BSG, Urt. v. 11.7.2019 – B 14 AS 23/18

In die Bemessung existenzsichernder Leistungen nach dem SGBII ist bei der abwechselnden Betreuung minderjähriger Kinder nach dem familienrechtlichen Wechselmodell neben deren anteiligen Unterkunftskosten unabhängig von ihrem Alter ein hälftiger Mehrbedarf bei Alleinerziehung einzustellen (red. LS).

BSG, Urt. v. 29.8.2019 – B 14 AS 43/18

Bei Ausübung des Umgangsrechts ist der Bedarf für die Unterkunft weder regelhaft zu erhöhen noch kann bei einem Umgang im üblichen Umfang davon ausgegangen werden, dass kein weiterer Bedarf besteht.

Autor: Gabriele Ey , Vorsitzende Richterin am OLG Köln

FF 3/2020, S. 128 - 132

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