Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.5 Teilwertabschreibung von aktivierten Überpreisen

Rz. 191 Ein die Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks erhöhender Überpreis kann eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag allein nicht begründen. Für die Bestimmung des Teilwerts des Grund und Bodens gilt die Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt des Erwerbs und an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.3 Gründe für die Teilwertabschreibung

Rz. 178 Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (im steuerlichen Sprachgebrauch die Teilwertabschreibung oder gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB die außerplanmäßige Abschreibung) erfordert eine dauernde Wertminderung. Der Begriff der voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist dem Handelsrecht entlehnt.[1] Rz. 179 Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. U...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.2 Einzelbewertung

Rz. 174 Ein in den Grund und Boden eingefügtes Gebäude verkörpert nicht nur einen eigenständigen Wert, der als selbstständiges Wirtschaftsgut zu erfassen und gegebenenfalls auf einen Erinnerungsposten abzuschreiben ist. Es beeinflusst zugleich den Grund und Boden, sodass es auch für den Wert des Grund und Bodens bedeutend ist, denn der Teil des Grund und Bodens, der durch da...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.4 Zu- und Abrechnungen

Rz. 67 Sowohl der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich als auch der Übergang vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung machen Zu- und Abrechnungen erforderlich (R 4.6 Abs. 1,2 EStR). Beim Übergang von Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich liegt den Zu- und Abrechnungen der Gedanke zugrunde, dass der Steuerpflichtige so ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Abschreibung bei Ansatz eines Zwischen- oder des gemeinen Werts

Rz. 117 §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 3 UmwStG regeln die Berechnung von Abschreibungen, wenn die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem Zwischen- oder dem gemeinen Wert angesetzt wurden. Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG berechnen sich bei gleichbleibendem AfA-Satz nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zzgl. des Aufstockungsbetrags (Folg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.5 Entwicklung und Bedeutung der Steuerbilanzpolitik

Rz. 18 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)[1] war eine eigenständige Steuerbilanz im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Gem. § 60 EStDV a. F. war es lediglich erforderlich, eine unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften korrigierte Handelsbilanz beim Finanzamt einzureichen. Dabei waren der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsre...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 91 Gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 HGB besteht für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung [1] im laufenden Wirtschaftsjahr und Nachholung innerhalb von 3 Monaten im folgenden Wirtschaftsjahr eine Passivierungspflicht, welche auch für die Steuerbilanz Geltung erlangt (R 5.7 Abs. 11 Satz 1 EStR 2012). Jene Innenverpflichtung ist im Zuge der Sachverhaltsgestalt...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 39 Bei bestimmten Wirtschaftsgütern sowie in bestimmten Konstellationen stehen dem Steuerpflichtigen als Alternative zur Einzelbewertung verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren im Rahmen der Sachverhaltsabbildung zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert (R 6.8 Abs. 4 EStR 2012, § 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 S...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Internationale Bezüge

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerliche Wahlrechte (§ 3a Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Etwaige steuerliche Wahlrechte sind im Jahr der Erzielung des Sanierungsertrages sowie im Folgejahr gewinnmindernd auszuüben. Dies ist zulässig, da kein Definitiveffekt vorliegt (Uhländer, DB 2017, 1224, 1230). Das gilt insb für den niedrigeren Teilwert iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 u 2 S 2 EStG. Dies ist Rechtsfolge der Norm, anderenfalls käme es ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 8. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsfälle

Rn. 127 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Induziert durch die nach Maßgabe des § 256a vorzunehmende Währungsumrechnung, können insbesondere nachstehend aufgeführte Tatbestände latenzierungspflichtige Sachverhalte i. S. d. § 274 begründen (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 200): Steuerrechtlich unzulässige Durchbrechung des AK-Prinzips bei VG und Verbindlichkeiten mit e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Keine Teilwertabschreibung/AfaA für sonstige Gebäude unter Hinweis auf die Regelung für Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 416 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 4 EStG stellt klar: Bei dem Absetzungszeitraum von 25 bzw 33 Jahren, der nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG für Wirtschaftsgebäude gilt, handelt es sich nicht etwa um einen gesetzlich normierten Regelnutzungszeitraum für alle Arten von Gebäuden. Daher kann man bei sonstigen Gebäuden eine AfaA/Teilwertabschreibung nicht allein mit Hinw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Restbuchwert daher zum 31.12.2026: EUR 7 000. Im J...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Verkürzung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 460 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Reduzierte sich nach Beginn der AfA-Periode das AfA-Volumen und die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine AfaA/Teilwertabschreibung, führte dies dazu, dass der AfA-Zeitraum vorzeitig endete. Rn. 461 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel: Die Gebäude-HK betrugen EUR 500 000. Nach 8 Jahren waren nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 8 × 5 % = 40 % = EUR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die außergewöhnliche Absetzung (AfaA, § 7 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die handelsrechtliche "außerplanmäßige" Abschreibung nach § 253 Abs 3 S 5, 6 HGB (zu den Begrifflichkeiten s Rn 23) gibt es in 2 Formen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer AfaA (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV)

Rn. 414 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach einer AfaA (ebenso: Teilwertabschreibung) ergibt sich eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV): Dh: Die um die AfaA verkürzten ursprünglichen AK/HK sind die neue AfA-Bemessungsgrundlage, und zwar für das Wj/Kj nach dem Jahr der AfaA/Teilwertabschreibung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachholung unterlassener AfS?

Rn. 494 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Man wird hier unterscheiden müssen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Fallgruppen

Rn. 226 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden, die grds wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 Abs 1 GG) für alle Einkunftsarten gelten (BFH BStBl III 1967, 460; BFH BStBl II 2010, 1035 mit Anm Kanzler, FR 2011, 83): Gar keine AfA/zu geringe AfA wurde angesetzt (zu § 129 AO s Rn 500)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Absetzungsvolumen

Rn. 489 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfS-Volumen wird durch die für den Bodenschatz aufgewendeten AK bestimmt (BFH BStBl II 2016, 607; FG Mchn v 23.07.2019, 12 K 1055/19, DStRE 2019, 1437, Rev, Az des BFH IV R 25/19). Nach verbreiteter Auffassung sollen HK bei Bodenschätzen idR keine Rolle spielen ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 518; wohl Kulosa in Schmidt, § 7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftliche Gründe

Rn. 260 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine AfaA aus wirtschaftlichen Gründen liegt vor, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit eines WG durch besondere Umstände gegenüber dem normalen Wertverzehr gesunken ist (BFH BStBl II 2004, 491, ähnlich BFH BStBl II 2009, 301; BFH BFH/NV 2014, 1202: Einschränkung seiner Nutzungsfähigkeit). Ähnlich FG Mchn v 24.01.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von degressiver AfA und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 289a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Nebeneinander von degressiver AfA und der AfaA nach § 7 Abs 1 S 7 EStG ist nicht möglich. Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/20058, 22) hat sich dazu nicht geäußert. Vermutlich soll dadurch eine "Über-Abschreibung" verhindert werden. Auch § 7 Abs 2 S 4 EStG aF betreffend Anschaffungen/Herstellungen 2009/2010 verbot bei degressiver Absetzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 172 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage kann sich reduzieren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Fälle gewöhnlicher Absetzungen

Rn. 23 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu folgende Übersicht über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Handels- und Steuerrecht: Das Handelsrecht unterscheidet folgende Abschreibungsarten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zwingender Zeitraum?

Rn. 208 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der 15-Jahres-Zeitraum des § 7 Abs 1 S 3 EStG ist vom Gesetz her zwingend ausgestaltet, dh darf weder unter- noch überschritten werden, auch nicht bei "personenbezogenen" Gewerbebetrieben (BFH BFH/NV 1998, 1467; BMF v 20.11.1986, BStBl I 1986, 532; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz303). Eine Ausnahme will allerdings BFH BStBl II 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes

Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 458 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei der Vornahme der AfA waren die in § 7 Abs 5 EStG genannten Staffelsätze einzuhalten. Andere Sätze waren nicht zulässig (BFH BStBl II 1976, 414; R 7.4 Abs 6 S 1 EStR 2012). Anders etwa bei § 7b EStG, dort sind Sonderabschreibungen "bis zu" 5 % der Bemessungsgrundlage pa zulässig. Rn. 459 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da die Staffelsätze zwin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 296 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 3 EStG regelt in S 1, 2: den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA S 3: den Wechsel von der linearen zur degressiven AfA. Kein Fall des § 7 Abs 3 EStG ist die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung neben linearer oder (soweit zeitlich relevant, s Rn 2c, 33, 277ff) degressiver AfA (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 248 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG stellt den Absetzungen nach gleichen oder fallenden Beträgen, die die gewöhnliche Abnutzung berücksichtigen sollen, die Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) gegenüber. Die AfaA steht also neben (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 326) der linearen/degressiven AfA und gilt sowohl für Gewinn- als auch Übersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Regelung des § 7 Abs 1 S 5 EStG (Rechtslage ab 01.01.2011)

Rn. 153 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 5 EStG aF nannte als Bemessungsgrundlage nur die AK/HK abzüglich der bis zur Einlage bei den Überschusseinkünften vorgenommenen AfA, AfS, Sonderabschreibungen, erhöhten Abschreibungen; es entschied also nicht der Einlagewert (s Rn 153 Tabelle). Es sollte das WG nicht (partiell) doppelt abgeschrieben werden können (s Rn 153 Fn 2)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Technische Gründe

Rn. 258 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hier wird eine Substanzeinbuße eines bestehenden WG vorausgesetzt (BFH BFH/NV 2014, 1202). Gemeint sind "mechanische" (FG Münster EFG 1988, 558 rkr), "körperliche" (BFH BStBl II 2009, 450) oder "chemische" Einwirkungen auf das WG, zB durch Brand (BFH BStBl II 1994, 12; BFH/NV 1993, 564; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 332)) Bruch Ex...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der außergewöhnliche Charakter der Abnutzung

Rn. 262 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die technische oder wirtschaftliche Abnutzung muss durch außergewöhnliche Ereignisse hervorgerufen sein (BFH BStBl II 1980, 743; H 7.4 EStH 2020 "AfaA"), eine bloße Wertminderung aufgrund normaler Abnutzung genügt daher nicht (FG Bre EFG 1988, 466 rkr). "Außergewöhnlich" sind alle Ereignisse, die bei der Berechnung der gewöhnlichen Absetzun...mehr