Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homepage und Domain / 4.2.2 Bewertung einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse gilt (derzeit) – im Gegensatz zu einer Software – grundsätzlich als wirtschaftlich nicht abnutzbar. Daher gilt die Nutzung einer Domain-Adresse als nicht zeitlich begrenzt. Aufwendungen für den Domain-Namen sind daher Anschaffungskosten für einen nicht abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Demzufolge dürfen die damit verbunden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.3 Teilwertabschreibung oder Veräußerungsverlust bei unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen und Schiffen

Rz. 25h Ebenfalls der Abzugsbeschränkung unterliegen negative Einkünfte aus Teilwertabschreibungen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern, die vermietet oder verpachtet sind und bei denen negative Einkünfte unter die Verlustabzugsbeschränkung der Nr. 6a oder b fallen (unbewegliches Vermögen, Sachinbegriff, Schiffe), wenn diese Wirtschaftsgüter zu einem Betriebsvermögen gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.5 Anteile an einer Drittstaaten-Körperschaft (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23d Abs. 1 Nr. 3 schließt den Ansatz von negativen Einkünften aus der Teilwertabschreibung (Nr. 3a) und der Veräußerung und der Entnahme von Anteilen an einer Drittstaaten-Körperschaft aus, die zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Verlustberücksichtigung ist jedoch möglich, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist durch G. v. 25.2.199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.9 Vermögensverluste aus zwischengeschalteten Körperschaften (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 25i Der Tatbestand der Nr. 7 ist ein Hilfstatbestand, der Umgehungen der Abzugsbeschränkung der Nr. 1 bis 6 verhindern soll. Die Verluste, deren Abzug in den Nr. 1 bis 6 beschränkt ist, können auch dadurch in das Inland übertragen werden, dass eine Körperschaft zwischengeschaltet wird (die dann z. B. die Drittlands-Betriebsstätte betreibt oder die unbeweglichen Gegenstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.7 Stille Beteiligung und partiarisches Darlehen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Verluste aus einer stillen Beteiligung und aus partiarischem Darlehen unterliegen dem § 2a EStG, wenn der Schuldner (d. h. bei der Stillen Gesellschaft der tätige Gesellschafter) Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Ständiger Aufenthalt im Drittstaat führt allein nicht zur Anwendung des § 2a Abs. 1 EStG.[1] Andere Einkünfte aus Kapitalvermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.2 Begriff der negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen

Rz. 21 Entsprechend dem Zweck der Vorschrift, den Verlustausgleich und -abzug auszuschließen, findet § 2a Abs. 1 EStG nur auf "negative" Einkünfte Anwendung. Der Begriff der negativen Einkünfte ist gesetzlich nicht definiert; er ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Verlust". Negative Einkünfte sind daher bei Gewinneinkünften der negative Unterschiedsbetrag (nach Korrektur vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8 Vermietung oder Verpachtung (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 25 Ebenfalls von § 2a EStG wird die Vermietung oder Verpachtung erfasst, und zwar unter Buchst. a die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder Sachinbegriffen, wenn dieses in einem Drittstaat belegen ist, unter Buchst. b dagegen die Vermietung und Verpachtung von Schiffen in bestimmten Fällen bei Einsatz in einem Drittstaat, unter Buchst. c schließlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.1 Behandlung von DBA- und Nicht-DBA-Verlusten

Rz. 9 Der unbeschränkten ESt-Pflicht nach § 1 EStG unterliegen nach dem Welteinkommensprinzip alle Einkünfte. Damit werden auch die in § 34d EStG aufgeführten ausl. Einkünfte von der deutschen Besteuerung erfasst. "Einkünfte" sind nach § 2 Abs. 2 EStG der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach dem System der Einkünfteermittlung können diese E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuordnung laufender Gewinne (§ 4a Abs 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zeitanteilige Zuordnung: Der laufende Gewinn (bzw Verlust) des Wj ist zeitanteilig den beiden Kj, in denen sich das Wj bewegt, zuzuteilen, regelmäßig also (bei einem Bilanzstichtag 30.06.) hälftig auf die beiden Kj (Steuerhebungszeiträume), unabhängig davon, in welchem Kj welche Gewinnanteile tatsächlich entstanden sind. Entsprechend abweic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutu...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Führt die fehlende Besicherung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, liegt diese dem Grunde nach bereits in der Darlehensvereinbarung, nicht erst in dem Ausfall des Darlehens oder seiner Teilwertabschreibung. Die Handlung, die als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird, muss kausal für die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung sein (vgl. Rz. 45). Unm...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wertpapiergeschäfte

Wertpapiergeschäfte zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter sind anzuerkennen, wenn sie wie unter Dritten durchgeführt werden. Bei der Preisvereinbarung können die Parteien bei börsennotierten Anteilen den Stichtagskurs, aber auch einen zukünftigen Kurs zugrunde legen, wenn dabei für jede Partei die Möglichkeit einer günstigen Kursentwicklung besteht. Sie können bei ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sacheinlage

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn bei einer Sacheinlage die eingebrachten Wirtschaftsgüter überbewertet werden und der einbringende Gesellschafter dadurch eine zu hohe Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten erhält. Bei der Kapitalgesellschaft liegt eine Vermögensminderung vor, wenn die eingebrachten G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.1 Steuerrechtliche Rechnungslegung der deutschen Spitzeneinheit

Rz. 69 Der Gewinn der Auslandskapitalgesellschaft hat nur dann Auswirkungen auf die steuerrechtliche Rechnungslegung der deutschen Spitzeneinheit, sofern er an diese ausgeschüttet wird. Diese Gewinnausschüttung ist aufgrund der angenommenen gewerblich tätigen deutschen Spitzeneinheit deren Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzuordnen. Die Einkün...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

Leitsatz Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG –), liegt eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.3 FG-Verfahren

Auch noch während eines Rechtsstreits können sich die Beteiligten im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung einigen, z. B. über die Höhe einer Teilwertabschreibung und entsprechender Berichtigung der Bilanzen[1] , oder die Höhe der Privatnutzung eines Geländewagens und des Veräußerungsgewinns des Pkw.[2] Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann es zu...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.4 Veräußerung

Eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Zwar wird im Regelfall das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen übertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.4 Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten

Beim Vorratsvermögen ist durch eine Inventurrichtlinie die geordnete Führung des Mengengerüstes sicherzustellen. Die Inventuraufnahme muss durch eine Inventuranweisung, vorgegebene Formulare und ein definiertes Aufnahmeteam organisiert werden. Für die Sicherung des Lagerbestands sollte ein verantwortlicher Lagerhalter benannt werden, der die Lagerbuchführung (Wareneingang, W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.2 Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung einer Beteiligung

Rz. 41a Sind beim Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in deren Bilanz Rücklagen oder Gewinnvorträge ausgewiesen, so werden diese Werte regelmäßig durch eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises berücksichtigt. Werden diese Positionen nach dem Erwerb aufgelöst und für eine Gewinnausschüttung verwendet, so tritt ein ausschüttungsbedingter Wertverlust der Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teilwert in der Steuerbilanz / 3.3 Teilwertvermutungen

Rz. 12 Nach der Lebenserfahrung wendet ein Kaufmann in der Regel für ein Wirtschaftsgut nicht mehr auf, als ihm das Gut für den Betrieb wert ist. Wendet er mehr auf als ein Dritter ohne Beziehungen zu einem Betrieb aufgewendet hätte, so wird man dennoch davon ausgehen müssen, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb den aufgewendeten Betrag wert ist. Ein Erwerber, der den gan...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 32 Der maßgebende Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen müssen, ist der Bilanzstichtag. Auf diesen Stichtag muss die Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung auf einen Zeitpunkt, der zwischen den Bilanzstichtagen liegt, ist nicht möglich.[1] Die Teilwertabschreibung braucht, soweit ein Wahlrecht besteht, a...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 2 Bedeutung

Rz. 4 Neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um die Absetzung für die Abnutzung ("Absetzungswert"), ist der Teilwert der wichtigste steuerliche Bewertungsbegriff. Im Handelsrecht kommt er nicht vor. Handelsrechtlich entspricht der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung (zusammen mit der AfaA) die Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert n...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.7 Teilwert eines Geschäftswerts

Rz. 47 Sowohl nach Handels- wie auch nach Steuerrecht darf ein Geschäftswert nur aktiviert werden, wenn er entgeltlich erworben worden ist (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 5 Abs. 2 EStG). Dies entspricht dem Prinzip der Vorsicht, da die Herstellungskosten originärer Geschäftswerte kaum mit hinreichender Genauigkeit festgestellt werden können und sonst Missbräuchen Tür und Tor geö...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.3 Teilwert von Grundstücken und Gebäuden

Rz. 42 Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH[1] waren bei der Ermittlung des Teilwerts von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden regelmäßig die gesamten Betriebsgrundstücke und -gebäude als eine wirtschaftliche Einheit zusammenzufassen. Voraussetzung einer Teilwertabschreibung war somit, dass der Buchwert des gesamten Grundbesitzes über dem Teilwert lag. Diese Auffas...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.1 Teilwert bei Neugründungen und bei Beteiligungserwerb

Rz. 36 Bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen neu zu eröffnenden Betrieb entspricht es der Interessenlage des Steuerpflichtigen, den Teilwert nicht zu niedrig anzusetzen. Der Teilwertbegriff geht davon aus, dass ein Veräußerer und ein gedachter Erwerber eines gesamten Betriebs einen Preis aushandeln, in den die Preisvorstellungen sowohl des Veräußerers als auch d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.8 Teilwert einer Forderung

Rz. 50 Forderungen, die nicht ganz oder teilweise nicht mehr werthaltig sind, müssen in Handels- und Steuerbilanz abgeschrieben werden. Für die Handelsbilanz ergibt sich das insbesondere aus § 253 Abs. 3 und 4 HGB und für die Steuerbilanz aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; in der Steuerbilanz handelt es sich somit immer um eine Teilwertabschreibung. Rz. 51 Die Bewertung einer Forderu...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 6 Weiterführende Literatur

Erhard, StBp 1975, S. 28. Institut Finanzen und Steuern, Probleme bei der Teilwertabschreibung auf das Warenlager im Einzelhandel, 1987, Grüner Brief Nr. 266. Jaeger, Der Teilwert, 1984. Kallweit/Sisterhenn, DB 1985, S. 2209. Kallweit, In der Betriebsprüfung durchgesetzte Teilwertabschläge beim Warenlager, 2. Aufl. 1984. Krause, Die geltende Auslegung des steuerlichen Teilwertbeg...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung

Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus dieser Summe z. B. für die einzelnen Aktien sich ergebende ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.9 Teilwert von liquiden Mitteln

Rz. 52 Geldbestände in EUR sind – als Bargeld oder Buchgeld – mit ihrem Nennbetrag (sog. face value) zu bewerten. Ein abweichender Teilwert ist hier denklogisch ausgeschlossen. Bei ausländischen Geldbeständen ist eine Umrechnung in EUR notwendig, sodass bei einem gesunkenen Kurs der Fremdwährung (= steigender Kurs des EUR) eine Teilwertabschreibung (handelsrechtlich: Abschre...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Besitzpersonengesellschaft/Besitzeinzelunternehmung und den beteiligten natürlichen Personen

Rz. 218 Neben dem Gesellschaftsvertrag bestehende schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Besitzpersonengesellschaft (und anderen ihr gleichstehenden Gesamthandsgemeinschaften) und ihren Gesellschaftern werden nach den für Mitunternehmer geltenden Grundsätzen der Besteuerung unterworfen; sie beziehen folglich gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG, die auch der G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.3 Verweis auf § 5 UmwStG

Rz. 35 § 5 UmwStG regelt in Ergänzung zu § 4 UmwStG die Ermittlung des Übernahmeergebnisses, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Folglich wird auch für Zwecke der GewSt der Übernahmegewinn bzw. -verlust durch die Fiktion einer Einlage bzw. Überführung der steuerverhafteten Anteile i. S. d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.5 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren eröffnet eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine sachgerechte Wertermittlung durchzuführen.[1] Danach gilt: Für die Ermittlung des zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrags ist der in der V...mehr