OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2019 – 10 WF 87/19

1. Eine richterliche Anhörung kann in Anwesenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgen, obgleich ein alleinsorgeberechtigter Elternteil die sachverständige Exploration des Kindes im Verfahren verweigert.

2. Verweigert der alleinsorgeberechtigte Elternteil die sachverständige Exploration des Kindes kommt ein teilweiser Sorgerechtsentzug und die Bestellung eines Ergänzungspflegers mit dem Ziel in Betracht, dass dieser anstelle des Elternteils über die Möglichkeit einer Exploration des Kindes entscheidet.

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