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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Dr. Peter Handzik
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Rn. 289a

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:

 
Nebeneinander von AfaA mit Möglich? S dazu Rn
geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG nein wegen § 7 Abs 2 S 4 EStG s Rn 289b
arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG mE ja, praktisch wohl eher bedeutungslos s Rn 295s, 295t
geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG nein wegen § 7 Abs 5a S 6 s Rn 466w
 

Rn. 289b

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Ein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG (zu § 7 Abs 2a s Rn 295s, 295t) und der AfaA nach § 7 Abs 1 S 7 EStG ist nicht möglich (§ 7 Abs 2 S 4 EStG, ebenso für die (geometrisch-)degressive Gebäude-Afa nach § 7 Abs 5a EStG, s § 7 Abs 5a S 6 EStG). Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/20058, 22) hat sich dazu nicht geäußert. Vermutlich soll dadurch eine "Über-Abschreibung" verhindert werden.

Auch § 7 Abs 2 S 4 EStG aF betreffend Anschaffungen/Herstellungen 2009/2010 verbot bei (geometrisch-)degressiver Absetzung die AfaA nach § 7 Abs 1 S 7 EStG. Der Grund für dieses Verbot war und ist unklar. Die praktische Bedeutung war bzw ist allerdings gering, weil sich für den StPfl folgende Auswege anboten bzw anbieten:

(1) Der Bilanzierer (nicht auch: der §-4-Abs-3-EStG-Rechner, ggf Wechsel der Gewinnermittlungsart empfehlenswert) konnte bzw kann die außergewöhnlichen Abnutzung idR durch eine Teilwertabschreibung berücksichtigen (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 359 (04/2023))
(2) Übergang von degressiver zu linearer AfA (zulässig, § 7 Abs 3 S 1, 2 EStG) und Geltendmachung der AfaA noch im Jahr des Übergangs (betreffend Bilanzierer und §-4-Abs-3-EStG-Rechner; glA Horst, DB 2020, 1486).
 

Rn. 289c

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Zur Frage des Nebeneinan...

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