Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Teilwertabschreibung und ihre Bedeutung im Familienrecht

Rz. 287 ▪ Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierend und damit für die Einkommensermittlung von größter Bedeutung ist die Teilwertabschreibung, die von Familienrechtlern praktisch nicht beachtet wird und mindestens die wirtschaftliche Bedeutung der AfA hat. Im Gegensatz zur AfA, die nur für das Anlagevermögen relevant ist, gilt die Teilwertabschreibung auch für das Umlaufvermögen. Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilwertabschreibung

Rz. 745 [Autor/Zitation] Das Steuerrecht kennt neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als weiteren Bewertungsmaßstab den Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 bis 4 und Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG). Das ist der Wert, den ein gedachter Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Rz. 377 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht der AfA unterliegen, wie z.B. sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Wenn aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung der Teilwert niedriger ist, müssen buchführende Gewerbetreibende den niedrigeren Teilwert ansetzen (§...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Teilwertaufholung

Rz. 136 [Autor/Zitation] Anders als bei der Teilwertabschreibung (s. Rz. 126) besteht eine Pflicht zur Wertaufholung, wenn die Gründe für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nicht mehr nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 iVm. Nr. 1 Satz 4 EStG). Allerdings sind auch hier die besonderen Maßgaben des § 8b KStG zu berücksichtigen. Gewinne aus der Zuschreibung auf einen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Abgrenzung zum Anlagevermögen und Grundsatz der Bewertung

Rz. 380 Während das Anlagevermögen dem Unternehmen dauerhaft zur betrieblichen Leistungserstellung dient, können die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (auf Englisch treffender: working capital) nur einmal ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diese Vermögensgegenstände werden verbraucht, bzw. veräußert oder, z.B. bei Forderungen, in liquide Mittel überführt. Vier...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Zuschreibung

Rz. 221 [Autor/Zitation] Wenn eine steuerneutrale Teilwertabschreibung iSd. § 9 Abs. 7 öKStG vorgenommen wurde, ist bei Eintreten einer späteren Werterholung die korrespondierende Zuschreibung ebenso steuerneutral zu behandeln (vgl. Stefaner, RdW 2010, 245; Marchgraber, GES 2016, 181). Für die Vornahme der Zuschreibung ist eine Identität der Gründe allerdings keine Voraussetz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang "zwingender steuerlicher Vorschriften" (Maßgeblichkeitsvorbehalt; Durchbrechungstatbestände)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen GoB sind aufgrund des Maßgeblichkeitsvorbehalts zugunsten "zwingender Vorschriften des EStG" Grenzen gesetzt; die Einflusswirkung des Unternehmensrechts bleibt nur insoweit bestehen, als zwingende Vorschriften des Steuerrechts dem nicht entgegenstehen. Die in Österreich geführte Diskussion zur Reichweite ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 485 [Autor/Zitation] Im öEStG fehlt es an einer Legaldefinition des Firmenwerts. Der VwGH sieht im Firmenwert den Wert, der durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird und der einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern nicht zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Bewertung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 296 Auf der Aktivseite der Bilanz ist gemäß § 266 HGB das Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 247 Abs. 2 HGB sind als Posten des Anlagevermögens nur die Gegenstände auszuweisen, die dauernd bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Für die dauernde Nutzung ist es nur erforderlich, dass das Unternehmen einen weiteren Gebra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Abschreibung bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Rz. 805 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind andere als die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Ist der Teilwert (§ 6 Abs...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Verhältnis zur steuerlichen Gewinnermittlung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Bei der steuerlichen Gewinnermittlung mittels Bilanzierung sind gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG grds. die handelsrechtlichen GoB anzuwenden. Dies schließt § 256a als handelsrechtlichen GoB ein (ebenso Richter in HHR, § 5 EStG Rz. 25 [9/2020]). Führt die Anwendung des § 256a bei der Folgebewertung allerdings zu im Vergleich zum bisherigen Buchwert niedriger...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Allgemein): Van der Felde, Die Rechtsnatur der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, StbJb. 1954/55, 45; Barth, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich und steuerrechtlich – Ein geschichtlicher Aufriß, ZfhF 1963, 384; Christoffers, Die Grundlagen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, BFuP 1970, 78; Körner, Wesen und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. EÜR und Betriebsvermögensvergleich: systematische Abgrenzung

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Insbesondere bei drohenden Verlusten aus schwebenden Absatzgeschäften stellt sich das Problem der Abgrenzung zu außerplanmäßigen Abschreibungen. Hat das bilanzierende Unternehmen einen Kaufvertrag über einen noch zu liefernden Gegenstand abgeschlossen und zeichnet sich daraus ein Verlust ab, so ist zunächst eine außerplanmäßige Abschreibung auf den zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ansatz des Zeitwerts

Rz. 95 [Autor/Zitation] Steuerpflichtige, die in den Anwendungsbereich des § 340 fallen, haben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2b Satz 1 EStG die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd. § 5 Abs. 1a Satz 2 HGB abgebildet werden, mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3) zu bewerten. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 385 [Autor/Zitation] § 196 öUGB Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluß hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen dürfen nicht mit Ert...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erfolgswirksamkeit bei Bilanzierung (Finanzbuchhaltung/FiBu) versus EÜR

Rz. 241 Die im Abschnitt zuvor dargestellten erfolgswirksamen Buchungen sollen noch an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden. Rz. 242 Hinweis Dies ist auch für die unterhaltsrechtliche Betrachtung von besonderer Bedeutung, weil hierbei eine Ungleichbehandlung hingenommen wird. Aus diesem Grund müsste von jedem Unternehmer, der eine EÜR erstellt, konsequenterweise unterha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechtsfolge: Ansatz- und Abschreibungspflicht

Rz. 325 [Autor/Zitation] Rechtsfolge des Abs. 1 Satz 4 ist, dass der Unterschiedsbetrag, der als Geschäfts- oder Firmenwert definiert wird, als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt. Aus dieser Fiktion resultiert eine handelsbilanzielle Ansatzpflicht. Der Geschäfts- oder Firmenwert gehört sodann nach der Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 A.I.3 zu den immateriel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Aspekte

Rz. 211 [Autor/Zitation] Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung darf der Grundsatz der Einzelbewertung aus Wirtschaftlichkeitserwägungen durchbrochen werden (VwGH v. 29.4.1963, 1974/62/2856; öEStR 2000 Rz. 2137). Zulässig sind daher Gruppenbewertungsvereinfachungsverfahren, zu denen die Finanzverwaltung das Festwertverfahren (§ 240 Rz. 144 ff.), die Durchschnittspreisverf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgebewertung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Im Grundsatz stellt sich bei Finanzanlagevermögen die Frage der Währungsumrechnung bei der Folgebewertung nicht, da es sich insoweit nicht um Vermögensgegenstände in fremder Währung handelt. Vielmehr ist die Folgebewertung auf Basis der zum Zugangszeitpunkt erfassten Anschaffungskosten in Euro vorzunehmen (DRS 25.15). Rz. 97 [Autor/Zitation] Dies ist all...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach

Rz. 264 [Autor/Zitation] In einigen Fällen führt die Aufwandsrealisation entsprechend dem Grundsatz der Abgrenzung der Sache – auch unter Einbeziehung des Veranlassungsprinzips – nicht zu adäquaten Ergebnissen. In diesen Fällen ist die Aufwandsrealisation nach zeitlichen Maßgaben vorzunehmen (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 227 [10/2011]; Leffson, G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Der Gesetzeswortlaut begrenzt die Möglichkeit zur Abschreibung des Disagios ausdrücklich auf "planmäßige" Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen des aktivierten Unterschiedsbetrags sind daher – entgegen einer verbreiteten Meinung (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 444; Schubert/Waubke in Beck BilKomm.13, § 250 HGB Rz. 49) – handelsrechtlich nicht zulä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG lässt im Gegensatz zu § 256 Satz 1 nur die Lifo-Methode als Bewertungsvereinfachung zu. Eine Bewertung nach der Fifo-Methode kommt demnach nur in Betracht, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und es damit zu ihrer Anwendung keiner Vereinfachungsvorschrift bedarf (Grottel/F. Huber in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Steuerlatenzen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Kommen in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Umrechnungskurse zur Anwendung, so kann dies Steuerlatenzen hervorrufen. Relevanter für das Auftreten von unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz sind aber abweichende Bewertungsregeln (vgl. nur Deubert/Meyer in HdJ, Abt. I/16 Rz. 65 [2/2019]; Dutzi in Beck HdR, B 780 Rz. 88 f.; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Anschaffungskosten): Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Zwehl, Zuschüsse im Jahresabschluß, WPg. 1970, 4; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, JbFStR 1976/77, 196; Langel, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen bei Wechselkursänderungen, StbJb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Aspekte

Rz. 152 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Reichweite des Grundsatzes der Einzelbewertung ist für die Bildung von Bewertungseinheiten im Steuerrecht entscheidend (vgl. Stückler, DJA 2023, 13); der Einleitungssatz von § 6 öEStG spricht aber nur von der Bewertung der "einzelnen" Wirtschaftsgüter. Die Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Bewertungseinheiten auf der Grundla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Aspekte

Rz. 162 [Autor/Zitation] Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften ist für den § 5 Abs. 1 öEStG-Ermittler grds. für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgeblich. Rz. 163 [Autor/Zitation] Fremdwährungsforderungen sind mit dem Kurswert im Zeitpunkt der Anschaffung (Entstehung) der Forderung zu bewerten; ist der Kurswert am Bilanzstichtag niedriger, s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Höhe und Auflösung

Rz. 86 [Autor/Zitation] Handels- und steuerrechtlich werden RAP nach hM nicht gem. § 252 ff. HGB, § 6 EStG bewertet, sondern zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet, da sie nicht als Vermögensgegenstände oder Schulden bzw. Wirtschaftsgüter angesehen werden (Rz. 9, 10). Die Höhe des RAP bemisst sich in der Handelsbilanz gem. § 250 Abs. 1 nach dem Umfang der Ausgabe und dem Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Steuerliche Aspekte

Rz. 382 [Autor/Zitation] Für die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 öEStG gelten neben den (steuerlichen) allgemeinen GoB zusätzlich die unternehmensrechtlichen GoB. Die unternehmensrechtlichen GoB sind durch die steuerlichen Vorschriften eingeschränkt; sie unterscheiden sich von den allgemeinen steuerlichen GoB durch das Vorsichtsprinzip (§ 201 Abs. 2 Z 4 öUGB). Das Vorsichtsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 195 Satz 1 und Satz 2 öUGB entsprechen inhaltlich § 243 Abs. 1 und 2 HGB. Hingegen hat § 195 Satz 3 öUGB, wonach der JA dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln hat (Generalnorm), keine Entsprechung in § 243 HGB . Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine vergleichbare Regelung existiert jedoch für Kapit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechnungslegungspflicht nach öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften

Rz. 92 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 öEStG erklärt die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung als maßgebend, wenn neben dem Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd. § 23 öEStG eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften (dazu Rz. 93) besteht. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 öUGB können n...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften (nationales Recht, internationale Bezüge)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm ist im Dritten Buch des HGB innerhalb der für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften (Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel) verankert und betrifft damit – unter Berücksichtigung der Befreiung von Einzelkaufleuten nach § 241a – alle bilanzierenden Kaufleute. Gegenüber § 252 Abs. 2, der ein Wahlrecht zur Abweichung von...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Un- oder Unterverzinslichkeit

Rz. 708 [Autor/Zitation] Ausleihungen werden als unverzinslich bezeichnet, wenn der Schuldner keine Vergütung für die Kapitalüberlassung leisten muss; bei einer nicht nur geringfügigen Unterschreitung des tatsächlichen Zinssatzes im Vergleich zum marktüblichen wird von einer Unterverzinslichkeit gesprochen. Die Unterverzinslichkeit kann bereits bei Ausreichung des Kredits bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht: Gruppenbesteuerung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Autoren: Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 186–224) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 186–224)unter Mitarbeit von Jasmin Adriouich, Wien (Rz. 186–224) Schrifttum: Mayr, Die neue Gruppenbesteuerung – Konzept und Grundlagen, RdW 2004, 246; Stefaner/Weninger, Eigene Anteile und stimmrechtslose Vorzugsaktien, SWK 2004, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 177 [Autor/Zitation] Das Imparitätsprinzip stützt sich im Kontext des § 252 Abs. 1 Nr. 4 auf die Passage, dass "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen [sind], selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des JA bekanntgeworden sind". Die Bezeichnung als "Imparitätspri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich des Maßgeblichkeitsprinzips: Reichweite der "unternehmensrechtlichen GoB"

Rz. 97 [Autor/Zitation] Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz sind die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend, allerdings kommt zwingenden Vorschriften des Einkommensteuerrechts Vorrangstellung zu. In einem ersten Schritt steckt der Verweis auf die unternehmensrechtlichen GoB den grundsätzlichen Anwendungsbereich des Maßgeblichkeitsprinzips ab....mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 35 Fremdvermietete Grundstücke sind nicht notwendiges Privatvermögen. Sie können deshalb im Rahmen eines Einzelunternehmens zum gewillkürten Betriebsvermögen gemacht werden, weil sie als Vermögensanlage der finanziellen Absicherung des Betriebes dienen und seine Ertragsfähigkeit steigern können.[1] Daran fehlt es aber, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert is...mehr