Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.2 Einzelbewertung

Rz. 174 Ein in den Grund und Boden eingefügtes Gebäude verkörpert nicht nur einen eigenständigen Wert, der als selbstständiges Wirtschaftsgut zu erfassen und gegebenenfalls auf einen Erinnerungsposten abzuschreiben ist. Es beeinflusst zugleich den Grund und Boden, sodass es auch für den Wert des Grund und Bodens bedeutend ist, denn der Teil des Grund und Bodens, der durch da...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.4 Buchungsbelege

Rz. 21 Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 10 Jahre. Erhaltene oder abgesandte Handelsbriefe, für die grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt, sind folglich 10 Jahre aufzubewahren, sofern sie gleichzeitig als Buchungsbeleg dienen (z. B. durch Hinzufügung von Buchungsanweisungen oder Kontierungsstempel).[1] Rz. 22 Die bekannte Buchführungsregel "k...mehr

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Auslandsrechnung bei Verkau... / 3 Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung in der Bilanz

Bei der Bewertung von offenen Positionen – Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung ohne Kurssicherung – gilt der Einzelbewertungsgrundsatz. Die Entstehungskurse sind mit den Kursen zum Bilanzstichtag zu vergleichen.[1] Achtung Welche Kurse gelten Bei Forderungen in anderen Fremdwährungen als die der Euro-Länder gelten die jeweiligen Kassabriefkurse. Hier ist der ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.2 Ursprünglicher Zustand

Rz. 73 Zur Qualifizierung der wesentlichen Verbesserung ist zunächst Voraussetzung, dass der ursprüngliche Zustand des Vermögensgegenstandes festzustellen ist, der vor der durchgeführten Maßnahme vorgelegen hat. Dies ist der Zustand im Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung durch den Unternehmer oder auch durch dessen Rechtsvorgänger im Fall des unentgeltlichen Erwerbes....mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2.2 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 28 Für den Wertverzehr des Anlagevermögens respektive für die Abschreibungen kommt gemäß der gesetzlichen Normierung eine Aktivierung als Herstellungskosten nur in Frage, soweit er bzw. sie durch die Fertigung im technischen und wirtschaftlichen Sinne selbst veranlasst worden ist;[1] der Fertigungsprozess muss das auslösende Moment für die Abschreibungen des Anlagevermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortdauernde praktische Relevanz

Rn. 100 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die aus verfahrensmäßigen Gründen sehr hoch angesetzten Ausgangswerte des § 55 Abs 2 EStG hatten bis weit in die 1980er Jahre zur Folge, dass bei Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen entstehende Gewinne nur sehr maßvoll bzw häufig gar nicht der Besteuerung unterworfen wurden, insb bei Grundstücksgeschäften innerhalb des landwirtschaftli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Entschädigungen

Rn. 120 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Entschädigungen, die für eine Wertminderung oder für eine Enteignung des Grund und Bodens geleistet werden, sind grundsätzlich stpfl. Die Enteignung von Grund und Boden ist im Ergebnis wie die Veräußerung des Grundstücks zu behandeln; der dabei entstehende Veräußerungsgewinn kann einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem R 6.6 EStR 2012 zuge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Alternative: höherer Teilwert

Rn. 5 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wies der StPfl allerdings nach, dass der tatsächliche Teilwert des Grund und Bodens über dem nach § 55 Abs 1–4 EStG ermittelten fiktiven Einstandswert lag, so konnte auf Antrag gem § 55 Abs 5 EStG der in einem besonderen Feststellungsverfahren ermittelte höhere Teilwert angesetzt werden (s Rn 75ff). Der höhere Teilwert steht von seiner Wirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 2.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, kommt es auf den Zufluss an. Danach ist der Gewinn, welcher der Besteuerung zugrunde gelegt wird, grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.[1] Auch bei dieser Gewinnermittlungsart wirken sich reine Wertsteigerungen von Wirtschaftsgü...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 4. Wertminderung bestimmter Wirtschaftsgüter

Zu den förderfähigen Aufwendungen eines nach dem 31.12.2023 beginnenden Wirtschaftsjahres gehört neuerdings auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, soweit diese Wirtschaftsgüter nach dem 27.3.2024 angeschafft o...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.2 Bilanzierung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 264 Hält ein Gesellschafter die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im Betriebsvermögen, ändert sich die Bilanzierung der Beteiligung. Die Beteiligung an der Personengesellschaft war kein Wirtschaftsgut, weshalb die Bilanzierung nach der Spiegelbildmethode durch Übernahme der Kapitalkonten erfolgte. Durch die Option entstehen fiktive Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ertragsteuerliche Wirkungen eines Cash-Pools

Streitig sind das Vorliegen der Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen, in diesem Zusammenhang auch die Höhe der gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und die Qualifizierungen von Geldbewegungen in einem Cash-Pool. Darlehensverträge? Ein Cash-Pool führt nicht zwingend zu der Annahme von Darlehensverträgen, sondern es muss im Ei...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.5 Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert

Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufvermögen möglich;[1] ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen.[2] So kann für ein Optionsrecht eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden, wenn der Börsenwert der Option bzw. bei nicht börsengehandelten Optionen der innere Wert gesunken ist.[3] Auch Firmen- oder Ge...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.1.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 6 Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Grundstück verbleibt nach Bestellung des Erbbaurechts grundsätzlich beim Grundstückseigentümer und ist ihm damit steuerlich nach § 39 Abs. 1 AO zuzurechnen.[1] Es muss, sofern es bei ihm im Betriebsvermögen gehalten wird, bei ihm bilanziert werden. Die typischen Eigentümerrechte, wie Veräußerung des Grundstücks bzw. seine ...mehr

Buchungssatz aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Antei...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.5 Übersicht: Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.6 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.3 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Nach § 8b Abs. 3 KStG gelten 5 % des steuerfreien Veräußerungsgewinns als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Sie sind außerbilanziell hinzuzurechnen. § 3c Abs. 1 EStG ist insoweit nicht anzuwenden.[1] Die Veräußerungskosten werden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen. Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot von 5 % gilt auch ...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / e) Körperschaften, die nur gewerbliche Einkünfte erzielen

Bei Körperschaften sei nach Auffassung der Finanzverwaltung der steuerliche Gewinn (Tz. 31 der R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022) ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gem. § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG [34] maßgebend.[35] Neben den unter c) aufgeführten Korrekturen wären daher nach Auffassung der Finanzverwaltung insbesondere noch verdeckte Gewinnausschüttungen (v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, außergewöhnliche / 3.1 Abgrenzung der außergewöhnlichen Abschreibung zur Teilwertabschreibung

Zu unterscheiden ist die Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung von der Teilwertabschreibung. Eine Teilwertabschreibung ist – entgegen der außergewöhnlichen Abschreibung – bereits bei einer dauerhaften Wertänderung durchführbar. Anders als die Teilwertabschreibung kann die Abschreibung für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftli...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.4 Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung möglich

Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist auch beim Umlaufvermögen eine Teilwertabschreibung zulässig. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber beim Erwerb des gesamten Unternehmens dafür zahlen würde, wenn der Betrieb fortgeführt werden würde. Der niedrigere Teilwert darf nur beibehalten werden, soweit die Wertminderung andauert. Werterhellende Erkenntnisse bis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, außergewöhnliche / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung zur Teilwertabschreibung Technische Abnutzung Wirtschaftliche Abnutzung Aufzeichnungspflichtenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundstücke im Umlaufvermögen / 7 Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Liebhaberei

Was passiert, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler ein für eine Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück erwirbt, die Bebauungsabsicht oder die Weiterveräußerung sich aber zerschlägt, weil z. B. keine Baugenehmigung erteilt wird oder das Grundstück sich als ungeeignet erweist? Wie lange können die Schuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs als Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4 Teilwertabschreibung

4.4.1 Waren und fertige Erzeugnisse Teilwertabschreibungen sind zulässig.[1] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, zu denen das Vorratsvermögen gehört, entspricht der Teilwert i. d. R. den Wiederbeschaffungskosten. Bei zum Absatz bestimmten Waren oder fertigen Erzeugnissen hängt der Teilwert von deren voraussichtlichem Veräußerung...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.3 Weitere Voraussetzungen

Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Dazu muss er Unterlagen vorlegen, die aus den Verhältnissen seines Betriebs gewonnen sind und die eine sachgerechte Schätzung des Teilwerts ermöglichen.[1] Beim Warenbestand sind die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung wegen Erlösminderungen durch repräsen...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.1 Waren und fertige Erzeugnisse

Teilwertabschreibungen sind zulässig.[1] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, zu denen das Vorratsvermögen gehört, entspricht der Teilwert i. d. R. den Wiederbeschaffungskosten. Bei zum Absatz bestimmten Waren oder fertigen Erzeugnissen hängt der Teilwert von deren voraussichtlichem Veräußerungserlös, also vom Börsen- oder Markt...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.4 Ohne Börsen- oder Marktpreis

Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die keinen Börsen- oder Marktpreis haben, können mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit einem zwischen diesen Kosten und dem niedrigeren Teilwert liegenden Wert angesetzt werden, wenn und soweit bei vorsichtiger Beurteilung aller Umstände damit gerechnet werden kann, dass bei einer späteren Veräußerung der angesetzte Wer...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.4 Wertaufholung

Wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen, darf dieser Wertansatz am darauf folgenden Bilanzstichtag nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[1] Auch eine Erhöhung des Teilwerts aus anderen Gründen führt zu einer Korrektur des Bilanzansatzes.[2] Es ist eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Dabei bilden die Anschaffung...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.2 Unfertige Erzeugnisse

Entsprechendes gilt für unfertige Erzeugnisse, und zwar sowohl wenn die Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionskosten gesunken sind, als auch im Fall der Teilwertermittlung nach der sog. Retrograden Bewertungsmethode. Letztere geht in diesen Fällen davon aus, dass der kalkulierte oder vereinbarte Preis die Selbstkosten für das hergestellte oder herzustellende Wirtschaftsgut n...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.1 Ansatz

Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts ist nur zulässig bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG. Daraus folgt, dass bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) eine Teilwertabschreibung nicht in Frage kommt.[1]mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / Zusammenfassung

Überblick Das Umlaufvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Absatz dienen. Es steht im Gegensatz zum Anlagevermögen. Wichtigster Teil des Umlaufvermögens ist das Vorratsvermögen. Eine gesetzliche Definition des Vorratsvermögens gibt es nicht. Sie lässt sich aus dem Bilanzschema des § 266 Abs. 2 B. I. HGB als Teil des Umlaufvermögens herleiten. Zum Vorratsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Teilwertabschreibung, Wertaufholung und § 6b-Rücklage

Tz. 88 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einbringungsgeborenen Anteilen in einem (Sonder-)BV ist eine Tw-Abschr auf den Bw-Ansatz der Anteile, der sich aus den (fortentwickelten) AK nach § 20 Abs 4 UmwStG bestimmt (s Tz 87), nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (dh bei dauernder Wertminderung) möglich. Die Regelungen in § 21 UmwStG stehen einer Tw-Abschr nicht entgegen. Den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ansatzverbot latenter Steuern auf outside basis differences (Satz 4)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Latente Steuern aufgrund von Unterschieden zwischen steuerlichen Wertansätzen von TU, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in der Steuerbilanz des MU einerseits und dem auf diese Anteile entfallenden Nettovermögen in der Konzernbilanz andererseits werden als sog. outside basis differences bezeichnet, auch wenn der Begriff aus solcher ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wird weitgehend konkretisiert durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 25 (DRS 25) zur Währungsrechnung im Konzernabschluss, der am 3.5.2018 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekanntgemacht und zuletzt durch Bekanntmachung dieses Ministeriums v. 20.12.2019 geändert wurde. Gemäß § 342 Abs. 2 wird bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Steuerliche Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 82 [Autor/Zitation] § 309 bezieht sich auf den Konzernabschluss, der per se kein steuerliches Pendant kennt. In den meisten Unternehmenserwerben (über Share Deals) liegt somit in Deutschland kein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert vor. Auf einen aus der Kapitalkonsolidierung erstmalig entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag sind gem. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.1 Vollständigkeitsprinzip

Rz. 1 § 16 EStG dient der vollständigen ertragsteuerlichen Erfassung der während des Bestehens eines Gewerbebetriebs eingetretenen Wertsteigerungen. § 16 EStG gilt über die Verweise in den §§ 14 und 18 Abs. 3 EStG auch für die Veräußerung/Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bzw. einer selbstständigen Tätigkeit (§ 14 EStG Rz. 2; § 18 EStG Rz. 114). Bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterjähriger Beteiligungse... / c) Sonstige Aspekte

Ausnahme von Stichtagsbezogenheit bei Erwerb von mindestens 10 %: Für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung bei Erwerb von mindestens 10 % als zu Beginn des Kalenderjahrs erfolgt. Keine zusätzliche Schachtelstrafe: § 8b Abs. 5 KStG ist auf Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 4 S. 1 KStG nicht anzuwenden. Organschaft: Bei Vorliegen einer Organschaft werden Beteiligu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist. 2. Die Berücksichtigung des Korrekturbetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 20...mehr