Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertab- und zuschreibung

Rn. 925 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des AV und UV ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Erwerbszeitpunkt gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei den b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Widerlegung der Teilwertvermutung

Rn. 734 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Eine Widerlegung der Teilwertvermutung gelingt am ehesten durch den Nachweis einer Fehlmaßnahme. Vgl hierzu unter s Rn 443 die tabellarische Übersicht über die BFH-Rspr. Die dort angeführten Urt sind überwiegend auf die Teilwertermittlung von Beteiligungen an KapGes ausgerichtet. Besonders praxisrelevant ist dabei das Urt BFH BStBl II 1979,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertab- und -zuschreibung

Rn. 612 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Wegen der idR relativ schnellen Abschreibung entsprechend dem Werteverzehr nach § 7 EStG stellt sich häufig die Frage einer Teilwertabschreibung wegen des ohnehin schon verminderten Buchwertes nicht (s Rn 512). Die Frage ist dann, wann eine "dauernde Wertminderung" iSd § 253 Abs 3 S 5 HGB und iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG vorliegt. Das BMF v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wertaufholungshöchstwert ("Deckel" der Teilwertzuschreibung)

Rn. 508 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Aus der eben genannten Gesetzesnorm ergibt sich auch die Obergrenze der Teilwertzuschreibung, nämlich die im Rahmen einer Schattenanlagenbuchführung fiktiv (s Rn 503) fortgeführten AK/HK. Vgl hierzu das Rechenschema in s Rn 36 sowie das Bsp für abschreibbare Anlagegüter nach Maßgabe des Anlagespiegels bei Hoffmann, GStB 1999, 271. Beispiel:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1176; Zwirner/Zimny, Steuerbilanzpolitik im Zusammenhang mit Teilwertabschreibungen, Gestaltungsspielräume auf Basis des BFM-Schreibens v 02.09.2016, StuB 2017, 43; Atilgan, Steuerfalle: Teilwertabschreibung, StuB 2017, 456; Geserich, Grundsätze der BFH-Rspr zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Gängigkeitsabschläge auf Vorratsvermögen, StBp 1983, 28; Groh, Wertabschläge im Warenlager, DB 1985, 1245; Wilke/Kesselmeier, Die Teilwertermittlung von Handelswaren bei gesunkenen Verkaufspreisen, DStR 1986, 6; Christiansen, Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 140; Troost/Troost, Berücksichtigung erhöhter Lagerkosten bei retrograder Teilwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Piltz, Teilwert bei Unrentabilität des Unternehmens, StBJb 1991/92, 147; Brenner, Teilwertabschreibung bei Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Christiansen, Probleme der Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen, StBJb 1991/92, 125; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225, 260; Ammelun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertab- und -zuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beweisvorsorge

Rn. 512 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach einer einmal erfolgten Teilwertabschreibung ist eine Schattenanlagebuchführung zur Ermittlung des fiktiven (also unter weggedachter Teilwertabschreibung) Buchwertes nachzuhalten (s Berechnungsbeispiel bei Hoffmann, GStB 1999, 271 und s Rn 502). Diese ist bei nicht abnutzbaren Anlagegütern allerdings denkbar einfach, da die Minderung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertab- und -zuschreibung

Rn. 624 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Über die Regelabschreibung nach Maßgabe einer 15-jährigen Nutzungsdauer (für Praxiswert s § 7 Rn 97ff (Handzik)) hinaus kann eine Teilwertabschreibung "bei voraussichtlich dauernder Wertminderung" und in Folgejahren auch wieder eine Teilwertzuschreibung (hierzu s Rn 505ff) in Betracht kommen. Dies gilt auch nach IAS (IAS 22.55ff), allerding...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brenner, Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225;1995, 260; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Ammelung ua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortführung der AK oder HK (Buchwert)

Rn. 470 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Grundsatz gilt, dass alle WG mit den AK, HK oder dem an deren Stelle tretenden Wert zum Zeitpunkt ihres Zugangs zu bewerten sind. Für die Folgebewertung ist dieser Wert ebenfalls maßgeblich. Einzig abnutzbare WG des AV sind über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dafür bestimmt § 6 Abs 1 Nr 1 EStG die Minderung der AK oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im BV

Rn. 693 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesetzesregel

Rn. 507 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die gesetzliche Regelung zur Wertaufholung bzw Teilwertzuschreibung enthalten § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG für abnutzbare WG des AV und § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG, der § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, für nicht abnutzbare WG. Aus dem Wortlaut selbst geht hervor, dass steuerlich über eine entsprechende Auslegung des Gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stellung innerhalb der Bewertungssystematik des EStG

Rn. 409 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der konkrete Wertansatz in der StB erfordert die Vornahme einer Folge von Bewertungsschritten (s Rn 36). Besonders ausgeprägt ist diese Vorgehensweise beim abnutzbaren AV, lässt sich aber auch auf die übrigen aktiven WG und mit Einschränkungen spiegelbildlich auf die passiven WG übertragen (s Rn 1017). Dabei kann ein Teilwert nicht am Begin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Übergangsregelung durch Einführung der Zuschreibungspflicht

Rn. 745 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Teilwertzuschreibungspflicht gilt ab 1999 (vorher Wahlrecht). Allerdings besteht eine gesetzliche Rückwirkung für alle in der Vergangenheit irgendwann einmal vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Deshalb ist insb bei Beteiligungen an KapGes eine entsprechende Vergangenheitsforschung zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen seitens des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Rechtslage, Beweisvorsorge

Rn. 744 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach einer vorgenommenen (und vom FA anerkannten) Teilwertabschreibung steht an jedem folgenden Bilanzstichtag das Erfordernis der Rückgängigmachung durch Zuschreibung auf dem Prüfstand (s Rn 507). Diesem Obligo ist gerade bei Beteiligungen an KapGes ein besonderes Augenmerk zu widmen. Die ursprünglich (zur Teilwertabschreibung) verwandten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wertaufholungsgebot – Zuschreibungspflicht

Rn. 505 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Steuerlich gilt ein Wertaufholungsgebot. Im Gegensatz zur Teilwertabschreibung hat der StPfl kein Wahlrecht. Vielmehr hat zu jedem Bilanzstichtag aufgrund des Wertaufholungsgebots ein Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten AK oder HK (Buchwert) oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonderprobleme der Teilwertermittlung

Rn. 421 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Überhöhte Aufwendungen rechtfertigen keine Abweichung vom Buchwert. Das gilt zB für überhöhte Baukosten gemäß BFH v 30.08.1962, IV R 81/49 nv. Die Richtigkeit dieser Rspr beruht zumindest aus praktischer Sicht darin, dass die "Überhöhung" in aller Regel kaum nachweisbar sein dürfte. Das Gleiche gilt für erzwungene Aufwendungen, also solche,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Beweislast, Nachweisvorsorge

Rn. 426 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie andere Vermutungsregeln kann auch die Teilwertvermutung sowohl vom StPfl als auch von der FinVerw widerlegt werden. Die Teilwertschätzung unterliegt dabei der freien Beweiswürdigung aufgrund tatsächlicher Feststellungen (so Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 618 (Juli 2016) unter Verweis auf BFH BStBl III 1962, 510). Dabei ist die Darlegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rückwirkungsproblematik

Rn. 513 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das Zuschreibungsgebot gilt ab dem VZ 1999, allerdings rückwirkend für alle irgendwann einmal für ein betreffendes WG vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Wenn die konkrete bilanzierende Einheit bereits zu den DM-EB-Stichtagen existent war, war also im VZ 1999 bis dahin zurückzublicken, längstens bis zum 21.06.1948. Diese Rückwirkung ist v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 auf die StB, GmbHR 1999, 380, 385; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierungen, DStR 1999, 1019. Rn. 514 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Zur Vermeidung einer Wertaufholungszuschreibung nach vorgängiger Teilwertabschreibung ist rechtstechnisch ein (neuer) Anschaffungsvorgang zu schaffen. Es müssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer WG des AV sowie des UV (§ 6 Abs 1 Nr 2 u 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150ff)), HK (s Rn 255ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung iSd § 17 EStG

Rn. 1174 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Eine weitere Bewertungsbegrenzung (auf die AK/HK) gilt für Beteiligungen iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG). Voraussetzung ist, dass der Einlegende an der KapGes wesentlich iSd § 17 Abs 1 o 6 EStG beteiligt ist. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der eingelegte Anteil selbst keine Beteiligung iSd § 17 EStG dar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Berücksichtigung der Ertragslage

Rn. 81 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine Abkehr vom Grundsatz der Einzelbewertung kann auch darin gesehen werden, dass die Ertragslage des Unternehmens insgesamt oder eines Teilbereiches in die Bewertung des einzelnen WG einfließt. Beispiele: Der BFH BStBl 1990, 639 hat die Teilwertabschreibung einer Kreditforderung deswegen abgelehnt, weil er die Forderung mit der zugehörigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Die Teilwertvermutung

Rn. 733 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Vor diesem Hintergrund ist die Zurückhaltung des BFH bezüglich der anzuwendenden Methoden zur Teilwertbestimmung von Beteiligungen, also der vorzunehmenden Unternehmensbewertung, verständlich. Gerade hier gilt nach der st BFH-Rspr der Grundsatz der Teilwertvermutung, also des Übereinstimmens des Teilwertes mit dem AK/HK (s Rn 419). Da auf B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Speziell Fehlmaßnahmen

Rn. 429 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine Widerlegung der Teilwertvermutung für den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines WG bzw den darauf folgenden Bilanzstichtag gelingt in erster Linie für den Fall einer Fehlmaßnahme. Im grundlegenden Beschluss GrS 6/71 (BFH BStBl II 1973, 79) wird die "Fehlmaßnahme" begrifflich noch um die "Fehlkalkulation" erweitert. Danach so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931. Rn. 720 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Frage ist nunmehr, wie sich die ab s Rn 693 dargestellte Rechtslage im Halb- bzw Teileinkünfteverfahren niederschlägt (ab 2002, für Auslandsgesellschaften ab 2001 bei kalendergleichem Wj). Die Unternehmenssteuerreform hat bezüglich der Bilanzierung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachliche Anwendungsbereiche

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Wortlaut des Einleitungssatzes des § 6 EStG gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für "WG". Gemeint sind damit aktive und passive, letztgenannte schon deswegen, weil in den folgenden Absätzen umfangreiche Regeln zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten enthalten sind. Umgekehrt gelten die Bewertungsvorschriften nicht für RAP ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, Bd I B 213; Handelsrechtliche Kommentierungen zu § 271 HGB; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Hoffmann, Die Einlagen in KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Anlage 16 BB 1996; Ammelung/Pletzsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579ff; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung seiner im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) BFH-Rspr zum Schätzungserfordernis

Rn. 47 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In der älteren Finanz-Rspr wurde vielfach das der FinVerw überlegene Schätzungspotenzial des Kaufmanns, der ja seinen Betrieb besser kennt als der Außenprüfer, betont. Allerdings endet diese Rspr bzgl der BFH-Urt bei BFH BStBl III 1959, 95. Man muss so den Eindruck gewinnen, dass der "Schätzungsvorsprung" des Kaufmanns nicht mehr Allgemeingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 u 9 EStG

Rn. 1191 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a u 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1061 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Bewertung hat von Gesetzes wegen zum Teilwert zu erfolgen. Maßgeblich zur Bestimmung des Teilwerts ist die Definition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (s Rn 400ff). Deshalb gilt auch iRd Entnahmebewertung (oder müsste gelten) die sog Teilwertvermutung: Die fortgeführten AK/HK entsprechen dem Teilwert (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 888 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Teilwertvermutung (s Rn 419ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gemäß § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw strenge Niede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Gesunkene Wiederbeschaffungskosten, sog progressive Methode

Rn. 436 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Widerlegung der Teilwertvermutung für die fortgeführten AK/HK kann auch durch den Nachweis niedrigerer Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag für ein bestimmtes WG geführt werden. Möglich ist eine solche "Beweisführung" auch bei AV, doch in der Praxis geht es diesbezüglich fast ausschließlich um Vorratsvermögen. "Wiederbeschaffungsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung

Rn. 935 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Anteile an Investmentfonds bzw Spezial-Investmentfonds sind grds mit AK zu bewerten. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehört insb der Ausgabeaufschlag. Ausschüttungsgleiche Erträge sind keine nachträglichen AK (vgl BFH v 29.03.2017, BStBl II 2017, 1065) u daher keiner Teilwertabschreibung zugänglich. Diese Grundsätze dürften auch auf die Vorab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundlagen der Bewertung

Rn. 611 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Das bewegliche Sach-AV ist ein eher unproblematischer Bilanzierungsbereich. Gleichwohl gibt es Abgrenzungsprobleme zu den GWG (s Rn 684ff) und mitunter zum UV (s §§ 4,5 Rn 608 (Hoffmann)). Inhaltlich angesprochen sind typische WG der industriellen und handwerklichen Produktion, aber auch des Dienstleistungsbereiches: Maschinen, Einrichtung,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / is) Lebensversicherungen

Rn. 243 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Sofern Lebensversicherungen zum BV zählen (s §§ 4,5 Rn 196 (Briesemeister)), stellen die Aufwendungen für den angesammelten Sparanteil die AK dar (BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552). Dieser speist sich aus einem Teilbereich der gezahlten Prämien zuzüglich der garantierten Verzinsung. Daraus errechnet sich das geschäftsplanmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1175; Dorn, Investmentsteuerrecht, 2018 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz. 263ff (Dezember 2016); Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 750ff (Juli 2016). Rn. 631 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 In der BFH-Rspr wird traditionell zwischen Firmen- und Praxiswert unterschieden. Ob dies betriebswirtschaftlich zutreffend ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben (s §§ 4,5 Rn 725 ( Hoffmann)). Die Unterscheidung zwischen den beiden "W...mehr