 1684 BGB

I. § 1684 Abs. 4 BGB Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, d...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / IV. Umgangsrechte Dritter

In einer Entscheidung des BGH vom 16.6.2021,[39] mit der der BGH seine Rechtsprechung zu den Rechten biologischer Väter konsequent fortführt,[40] ging es um das Recht eines biologischen Vaters auf unbegleiteten Umgang mit seinem Kind, welches er von der Geburt an über die Dauer von fünf Jahren regelmäßig in Begleitung der Mutter in ihrer Ehefrau, die das Kind adoptiert hat, ...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 7.2.2022 – 1 BvR 1655/21, FamRZ 2022, 694 ( red.LS ) Hat das Gericht eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt, kann eine Entscheidung auch bei Verstoß gegen eine einfachrechtlich vorgesehene persönliche Anhörung (hier: lediglich telefonische Anhörung eines 15-Jährigen bei einem Sorgeentzug nach § 1666...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 Abs. 4 BGB

Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, das aufgrund der Äuße...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / II. § 1684 Abs. 3 BGB

Sowohl das OLG Frankfurt[29] als auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg[30] haben entschieden, dass die Regelung des Umgangs in einem Hauptsacheverfahren für nur wenige Monate (vier bzw. sechs Monate) eine unzulässige Teilentscheidung darstellt, weil damit der Verfahrensgegenstand (Umgang) nur für einen kurzen Zeitraum und damit nicht abschließend geregelt würde; es...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / VII. Vollstreckung

In einem vom BGH mit Beschl. v. 9.6.2021 entschiedenen Fall ging es um die pandemiebedingte Aussetzung des Umgangs durch das als Umgangsbegleiter eingesetzte Jugendamt.[49] Der BGH stellt klar, dass, damit die Verhängung eines Ordnungsgelds aufgrund einer vollstreckbaren gerichtlichen Umgangsregelung erfolgen könne, die Person oder Behörde, gegen die das Ordnungsgeld festges...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / VI. Verfahrensrecht

Der BGH hatte im Jahr 2021 die Gelegenheit, den in der Literatur und Rechtsprechung bestehenden Streit betreffend der Verfahrensfähigkeit eines 16jährigen Mädchens in einem sie betreffenden Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB zu entscheiden. Der BGH macht deutlich, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Verfahrensfähigkeit grundsätzlich der Geschäft...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / III. Sonderproblem Wechselmodell

Zur rechtlichen Einordnung des Wechselmodells gab es in den letzten 12 Monaten drei erwähnenswerte Entscheidungen. Das OLG Frankfurt[35] hat entschieden, dass bei Streit beider Eltern um den Aufenthalt des Kindes ein Wechselmodell sorgerechtlich auch derart angeordnet werden könne, dass einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zwecke der Herstellung bzw. Fortführ...mehr

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FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

I. Das aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG folgende Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht der Eltern,[1] so dass sie grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten.[2] Oberste Richtschnur ist allein das Kindeswohl.[3] Gleichzeitig le...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / V. § 1628 BGB

Einig scheinen sich die Obergerichte darin zu sein, dass bei Streitigkeiten der Kindeseltern bzgl. einer Corona-Impfung[43] demjenigen die Entscheidung zu übertragen sei, der seine Entscheidung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Das OLG Bamberg[44] hat darüber hinaus entschieden, dass die Teilnahme eines minderjährigen Kindes an einem schulischen COVID 19-Schnelltest ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 10: M 2.500 EUR – K (10 J) – Kindesunterhalt bei weitreichendem Umgangsrecht –

Rz. 127 M und F sind geschieden. Das gemeinsame 10-jährige Kind K ist im zweiwöchigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag bei M. Zudem ist es jede Woche an zwei Tagen bei M. Im Übrigen wird K von der Mutter F betreut. M, der nur dem Kind K unterhaltspflichtig ist, hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.500 EUR. K, vertreten durch F, verlangt von M Kindesunterhalt. I. Anspruchsgr...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 129 Der Barbedarf bestimmt sich nach der DT. M hat ein Einkommen von 2.500 EUR. Der Unterhalt beurteilt sich nach der Einkommensgruppe 3 (2.301 bis 2.700 EUR). M ist nur einer Person, K, unterhaltspflichtig. Grds. wäre eine Höherstufung in Einkommensgruppe 4 (2.701 bis 3.100 EUR) geboten. Eine solche Umgruppierung hat aber wegen des weitreichenden Umgangsrechts zu unterbleibe...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 128 M ist K nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig. M schuldet Barunterhalt. F erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes. Der Umstand, dass M ein sehr weitreichendes Umgangsrecht wahrnimmt, führt nicht zur anteiligen Barunterhaltspflicht der F. Obwohl M über das übliche Maß hinaus Umgang mit dem Kind hat, ändert dies nichts daran, dass er nach seinen eigenen E...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / a) Weitreichender Umgang ist noch kein Wechselmodell

Rz. 141 Ein weitreichendes Umgangsrecht, das sich einer Mitbetreuung bereits annähert, ist noch kein "Wechselmodell". BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 20 = BeckRS 2014, 23279 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die auf dem Residenzmodell beruhende und § 1606 Abs. 3 BGB tragende gesetzliche Beurteilung solange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwerg...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Zahlungspflicht

Rz. 131 M hat 391,50 EUR zu zahlen (110 % des Mindestunterhalts der Altersgruppe 2 abzüglich hälftiges Kindergeld für ein erstes Kind).mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / V. Hinweis

Rz. 132 Solange nur ein deutlich erweitertes Umgangsrecht und eben noch kein echtes Wechselmodell vorliegt, kann der (überwiegend) betreuende Elternteil noch problemlos Kindesunterhalt geltend machen – sei es als Vertreter, sei es als Verfahrensstandschafter (vgl. § 1629 BGB). Problematisch wird dies jedoch, wenn ein Wechselmodell vorliegt bzw. im Streit steht (siehe hierzu ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Leistungsfähigkeit

Rz. 130 M bleiben nach Zahlung von 391,50 EUR noch 2.108,50 EUR (2.500 – 391,50 EUR). Der notwendige Selbstbehalt von 1.160 EUR und der angemessene Selbstbehalt von 1.400 EUR sind gewahrt.mehr

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Fallübersicht / § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Dresden, Beschl. v. 28.1.2022 – 20 UF 875/21 Streiten Eltern über die Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung für ihr gemeinsames Kind, so kommt eine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis hierfür auf denjenigen Elternteil, der eine solche Impfung befürwortet, im Wege eines Eilverfahrens jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die erforderliche Aufklärung des über ...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / 2 Anmerkung

In seiner Grundsatzentscheidung vom 1.2.2017[1] hat der BGH die bis dahin in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage der familiengerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells[2] mit dem Inhalt entschieden, dass eine solche Regelung grundsätzlich auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils erfolgen kann. Mit den für die Elternebene sowie d...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Umgangsregelung, die das Wechselmodell zum Gegenstand hat. [2] Die Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes M., geboren im Jahr 2010. Mit einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung von 2018 schlossen sie im Deze...mehr