Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b E... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Abschreibung bei Ansatz eines Zwischen- oder des gemeinen Werts

Rz. 117 §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 3 UmwStG regeln die Berechnung von Abschreibungen, wenn die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem Zwischen- oder dem gemeinen Wert angesetzt wurden. Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG berechnen sich bei gleichbleibendem AfA-Satz nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zzgl. des Aufstockungsbetrags (Fol... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Rz. 21 Die Besteuerung des "Anteilstauschs" richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen[1], d. h.: Untergehende Anteile des Betriebsvermögens sind (bei Bilanzierenden) aus- und die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert der untergehenden Anteile einzubuchen (s. a. Rz. 22a und zur Abwicklung der Seitwärtsverschmelzung Rz. 70f.). Ein daraus resultierender... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem.... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ... mehr

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Inventur: Bewertung von Vor... / 5 Teilwertabschreibung mit dem Ziel der Gewinnsenkung

Der niedrigere Markt- oder Börsenpreis entspricht regelmäßig dem steuerlichen Teilwert (Fiktion).[1] Der Teilwertansatz zielt unmittelbar auf einen niedrigen Gewinn und damit auf eine punktuelle Steuerersparnis. Vor den Finanzgerichten wird deshalb oftmals über die zulässige Höhe der Teilwertabschreibungen gestritten. Achtung Teilwertabschreibung nur bei dauernder Wertminderu... mehr

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Inventur: Bewertung von Vor... / 5.2 Vorgehensweise bei Gängigkeitsabschreibungen

Gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorräte gestalten sich individuelle Teilwertabschreibungen aufgrund mangelnder Gängigkeit recht schwierig. Hier bieten sich anstelle von Einzelschätzung und Einzelabschreibung pauschale Abschreibungsverfahren an.[1] Mangelnde Gängigkeit schlägt sich im Allgemeinen in längerer Lagerdauer nieder. Eine lange Lagerdauer jedoch rechtfert... mehr

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Inventur: Bewertung von Vor... / 5.1 Wertermittlung bei sinkenden Verkaufspreisen

Bei Waren kann auch der Absatzmarkt von Bedeutung sein. Ist der Veräußerungspreis von Waren gesunken (z. B. wegen langer Lagerdauer, Veränderung des modischen Geschmacks), kann der Teilwert retrograd anhand des voraussichtlichen Veräußerungserlöses nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des noch anfallenden betrieblichen Aufwands bestimmt werden.[1] Der steu... mehr

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Inventur: Bewertung von Vor... / Zusammenfassung

Überblick Wenn sämtliche Waren und Materialien in den Verkaufsräumen und im Lager aufgenommen sind, ist zu klären: Wie viel sind die Vorräte wert? Wie wird der neue Bestand in der Buchhaltung erfasst? Was ist mit Schwund, Diebstahl und sonstigen Inventurdifferenzen? Welche Bewertungsvereinfachungen gibt es? Wie werden Teilwertabschreibungen berechnet? Dieser Beitrag gibt dabei Hil... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a... mehr

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Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­ mehr

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Aktien / 2.3.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Von dem Gewinn gelten 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen dürfen nicht abgezogen werden.[2] Die Steuerpflicht der Streubesitzdividendenbesteuerung[3] hat keine Auswirkungen auf die Besteuerung der Veräußerungsgewinne/Veräußerungsverluste aus solchen Ak... mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Neben der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 oder 4 Abs. 3 EStG finden auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer OHG, KG oder GmbH betrieben werden, auch die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften nach §§ 242 ff. HGB Anwendung. Auch als Kannkaufmann (§ 3 HGB) nach § 2 HGB eingetragene land- und forstwirtschaftliche Einzelunternehmer, die d... mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.3 Wertaufholungsgebot nach vorangegangener Teilwertabschreibung

Aufgrund des Wertaufholungsgebots ergibt sich der Wertansatz eines Wirtschaftsguts für jeden Bilanzstichtag aus dem Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrigeren Teilwert als der Bewertungsuntergrenze. Hat sich der Wert des Wirtschaftsguts nach ei... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs... mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft... mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen, kann i. d. R. keine dauernde Wertminderung eintreten. Eine Teilwertabschreibung unter dem Nennwert ist daher allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert ist nur zulässig, wenn ein B... mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt. mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist.... mehr

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Teilwertabschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die im Laufe des Wirtschaftsjahrs angeschafft oder hergestellt wurden und als Betriebsvermögen zu berücksichtigen sind, mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (sog. Zugangsbewertung). In der nachfolgenden Schlussbilanz sind sie dann nach § 6 Abs. 1 ... mehr

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Teilwertabschreibung / 4.2.1 Grundstücke mit Altlasten

Altlasten berechtigen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung.[1] Die Finanzverwaltung[2] bejaht die Möglichkeit einer Teilwertabschreibung bei Grundstücken, die Altlasten aufweisen, bei denen jedoch mangels akuter Umweltgefährdung keine sofortige Beseitigung der Altlasten erforderlich ist. In diesem Fall kann aus der Sicht am Bila... mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu... mehr

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Teilwertabschreibung / 4.2.2 Prinzipiell keine Teilwertabschreibung bei marktbedingten Preisschwankungen

In ihrem 2. Beispiel äußert sich die Finanzverwaltung zur Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung bei marktbedingten Preisschwankungen.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend aus, weil "Immobilienpreise marktbedingten Schwankungen" unterliegen.[2] Der Beurteilung ist nach e... mehr

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Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung hinzugerechnet werden. Na... mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig, weil es bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und ... mehr

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Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Von einer dauernden Wertminderung kann beim Anlagevermögen prinzipiell ausgegangen werden, wenn es nicht in der geplanten Weise genutzt werden kann oder wenn die Nutzung des Wirtschaftsguts aufgrund technischer Neuerungen oder eines Rückgangs des Wiederbeschaffungspreises am Bilanzstichtag billiger zu erhalten gewesen wäre. Dann ist das Anlagegut wertgemindert und kann Gegen... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlrec... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt... mehr

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Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die im Laufe des Wirtschaftsjahrs angeschafft oder hergestellt wurden und als Betriebsvermögen zu berücksichtigen sind, mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (sog. Zugangsbewertung). In der nachfolgenden Schlussbilanz sind sie dann nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ESt... mehr

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Teilwertabschreibung / 1 Handelsbilanzielle Regelung

1.1 Niederstwertprinzip In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebe... mehr

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Teilwertabschreibung / 2 Steuerbilanzielle Regelung

2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Betei... mehr

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Teilwertabschreibung / 5 Umlaufvermögen

Als Anlagevermögen auszuweisen sind nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Abzustellen ist auf die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag, wobei bis zur Aufstellung oder Feststellung der Bilanz erkennbar aufhellende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (Wertaufhellungsgrundsatz).[1] Umlaufvermögen sind dagegen ... mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein... mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" verlangt einen Blick in die Zukunft, eine Prognose am Bilanzstichtag, die aber durch eine Wertaufhellung bis zur Bilanzaufstellung berichtigt werden kann.[1] Zahlung eines Überpreises Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Anschaffung einen höheren Preis für ein Grundstück gezahlt, als sich nach der amtlichen Richtwertk... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch... mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts

Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" ist dem Handelsrecht[1] entlehnt. Wan... mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich daue... mehr

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Teilwertabschreibung / 4 Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter und Dauer der Wertminderung Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören insbesondere Grund und Boden, Beteiligungen und andere Finanzanlagen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen.[1] Zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG des Anlagevermögens gehören vor also allem der Grund und Boden, Be... mehr

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Teilwertabschreibung / 9 Wertaufholungsgebot und Zuschreibung

9.1 Begriff und Bedeutung Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängi... mehr

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Teilwertabschreibung / 8.1 Grundsätzliches zur Bewertung

8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert.[2] Bei Geldschulden entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlic... mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3 Forderungen

4.3.1 Bewertung mit den Anschaffungskosten Handelsrechtlich sind Geldforderungen des Anlagevermögens (und des Umlaufvermögens) nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten[1] zu bewerten. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Begriff "Anschaffungskosten" passt allerdings für Forderungen nicht.[2] In der Regel werd... mehr

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Teilwertabschreibung / 8 Verbindlichkeiten

8.1 Grundsätzliches zur Bewertung 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert.[2] Bei Geldschulden entsprechen di... mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten

8.2.1 Zugangsbewertung Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der ... mehr

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Teilwertabschreibung / 9.1 Begriff und Bedeutung

Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängigmachen früherer Teilwert... mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Diese Vorschrift ist infolge des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die Steuerbilanz einschlägig. Bei der Bewertung zum Bilanzstichtag ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der... mehr