Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 6 Abschreibungsbemessungsgrundlage bei Aufstockung (§ 4 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 111 § 4 Abs. 3 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen in Fällen, in denen die Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG aufgestockt wurden. Zu bemessen sind die Abschreibungen beim übernehmenden Rechtsträger in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1 und Abs. 5 EStG nach der bishe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesenen Werten zu übernehmen. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG regelt die Bewertung der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers an der übertragenden Körperschaft dahingehend, dass sie mit dem Buchwert, e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten (§ 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG) bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft (§ 5 Abs. 1 UmwStG) hat. H...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c EStG regelte bis zu seiner Aufhebung durch das StSenkG 2001 v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) Abzugsbeschränkungen bei ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen. In seiner jetzigen Form wurde er durch Art 1 Nr 15 AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingeführt und beinhaltet das bisher in § 50d Abs 1, 1a, 2, 4 bis 6 EStG aF g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 4.2 Wegfall, Teilwertabschreibung, Abschreibung

Geleistete Anzahlungen werden zu Herstellungskosten, wenn ihnen ein tatsächlicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung, z. B. eines Bauwerks, zugrunde liegt.[1] Wird die Gegenleistung, auf die sich die geleistete Anzahlung richtet, nicht erfüllt, wandelt sich die Rechtsgrundlage der Anzahlung insoweit regelmäßig in ein Rückforderungsrecht.[2] Eine Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.3 Betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer

Rz. 129 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Entscheidend ist damit nicht die übliche Nutzungsdauer, sondern die spezifisch für dieses Wirtschaftsgut bei diesem Einsatz geltende, die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist somit betriebsspezifisch, d. h., es...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3 Vornahme der AfA

Rz. 99 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter[1] des Anlagevermögens,[2] die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können nicht abgeschrieben werden; § 253 Abs. 3 HGB, der nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für das Steuerrecht gilt. Sie könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9 Teilwertabschreibung: Wie bei Anlagevermögen und Umlaufvermögen richtig gerechnet und gebucht wird

Die Voraussetzungen für Teilwertabschreibung und Zuschreibung ergeben sich aus § 253 HGB und den §§ 5, 6 Abs. 1 EStG. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abzuschreiben[1], wenn es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt (= außerplanmäßige Abschreibung des Anlagevermögens). Steuerlich wird hier für den niedrigeren Wert d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1 Grundsätze bei der Teilwertabschreibung und Zuschreibungen

Gem. § 253 HGB und den §§ 5, 6 Abs. 1 EStG sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten: Bewertungsobergrenze sind immer die Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bzw. der abweichenden steuerlichen Abschreibung. (Hinweis: Steuerlich abweichende Abschreibungen dürfen nicht in die Handelsbilanz übernommen werden.) Dieser Wert darf nicht überschritten...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.4 So wird beim Umlaufvermögen der Teilwert ermittelt

Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, insbesondere Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren, werden durch eine Inventur erfasst. Die so erfassten Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.[1] Ist der Teilwert am Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernd...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.1 Unterscheidung zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung

Auf die Gründe, warum eine Teilwertminderung bzw. eine Teilwerterhöhung eingetreten ist, kommt es nicht an. Entscheidend für eine Teilwertabschreibung ist, dass eine Wertminderung tatsächlich eingetreten ist, die voraussichtlich dauerhaft besteht. Von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die Wertminderung mehr als die Hälfte der Restnutzungsdau...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.2 Ermittlung des Teilwerts: Teilwertvermutung und Widerlegungsgründe

Der Teilwert kann nur im Wege der Schätzung nach den Verhältnissen des Einzelfalles ermittelt werden.[1] Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts bestehen Teilwertvermutungen, die widerlegt werden können. Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Unternehmer anhand konkreter Tatsachen und Umstände darlegt und nachweist, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3.1 Wie beim abnutzbaren Anlagevermögen der Teilwert ermittelt wird

Für die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG andere Wirtschaftsgüt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3.2 Wie bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen der Teilwert ermittelt wird

Für die Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlagevermögens, z. B. bei Grundstücken (ohne Berücksichtigung eines Gebäudes), ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Gründe für eine niedrigere Bewertung voraussichtlich anhalten werden. Praxis-Beispiel Teilwert bei einem mit Altlasten verseuchten Grundstück Der Unternehmer ist Eigentümer eines mit Altlasten verseuchten Gr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.3 So wird beim Anlagevermögen der Teilwert berechnet

Beim Anlagevermögen ist eine Teilwertabschreibung nur zulässig, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet, dass der Wert des Wirtschaftsguts voraussichtlich nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabschreibung nicht aus.[...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.4.1 Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen – progressive Methode

Bei der progressiven Berechnung ist von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen. Es werden dann die noch anfallenden Kosten und der Unternehmergewinn hinzugerechnet. Dieser Wert ist dann mit dem künftig erzielbaren Erlös zu vergleichen. Ist der erzielbare Erlös niedriger, kann in Höhe der Differenz eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Berechnungsschema: ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.4.2 Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen – Preisherabsetzungen

Der niedrigere Teilwert kann nachgewiesen werden, indem die tatsächlich vorgenommenen Preisherabsetzungen aufgezeichnet werden. Denn solange die Waren noch zu den ursprünglich kalkulierten Preisen angeboten werden, darf allein wegen einer längeren Lagerdauer noch keine Teilwertabschreibung durchgeführt werden. Die Preissenkungen werden am besten durch sogenannte Minuslisten ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.4.3 Teilwertermittlung beim Vorratsvermögen – Subtraktionsmethode

Sind Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die zum Absatz bestimmt sind, durch Lagerung, Änderung des modischen Geschmacks oder aus anderen Gründen im Wert gemindert, ist als niedrigerer Teilwert der Betrag anzusetzen, der von dem voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des nach dem Bilanzstichtag noch anfallend...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Lebensversicherung

Versicherungen auf den Erlebensfall und Todesfall gehören grundsätzlich zum Privatvermögen. Das gilt auch für Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen. Diese sind selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen oder wenn die Versicherungsleistungen zur Abfindung der ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, Arten und Ber... / 9.2 Zeitpunkt der Bewertung: Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Maßgebend sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag (= stichtagsbezogene Bewertung). Umstände, die nach diesem Stichtag eintreten und den Wert beeinflussen, bleiben außer Betracht. Anders ist es, wenn die Wertminderung am Bilanzstichtag bereits eingetreten ist. D. h., wenn die Faktoren für eine Wertminderung eingetreten sind, müssen sie berücksichtigt werden, auch wenn die...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Finanzanlagen

Finanzanlagen, die Teil des Sachanlagevermögens sind, werden in der Handelsbilanz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen, aktiviert. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden (Wahlrecht, § 253 Abs. 3 HGB). Der niedrigere Wertansatz darf nicht beib...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.1.2 Grund der Unterscheidung

Die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen hat folgende Bedeutung: Aktivierungswahlrecht/Aktivierungsverbot: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen,[1] können in der Handelsbilanz mit ihren Herstellungskosten[2] aktiviert werden. Das gilt nicht für ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören bebaute oder unbebaute Grundstücke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte. Ein grundstücksgleiches Recht ist das Erbbaurecht, das grundsätzlich beim Anlagevermögen auszuweisen ist.[1] Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind als Anlagevermögen entweder überhaupt nicht (Grundstücke) oder nur über längere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem, dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz (§ 3 Abs. 3 BBergG).[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.2 Einlagefähigkeit

Rz. 412 Einlagefähig sind alle materiellen Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Stpfl. selbst geschaffen (Erfindung im privaten Bereich) oder entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden. Die Regelung über die Einlage enthält insoweit eine Abweichung von § 5 Abs. 2 EStG, wonach nur entgeltlich erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.3 Wald und Bodenkulturen

Rz. 112a Bodenkulturen sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter, die je nachdem, ob sie auf Dauer dem Betrieb zu dienen oder zum Verkauf bestimmt sind, Anlage- oder Umlaufvermögen sein können. Dies betrifft stehende Ernte, Pflanzen einer Baumschule oder zum Verkauf bestimmte Pflanzen einer Gärtnerei[1], Dauerkulturen[2] und Waldbestände.[3] Vgl. im Einzelnen § 13 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.5 Betriebsausgabe

Rz. 586 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als "Ausgabe" eine zweckgerichtete Übertragung von Geld oder Geldeswert auf einen Dritten bezeichnet. Die Zahlung eines Kaufpreises für ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut ist danach eine Ausgabe, die Beschädigung eines Vermögensgegenstands oder seine Wertminderung durch Gebrauch dagegen nicht. Das Gesetz verwendet die Begriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahmenüberschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr