Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Teilwert in der Steuerbilanz / 2 Bedeutung

Rz. 4 Neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um die Absetzung für die Abnutzung ("Absetzungswert"), ist der Teilwert der wichtigste steuerliche Bewertungsbegriff. Im Handelsrecht kommt er nicht vor. Handelsrechtlich entspricht der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung (zusammen mit der AfaA) die Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert n...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.7 Teilwert eines Geschäftswerts

Rz. 47 Sowohl nach Handels- wie auch nach Steuerrecht darf ein Geschäftswert nur aktiviert werden, wenn er entgeltlich erworben worden ist (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 5 Abs. 2 EStG). Dies entspricht dem Prinzip der Vorsicht, da die Herstellungskosten originärer Geschäftswerte kaum mit hinreichender Genauigkeit festgestellt werden können und sonst Missbräuchen Tür und Tor geö...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.3 Teilwert von Grundstücken und Gebäuden

Rz. 42 Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH[1] waren bei der Ermittlung des Teilwerts von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden regelmäßig die gesamten Betriebsgrundstücke und -gebäude als eine wirtschaftliche Einheit zusammenzufassen. Voraussetzung einer Teilwertabschreibung war somit, dass der Buchwert des gesamten Grundbesitzes über dem Teilwert lag. Diese Auffas...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.1 Teilwert bei Neugründungen und bei Beteiligungserwerb

Rz. 36 Bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen neu zu eröffnenden Betrieb entspricht es der Interessenlage des Steuerpflichtigen, den Teilwert nicht zu niedrig anzusetzen. Der Teilwertbegriff geht davon aus, dass ein Veräußerer und ein gedachter Erwerber eines gesamten Betriebs einen Preis aushandeln, in den die Preisvorstellungen sowohl des Veräußerers als auch d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.8 Teilwert einer Forderung

Rz. 50 Forderungen, die nicht ganz oder teilweise nicht mehr werthaltig sind, müssen in Handels- und Steuerbilanz abgeschrieben werden. Für die Handelsbilanz ergibt sich das insbesondere aus § 253 Abs. 3 und 4 HGB und für die Steuerbilanz aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; in der Steuerbilanz handelt es sich somit immer um eine Teilwertabschreibung. Rz. 51 Die Bewertung einer Forderu...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 6 Weiterführende Literatur

Erhard, StBp 1975, S. 28. Institut Finanzen und Steuern, Probleme bei der Teilwertabschreibung auf das Warenlager im Einzelhandel, 1987, Grüner Brief Nr. 266. Jaeger, Der Teilwert, 1984. Kallweit/Sisterhenn, DB 1985, S. 2209. Kallweit, In der Betriebsprüfung durchgesetzte Teilwertabschläge beim Warenlager, 2. Aufl. 1984. Krause, Die geltende Auslegung des steuerlichen Teilwertbeg...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.9 Teilwert von liquiden Mitteln

Rz. 52 Geldbestände in EUR sind – als Bargeld oder Buchgeld – mit ihrem Nennbetrag (sog. face value) zu bewerten. Ein abweichender Teilwert ist hier denklogisch ausgeschlossen. Bei ausländischen Geldbeständen ist eine Umrechnung in EUR notwendig, sodass bei einem gesunkenen Kurs der Fremdwährung (= steigender Kurs des EUR) eine Teilwertabschreibung (handelsrechtlich: Abschre...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung

Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus dieser Summe z. B. für die einzelnen Aktien sich ergebende ...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 50 Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Gegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Der außerplanmäßigen Abschreibung im Handelsrecht entsprechen die ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

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Leasing / 3.1.1.2 Abschreibung des Leasinggegenstands

Die Abschreibung richtet sich nach den AfA-Grundsätzen. Die Laufzeit des Mietvertrags ist für die Bemessung der Nutzungsdauer nicht von Bedeutung. Nach Auffassung von Tonner kommt es allerdings bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht auf den Betrieb des Leasinggebers, sondern auf den des Leasingnehmers an. Das bedeutet, dass ggf. eine für die Branche d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c EStG regelte bis zu seiner Aufhebung durch das StSenkG 2001 vom 23.10.00 (BGBl I 2000, 1433) Abzugsbeschränkungen bei ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen. In seiner jetzigen Form wurde er durch Art 1 Nr 15 AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingeführt und beinhaltet das bisher in § 50d Abs 1, 1a, 2, 4 bis 6 EStG aF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre, die nicht rückgängig gemacht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.4 Wertaufholung

Rz. 96 Nach § 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG tritt der übernehmende Rechtsträger auch bezüglich §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG und §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Der übernehmende Rechtsträger darf im Rahmen von §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG die übernommenen Wirtschaftsgüter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Besitzpersonengesellschaft/Besitzeinzelunternehmung und den beteiligten natürlichen Personen

Rz. 218 Neben dem Gesellschaftsvertrag bestehende schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Besitzpersonengesellschaft (und anderen ihr gleichstehenden Gesamthandsgemeinschaften) und ihren Gesellschaftern werden nach den für Mitunternehmer geltenden Grundsätzen der Besteuerung unterworfen; sie beziehen folglich gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG, die auch der G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 6 Abschreibungsbemessungsgrundlage bei Aufstockung (§ 4 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 111 § 4 Abs. 3 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen in Fällen, in denen die Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG aufgestockt wurden. Zu bemessen sind die Abschreibungen beim übernehmenden Rechtsträger in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG nach der bisherig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft hat.[1] Handelt es sich beim übernehmenden Rechtsträger um eine Personengese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ausgewiesenen Werten zu übernehmen. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG regelt die Bewertung der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers an der übertragenden Körperschaft dahingehend, dass sie mit dem Buchwert, e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.3 Verweis auf § 5 UmwStG

Rz. 35 § 5 UmwStG regelt in Ergänzung zu § 4 UmwStG die Ermittlung des Übernahmeergebnisses, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Folglich wird auch für Zwecke der GewSt der Übernahmegewinn bzw. -verlust durch die Fiktion einer Einlage bzw. Überführung der steuerverhafteten Anteile i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.5 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren eröffnet eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine sachgerechte Wertermittlung durchzuführen.[1] Danach gilt: Für die Ermittlung des zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrags ist der in der V...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.3 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz übereinstimmen muss. Dies gilt auch für fehlerhafte Ansätze, wenn die Schlussbilanz aus steuerlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann. Die Richtigstellung wird in diesen Fällen in der ersten änderbaren Schlussbilanz nachgeholt und dem Finanzamt angezeigt. Bereits fehlerhafte Schl...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5 Teilwertabschreibung mit dem Ziel der Gewinnsenkung

Der niedrigere Markt- oder Börsenpreis entspricht regelmäßig dem steuerlichen Teilwert (Fiktion).[1] Der Teilwertansatz zielt unmittelbar auf einen niedrigen Gewinn und damit auf eine punktuelle Steuerersparnis. Vor den Finanzgerichten wird deshalb oftmals über die zulässige Höhe der Teilwertabschreibungen gestritten. Achtung Teilwertabschreibung nur bei dauernder Wertminderu...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.2 Vorgehensweise bei Gängigkeitsabschreibungen

Gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorräte gestalten sich individuelle Teilwertabschreibungen aufgrund mangelnder Gängigkeit recht schwierig. Hier bieten sich anstelle von Einzelschätzung und Einzelabschreibung pauschale Abschreibungsverfahren an.[1] Mangelnde Gängigkeit schlägt sich im Allgemeinen in längerer Lagerdauer nieder. Eine lange Lagerdauer jedoch rechtfert...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.1 Wertermittlung bei sinkenden Verkaufspreisen

Bei Waren kann auch der Absatzmarkt von Bedeutung sein. Ist der Veräußerungspreis von Waren gesunken (z. B. wegen langer Lagerdauer, Veränderung des modischen Geschmacks), kann der Teilwert retrograd anhand des voraussichtlichen Veräußerungserlöses nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des noch anfallenden betrieblichen Aufwands bestimmt werden.[1] Der steu...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / Zusammenfassung

Überblick Wenn sämtliche Waren und Materialien in den Verkaufsräumen und im Lager aufgenommen sind, ist zu klären: Wie viel sind die Vorräte wert? Wie wird der neue Bestand in der Buchhaltung erfasst? Was ist mit Schwund, Diebstahl und sonstigen Inventurdifferenzen? Welche Bewertungsvereinfachungen gibt es? Wie werden Teilwertabschreibungen berechnet? Dieser Beitrag gibt dabei Hil...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.3 E-Bilanz-Konten

Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.3 Besonderheiten im GewStG

Gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft fiktiv als Betriebsstätte des Organträgers, was aber nicht dazu führt, dass Organträger und -gesellschaft als einheitliches Unternehmen anzusehen sind.[1] Bei evtl. vorgenommenen Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an der Organgesellschaft[2] ist zu beachten, dass für die Ermittlung der GewSt der beim Organträ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 4 Ausweis in der Steuerbilanz

Nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können als Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz ausgewiesen werden. Das gilt auch für Anteile an verbundenen Unternehmen. Im Übrigen ist der handelsrechtliche Jahresabschluss maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung.[1] Abweichungen von der Handelsbilanz sind in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.[2] Die ha...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,[1] 2,[2] 9[3] und 10 Buchst. a[4] EStG außer Ansatz. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu den genannten...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.5 Abschreibung, Wertaufholung

Beteiligungen sind nicht abnutzbar. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss[1] bzw. kann[2] dieser angesetzt werden. Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist.[3] Hinweis Teilwertabschreibung Teilwertabschreibungen brauchen in Handels- und Steuerbilanz nicht meh...mehr

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Beteiligungen / 2.2.2 Tausch

Die Bewertung im Falle des Tauschs von Wirtschaftsgütern regeln § 6 Abs. 6 EStG und §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Anteile an Kapitalgesellschaften Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar.[1] Bei der jeweils übernehmenden Gesellschaft ist das eingeb...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.1 Anschaffungskosten

Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten [1] oder mit dem an deren Stelle tretenden Wert (Börsen- oder Marktwert), ggf. einschließlich Anschaffungsnebenkosten, z. B. Maklerprovision, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG [2] und ähnliche Abzüge, anzusetzen.[3] Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.[4] Ande...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 4.1 Entgeltlicher Erwerb

Bei Erwerb eines Grundstücks nebst Bodenschatz erwirbt der Steuerpflichtige den Bodenschatz nur dann entgeltlich als selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er neben dem Kaufpreis für das Grundstück ein gesondertes Entgelt für den Bodenschatz zahlt.[1] Ein einheitlicher Kaufpreis ist dabei auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgt grundsätzli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 6 EStG. Vorrangig sind danach gegenüber den handelsrechtlichen Regelungen die steuerrechtlichen Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. Eine umgekehrte Maßgeblichkeit besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.5 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 4 EStG)

Rz. 449 Nach § 7 Abs. 4 S. 4 EStG rechtfertigt die Sonderregelung für die Wirtschaftsgebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG weder eine AfaA noch eine Teilwertabschreibung bei den anderen nicht begünstigten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen. Eine AfaA oder eine Teilwertabschreibung kann somit z. B. nicht allein deshalb verlangt werden, weil ein unter § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die degressive Gebäude-AfA kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine degressive AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sätze: Wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a AfaA sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Es ist gleichgültig, ob es sich um materielle bewegliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die degressive AfA ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich das Jahr...mehr