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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / b) Außerplanmäßige Abschreibungen

Prof. Dr. Susanne Tiedchen
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Rz. 17

[Autor/Zitation]

Insbesondere bei drohenden Verlusten aus schwebenden Absatzgeschäften stellt sich das Problem der Abgrenzung zu außerplanmäßigen Abschreibungen. Hat das bilanzierende Unternehmen einen Kaufvertrag über einen noch zu liefernden Gegenstand abgeschlossen und zeichnet sich daraus ein Verlust ab, so ist zunächst eine außerplanmäßige Abschreibung auf den zu liefernden Gegenstand vorzunehmen (Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 335 [1/2021]; Schubert in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 108). Diese umfasst den erwarteten Verlust einschließlich zukünftiger Preis- oder Kostensteigerungen (Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 335 [1/2021]; Schubert in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 108). Ergibt sich ein darüber hinausgehender Verlust, ist insoweit eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu passivieren (Scheffler in Beck HdR, B 236 Rz. 322 [1/2021]; Schubert in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 108).

 

Rz. 18

[Autor/Zitation]

Auch die finanzgerichtliche Rspr. lässt in derartigen Fällen eine Teilwertabschreibung hinsichtlich des gesamten Verlustes zu (BFH v. 7.9.2005 – VIII R 1/03, BStBl. II 2006, 298; anders noch die Vorentscheidung FG Rheinland-Pfalz v. 18.11.2002 – 5 K 1468/01, EFG 2003, 289; krit. dazu Schubert in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 108).

 

Rz. 19–23

[Autor/Zitation]

Einstweilen frei.

[Autor/Zitation] Tiedchen in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 249 HGB, Randziffer 17
[Autor/Zitation] Tiedchen in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 249 HGB, Randziffer 18
[Autor/Zitation] Tiedchen in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 249 HGB, Randziffer 19–23

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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