Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6 Beratung/Unterstützung zum Umgangsrecht (Abs. 3)

Rz. 103 "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein befriedigender Umgang mit Elternentfremdung und Kontaktabbruch noch nicht gefunden ist. Die mit diesen Konfliktsituationen befassten Institutionen und Professionellen sind noch auf einer sich erst koordinierenden Suche nach Strategien und möglichen Formen von Kooperation. Die Vielzahl der ungelösten Probleme macht deu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 18 erhielt seine jetzige Fassung durch Art. 4 des Beistandsgesetzes v. 4.12.1997, Art. 13 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes v. 16.12.1997 und Art. 4 Abs. 11 des Kindesunterhaltsgesetzes v. 6.4.1998 und Art. 1 Nr. 6 des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes v. 8.9.2005. Rz. 2 Nach dem bis zum 1.7.1998 geltenden § 18 Abs. 2 hatte die Mut...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.5 Abänderung umgangsrechtlicher Entscheidungen

Rz. 129 Entscheidungen zum Umgangsrecht können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 130 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestanden, wenn sich die für die ursprüngliche Regelung maßge...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.2 Gestaltung des Umgangs

Rz. 125 Besteht zwischen den Eltern kein Streit über das Ob des Umgangs, sondern das Wie, kann das Familiengericht über den Umfang und die Gestaltung des Umgangs entscheiden (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB). Aufgabe des Familiengerichts ist es, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG als auch das Wohl des Ki...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3 Inhalt von Beratung und Unterstützung

2.6.3.1 Grundlagen Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Struck, in: Wiesner,...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB) Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologische Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003,...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.6 Auskunft über persönliche Verhältnisse (§ 1686 BGB)

Rz. 132 Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil von dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, auf andere Weise die notwendigen Informationen zu erhalten (BayObLG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Struck, in: Wiesner, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Strick, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 18 erhielt seine jetzige Fassung durch Art. 4 des Beistandsgesetzes v. 4.12.1997, Art. 13 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes v. 16.12.1997 und Art. 4 Abs. 11 des Kindesunterhaltsgesetzes v. 6.4.1998 und Art. 1 Nr. 6 des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes v. 8.9.2005. Rz. 2 Nach dem bis zum 1.7.1998 geltenden § 18 Abs. 2 hatte die Mutter einen Rechtsans...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.1 Grundlagen

Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Struck, in: Wiesner, SGB VIII, § 18 Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts (Abs. 2)

Rz. 21 Nach § 17 Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der K...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.1 Grundsätze

Rz. 43 Die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner richtet sich nach § 1603 BGB. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist für die Leistungsfähigkeit das Einkommen unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners maßgeblich. Unter "Einkommen" ist bei normal verdienenden, unselbstständigen Unterhaltsschuldnern das Nettoeinkommen gemeint. Bei Freiberuflern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.1 Übersicht

Rz. 3 § 18 regelt den Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Träger der Jugendhilfe in insgesamt 6 Bereichen: Beratung und Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Ausübung der Personensorge (Abs. 1 Nr. 1 1. Fall), Beratung und Unterstützung Alleinerziehender bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsersatzleistungen (Abs. 1 Nr. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr

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FF 11/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

EuGHMR, Urt. der Großen Kammer v. 10.9.2019 – Beschwerde Nr. 37283/13 (Lobben u.a./Norwegen) Die Übertragung der elterlichen Sorge zugunsten von Pflegeeltern zwecks anschließender Adoption gegen den Willen der leiblichen Mutter stellt einen Verstoß gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK dar, wenn die inländischen Behörden nicht versuchen, eine ec...mehr

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AGS 11/2019, Keine fiktive ... / Leitsatz

Entscheidet das Gericht in einem Umgangsrechtsverfahren in Übereinstimmung mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung, so entsteht alleine dadurch für die beteiligten Anwälte keine Terminsgebühr. OLG München, Beschl. v. 20.9.2019 – 11 WF 666/19mehr

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AGS 11/2019, Keine fiktive ... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte die Antragstellerin gegen den Antragsgegner ein Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern eingeleitet. Das FamG hat schließlich zu Gunsten des Antragsgegners entschieden. Ein Erörterungstermin nach § 155 Abs. 2 S. 1 FamFG hatte nicht stattgefunden. Auch waren keine außergerichtlichen Besprechungen der Anwäl...mehr

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AGS 11/2019, Keine fiktive ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; die von der Beschwerdeführerin zitierte Auffassung, wonach unter "mündliche Verhandlung" i.S.d. genannten Gebührenziffer auch ein "Erörterungstermin" falle, wie sie etwa von Schneider (in: Schneider/Wolf, RVG, 8. Aufl., VV 3104 Rn 29) vertreten wird, ist durchaus erwägenswert. Aller...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr

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FF 10/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 17.7.2019 – XII ZB 425/18 a) Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschl. an BGH, Urt. v. 25.4.2005 – II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und v. 2.2.1994 – IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625). b) Daraus dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes ange...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / I. Einführung

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten[1] zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, ...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / III. Schlussfolgerungen für die vorliegende Untersuchung

Es ist festzustellen, dass das Gutachten den Ausgangsfall nicht sorgfältig genug analysiert hat. Die Behauptung, die festgestellte Vaterschaft "sei wie jede Vaterschaft zu behandeln", greift letztlich zu kurz. Nach Ansicht des Verfassers ist sehr wohl zu berücksichtigen, dass die Zeugung mit dem Makel einer strafbaren Tat verbunden ist. Wenn der Familienrichter in dieser Fall...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / 1. Die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters

Der Vergewaltiger ist Ausländer. Auch ihm steht ein Umgangsrecht zu. Sein Umgangsrecht darf durch ausländerrechtliche Maßnahmen nicht vereitelt werden.[3] Denn nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG, wonach der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, hat die Ausländerbehörde die bestehende familiäre Bindung des Ausländers zu seinem Kind stets zu berücksichtigen.[4] Au...mehr

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FF 10/2019, Billigung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn. [2] Das Amtsgericht hat einen im Anhörungstermin durch die Eltern geschlossenen Vergleich zum Umgang durch Beschluss gebilligt. Danach ist der Vater u.a. ab Ende Juni 2018 alle zwei Wochen zum Umgang mit jeweils zw...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / 3. Die Rechtsposition des Kindes

Juristisch dient der Umgang des Kindes mit den Eltern dem Kindeswohl. Das sehen Art. 6 GG und §§ 1626 Abs. 3, 1684 BGB vor. Psychologisch stellt sich die Umgangsfrage bei einem durch Vergewaltigung gezeugten Kind schwierig dar. Denn das nichteheliche Kind hat unmittelbar nach seiner Geburt noch keinen Kontakt mit seinem potentiellen Vater. Das gerichtliche Verfahren auf Fest...mehr

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AGS 10/2019, Anfall einer E... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3, 4 RVG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Entscheidung des AG hat in der Sache Erfolg. 1. Gem. §§ 45 ff. RVG ist die dem Verfahrensbevollmächtigten der Mutter aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrenskostenhilfevergütung auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn dem Verfahrensbevollmächtigten steht aufgrun...mehr

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FF 10/2019, Kindesunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Kindesunterhaltsanspruch der am … 2008 geborenen Antragstellerin gegen den Antragsgegner, ihren Vater. [2] Der Antragsgegner ist Beamter der B … und arbeitete zunächst Vollzeit im Schichtdienst. Aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Dienstherrn arbeitete er ab dem 1.4.2016 lediglich noch mit 80 % seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbe...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / II. Die rechtliche Würdigung des Rechtsgutachtens

Ratgeber für Rechtsgutachten argumentieren juristisch einwandfrei, wenn sie im konkreten Fall nach sorgfältiger Aufklärung des Sachverhalts diesen unter das infrage kommende Gesetz subsumieren, danach den schlüssigen und erheblichen Vortrag der Beteiligten im Hinblick auf jedes einzelne Tatbestandsmerkmal der Norm(en) prüfen und (evtl.) auch entstehende Rechtsfolgen abwägen....mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 5.6.2019 – 1 BvR 675/19 1. Die Anwesenheit der Eltern bei der Kindesanhörung ist regelmäßig nicht sachgerecht (Bestätigung von BVerfG FamRZ 1981, 124). 2. Das wesentliche Ergebnis der Kindesanhörung ist zu dokumentieren und den Eltern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bekanntzugeben. 3. Die Eltern haben auch keinen Anspruch darauf, die Kindesa...mehr

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FF 09/2019, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

[1] I. Die Mutter wendet sich gegen die Ablehnung der Ergänzung eines Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlusses um die Bewilligung für den Mehrwert eines Vergleichs. [2] Der Vater hatte das Verfahren mit einem Antrag auf Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsregelung eingeleitet und beantragt, ihm Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / II. Funktion des Ehevertrages nach dem 1. EheRG – Primat der Privatautonomie

Im Spiegel Nr. 27/1977[11] erschien zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts am 1.7.1977 ein Artikel mit dem Titel "Neues Scheidungsrecht: Dreimal zahlen". Der Artikel betont, dass von der ursprünglichen Grundidee, Unterhalt nur als Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, so gut wie nichts im Gesetzgebungsprozess übrig geblieben sei. Den Ehemännern werde bewusst, durch das Eh...mehr

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Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

Leitsatz Ein nach § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette § 4 Nr. 16, Nr. 25, § 19 UStG, Art. 6 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 24 EuGRCh, Art....mehr

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FF 06/2019, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 27.3.2019 – XII ZB 345/18 1. Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses. 2. Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Ki...mehr

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AGS 06/2019, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Das Rechtsmittel ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft sowie gem. § 59 Abs. 1 S. 3 FamGKG i.V.m. § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG form- und fristgerecht eingelegt. Der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG den Betrag von 200,00 EUR, da die Differenz der Gebühren des Anwalts einschließlich Umsatz...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Fazit

Eine richterliche Streitentscheidung in hochstrittigen, problem- und hochkonflikthaften Familiensachen ohne vorherige Nutzung intervenierender Hilfen stellt für die von Trennung oder Scheidung oder aus anderen – z.B. kindeswohlschädlichen – Anlässen betroffenen Familien, mit Ausnahme der besonders eilbedürftigen und dann meist auch akut kindeswohlgefährdenden Konstellationen...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Rechtsfragen in der Beweisfrage?

Nicht vorgesehen in der deutschen Rechtsordnung ist für das Familiengerichtsverfahren, in die Beweisfrage Rechtsfragen aufzunehmen, also Fragen nach einer Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts an den Sachverständigen zu richten, die nur durch eine gerichtliche Entscheidung beantwortet werden können. Das Familiengericht darf somit die Aufgabe der rechtlichen Wertung nicht an...mehr

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AGKompakt 06/2019, Fiktive ... / 4. Schriftlicher Vergleich

Terminsgebühr auch bei schriftlichem Vergleich Ebenso entsteht eine fiktive Terminsgebühr, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Praxis-Beispiel Der Anwalt beantragt für den Kindesvater den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgangsrecht (Wert: 1.500,00 EUR). Es kommt zum Abschluss eines schriftlichen Vergleichs, ohne das...mehr

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AGKompakt 06/2019, Fiktive ... / 2. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 52 Abs. 2 S. 2 FamFG

Keine fiktive Terminsgebühr bei erstmaliger Entscheidung Entscheidet das Gericht erstmals über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung, entsteht allerdings keine Terminsgebühr, weil das Gericht insoweit nicht die Zustimmung der Beteiligten benötigt, sondern die Erstentscheidung stets ohne mündliche Verhandlung erlassen darf (§ 51 Abs. 2 S....mehr

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ZErb 06/2019, Ausschluss de... / Aus den Gründen

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Möglichkeit einer zur gemeinsamen Elternschaft führenden Stiefkindadoption davon abhängig zu machen, dass der Stiefelternteil mit dem Elternteil verheiratet ist. I. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil m...mehr

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FF 06/2019, Psychologische ... / I. Aufbau des Sachverständigengutachtens

Der formale Aufbau eines Sachverständigengutachtens in der Familiengerichtsbarkeit wird in der Forensischen Psychiatrie und Familienrechtspsychologie jedoch seit etlichen Jahren ähnlich und vergleichbar angeführt. Ausnahmen sind jedoch beim Hinwirken auf Einvernehmen mit den Beteiligten nach § 163 Abs. 2 FamFG erkennbar, da dieses Vorgehen in der forensischen Begutachtung dur...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / bb) Erhöhte Anforderungen des § 1696 Abs. 1 BGB

Im konkreten Fall war ursprünglich das Residenzmodell, wonach die Kinder ihren Aufenthaltsort bei der Mutter hatten, als Betreuungsmodell angeordnet worden. Gem. § 1696 Abs. 1 BGB ist eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. D...mehr

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FF 05/2019, FF aktuell / Experten gegen Festlegung auf das Wechselmodell der Kinderbetreuung

Am 13.2.2019 haben sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bessere Betreuung der Kinder geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell ausgesprochen. Hintergrund der Anhörung war der FDP-Antrag der ein familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen will (19/1175), während Die Linke gegen eine Festschreibung des Modells ist...mehr

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FF 05/2019, Das Wechselmode... / 2. Wechselmodell als Umgangsregelung

Entgegen der erstgenannten Ansicht wird – u.a. höchstrichterlich[11] – vertreten, dass das Wechselmodell eine Umgangsregelung darstellt. Für diese Ansicht spricht zunächst, dass es keinerlei gesetzliche Vorschriften bezüglich der elterlichen Sorge gibt, welche den Hauptaufenthaltsort des Kindes zwingend bestimmen.[12] Des Weiteren liegt keine gesetzliche Regelung vor, wodurc...mehr