Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Aufwendungen eines barunterhaltspflichtigen Elternteils für Besuche bei seinem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind sind durch das > Kindergeld und die > Kinderfreibeträge abgegolten (BFH/NV 2012, 1434).

Sie sind keine AgB (BFH 219, 119 = BStBl 2008 II, 287). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umgangsrecht. Aufwendungen für die Durchsetzung des Umgangsrechts konnten bis VZ 2012 zu AgB führen (> Prozesskosten Rz 16, 17). Nach EFG 2018, 838 – Rev, BHF VI R 15/18 sind Aufwendungen aufgrund von Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit dem ins > Ausland Rz 1 entführte Kind des Stpfl auch ab dem VZ 2013 weiterhin als AgB zu berücksichtigen.

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