BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 5.6.2019 – 1 BvR 675/19

1. Die Anwesenheit der Eltern bei der Kindesanhörung ist regelmäßig nicht sachgerecht (Bestätigung von BVerfG FamRZ 1981, 124).

2. Das wesentliche Ergebnis der Kindesanhörung ist zu dokumentieren und den Eltern mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bekanntzugeben.

3. Die Eltern haben auch keinen Anspruch darauf, die Kindesanhörung im Wege der Videoübertragung zu verfolgen.

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