Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Kommentar Ein Schreiben des BMF stellt Fälle dar, in denen eine Nichtbesteuerung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Der Anwendungsbereich des Schreibens ist indes eng. Billigkeitsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Zinsen Erhält ein Steuerpflichtiger Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung

Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist, dass die Teilwertabschreibung dem Grunde nach zulässig ist (Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 88, 84. EL). Nach § 253 Abs 3 S 5 HGB idF BilRUG setzt eine Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus (zur Teilwertabschreibung s auch BMF 16.07.2014, BStBl I 2014, 1162 Rz 20).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Escape-Klausel (Fremdüblichkeit) nach § 3c Abs 2 S 3 EStG

Rn. 102 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 3 EStG nF eröffnet – vergleichbar zu § 8b Abs 3 S 6 KStG – die Möglichkeit, die Fremdüblichkeit der Darlehensvereinbarung nachzuweisen (sog Escape-Klausel). Die Regelung des § 8b Abs 3 S 4ff KStG wurde im Zuge des JStG 2008 neu eingefügt und erfolgte als Reaktion auf die Entscheidung des BFH v 14.01.2009, I R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Forderungen aus Rechtshandlungen vergleichbar einer Darlehensgewährung

Rn. 87 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das anteilige Abzugsverbot der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 4 EStG nF erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich mit einer Darlehensgewährung vergleichbar sind. Unklar ist, welche Forderungen von dieser Neuregelung erfasst werden. Nach der Gesetzesbegründung zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 7 KS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gem Art 16 Abs 1 iVm Art 4 Nr 4 b ZollkodexAnpG trat die neue Fassung des § 3c Abs 2 S 2–6 EStG mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 30.12.2014 in Kraft (BGBl I 2014, 2417). § 52 Abs 5 S 2 EStG ordnet an, dass die neue Fassung des § 3c Abs 2 EStG erstmals für Wj anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Für Wj, die vom Kj abwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. BV-Minderungen und BA im Zusammenhang mit der Darlehensforderung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF liegt in folgenden Fällen vor: Teilwertabschreibung, Forderungsverzicht durch den Gesellschafter, Ausfall der Forderung iRd Insolvenz oder Liquidation, Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust. a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ausgaben

Rn. 36 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Ausgaben ist weit auszulegen und wirtschaftlich zu verstehen. Nach dem Wortlaut sind Ausgaben alle BA (§ 4 Abs 4 EStG) und WK (§ 9 EStG) einschließlich vorab entstandener und nachträglicher BA/WK. Der Begriff der Ausgaben iSd § 3c Abs 1 EStG umfasst nicht nur abgeflossene Ausgaben iSv § 11 Abs 2 EStG, sondern auch jede gewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teilwertabschreibung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Tw-Abschr s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Abschreibungen".mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (ab dem 14.10.2010 und bis 31.12.2017)

Rn. 117 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, s Rn 69) ordnete die "sinngemäße" Anwendung des § 15b EStG an (= Rechtsgrundverweis, glA Jansen/Lübbenhüsen, FR 2011, 512, die den Verweis für weitgehend leerlaufend halten) für folgende "Verlust-Tatbestände":mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (dh vor dem 14.12.2010)

Rn. 115 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF wurde durch Art 6 Nr 5c des JStG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) mit Wirkung ab 14.12.2010 (Art 32 Abs 1 des G) neu eingefügt und verwies für Verluste aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie auf Verluste durch Teilwertabschreibung bei Investmentanteilen auf § 15b EStG. Rn. 116 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Ausländische Einkünfte aus KapVerm sind solche iSd § 20 Abs 1, 2 EStG, wenn (alternativ) der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das KapVerm durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist. Rn. 40 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit ein DBA besteht, steht das Besteuerungsrecht idR dem Wohnsitzstaat z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländische Einkünfte

Rn. 24 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Einkünfte sind nur insoweit "ausländische", als sie tatsächlich der deutschen Steuerfestsetzung zugrunde gelegt werden. Welche darunterfallen, regelt § 34d EStG. Dabei sind die ausländischen Einkünfte nach deutschem StR zu ermitteln und abzugrenzen (BFH BStBl II 1994, 727; FG BdW EFG 1994, 793, bestätigt durch BFH StED 1996, 185; R 34c Abs 3...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.2 Teilwertabschreibung

Rz. 35 Mangels Eigenschaft als Wirtschaftsgut kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. Dies ist insbes. dann problematisch, wenn zwischenzeitlich die Verbrauchsteuern oder Zölle gesenkt oder abgeschafft wurden oder wenn sich die Verbringung der Vorräte in das Außenlager als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Ein gedachter Erwerber würde dann sicher nicht mehr die früheren ...mehr

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Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Leitsatz 1. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. 2. "Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG e...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern

Leitsatz 1. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 ‐ I R 73/16, BF...mehr

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Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 41 Eine nachträgliche zeitanteilige Vorsteuerberichtigung oder ein entsprechender Wegfall der Berichtigung hätte nach § 9b Abs. 1 EStG zur Folge, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzupassen wären. Ein häufiges Verändern der Anschaffungs- oder Herstellungskosten würde Folgeänderungen bei der AfA usw. nach sich ziehen. Dieses verhindert § 9b Abs. 2 EStG. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 50 § 9b Abs. 2 EStG betrifft ausschließlich die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. Von der Vorsteuerberichtigung sind einige Gruppen mit Änderungen des Vorsteuerabzugs abzugrenzen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 15a UStG fallen. Ursachen für umsatzsteuerrechtliche Änderungen können auf der Ebene des leistenden Dritten oder auf der Ebene des Leistungsempfäng...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.2 Verbot der Verlustberücksichtigung

Rz. 60 Nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG dürfen Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert – bei Entnahmen ist dies d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.1 Allgemeines

Rz. 57 Verluste, die bei der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG entstehen, dürfen nach § 55 Abs. 6 S. 1 EStG bei der Ermittlung des Gewinns in Höhe des Betrags nicht berücksichtigt werden, um den der ausschließlich auf den Grund und Boden entfallende Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 § 55 EStG findet Anwendung auf Stpfl., die ihren Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30.6.1970 fällt, nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder nach der für Land- und Forstwirte geltenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu ermitteln haben. Gleiches gilt auch für Schätzungen auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG.[1] In der Hauptsache betroffen von dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 S. 5 EStG 1969[1] waren Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden nur von Stpfl., die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermittelten, zu versteuern. Wurde der Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder von Land- und Forstwirten nach Durchschnittssätzen ermittelt, galt dies nicht, obwohl auch hier der betrieblich genutzte Grund und Boden zum Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechenbares EBITDA

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind in Höhe seines Zinsertrags unbeschränkt abziehbar, darüber hinaus jedoch nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ergibt sich aus § 4h Abs 1 S 2 EStG u bildet die Bezugsgröße zur Ermittlung der maximal abziehbaren Zinsaufwendungen. Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausgangspunkt zur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.4 Umrechnungsmethode

Rz. 16 Im Zuge der Umrechnung findet keine Neubewertung der Bilanzpositionen statt. Soweit vor der Umrechnung Teilwertabschreibungen vorgenommen wurden, ist ein eventueller Umstellungsgewinn auf der Basis des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Wertberichtigung zu berechnen. Ein mögliches Bonitätsrisiko ist unabhängig davon neu zu bestimmen.[1] Daneben kann auch die Wertaufholun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 7 Umstellungskosten

Rz. 29 Durch die notwendigen Umstellungsmaßnahmen entstehen erhebliche Kosten, z. B. für neue eurofähige Software, Schulungsmaßnahmen, aber auch für neue Preislisten, Prospektmaterial etc. Aufwendungen für die Umstellung sind nach Tz. 9.4 des Euro-Einführungsschreibens sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, soweit sie nicht zu aktivieren sind. Daneben kommen Teilwertabschreib...mehr

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Betriebsprüfung: Richtsätze... / 1 Richtsätze dienen dem äußeren Betriebsvergleich

Der sog. äußere Betriebsvergleich stellt eine in der Praxis häufig angewandte Möglichkeit der Verprobung dar. Äußerer Betriebsvergleich bedeutet, dass die Ergebnisse des geprüften Betriebs den Ergebnissen vergleichbarer Betriebe gegenübergestellt werden. Neben zahlreichen Vergleichszahlen, die von Berufsverbänden, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Institutione...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.2 Unbilligkeit bei KSt

Rz. 49 Bei der KSt liegt eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, und damit keine sachliche Unbilligkeit, darin, dass der Steuersatz bei niedrigen Einkommen nicht degressiv gestaltet ist und dass keine Regelung zur Steuerentlastung von zusammengeballten Einnahmen vorhanden ist, selbst wenn bei einer verursachungsgerechten Zuordnung der Einnahmen keine Steuer entstanden w...mehr

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Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung se...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 5 DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte D...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.1 Prüfungsschritt 1: Bilanzsteuerliche Prüfung der Teilwertabschreibung

Tz. 831 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den allgemeinen Grundsätzen ist eine Tw-Abschr möglich, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vorliegen. Hierbei ist auf das Vorliegen einer dauernden Wertminderung zu achten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rspr (s Urt des BFH v 06.11.2003, BStB II 2004, 416) der Tw der Darlehensforderung nach denselben Kriteri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.2.3 Prüfungsschritt 3: Anwendung des § 1 AStG auf die Teilwertabschreibung

Tz. 838 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden Eink eines Stpfl aus Geschäftsbeziehungen mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er iR solcher Geschäftsbeziehungen zum Ausl Bedingungen vereinbart, die von denen abweichen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten, so sind seine Eink unbeschadet anderer Vors...mehr

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Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S.d. § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

Leitsatz Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG. Normenkette § 8b Abs. 6 Satz 2, Abs. 3 Sa...mehr

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Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung zum Basispreis erworbenen Aktien

Leitsatz Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien. Normenkette § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, Nr. 2 EStG, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhalt Im Dezember ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Nachweismöglichkeit vor dem 1.1.2007

Rz. 281 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens und der Gebäudewert sind zur Ermittlung des Grundstückswerts zusammenzurechnen. § 147 Abs. 2 BewG sieht bei Bewertungsstichtagen vor dem 1.1.2007 für den Steuerpflichtigen keine Möglichkeit vor, einen hiervon abweichenden Verkehrswert nachweisen zu können. Es bestand lediglich für den Wert des Grund und Bodens eine Nachweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Teilwert prüfen

Rz. 240 [Autor/Stand] Es sollte geprüft werden, ob der Teilwert des Gebäudes bis zum Bewertungsstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gekürzt um die anteiligen Abschreibungen, liegt. Die Gründe für die Teilwertabschreibung müssen noch in der Person des Schenkers oder Erblassers erfüllt sein.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wert zum Bewertungsstichtag

Rz. 244 [Autor/Stand] Maßgebend ist der Steuerbilanzwert im Bewertungsstichtag (§ 147 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Dieser erfordert – wie auch beim übrigen Betriebsvermögen – grundsätzlich das Aufstellen einer Zwischenbilanz auf den Bewertungsstichtag.[2] Der Stichtagswert kann auch durch eine Weiterentwicklung des letzten Bilanzwerts vor dem Bewertungsstichtag ermittelt we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. FinMin. NRW, Erlass v. 22.12.1981 – S 1359 - 2 - VB 5, StEK AStG § 10 Nr. 13

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AStG sind Gewinnanteile aus Schachtelbeteiligungen einer ausländischen Zwischengesellschaft vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen, soweit der Steuerinländer bei einem unmittelbaren Halten der Beteiligung für die Gewinnanteile Steuerbefreiung nach einem Schachtelprivileg beanspruchen könnte. Zur Frage, wie Teilwertabschreibungen auf derartige S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.3 Betriebsausgaben

Nach § 10 Abs. 4 AStG dürfen bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte nur die mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abgezogen werden. Dazu gehören nicht die für das Aufstellen der Hinzurechnungsbilanz (Tz. 10.3.2.1) anfallenden Aufwendungen (BFH-Urteil vom 15.3.1995, BStBl. 1995 II S. 502). Teilwertabschreibungen auf Anteile an anderen Gesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnermittlungsarten (Absatz 3 Satz 2)

Rz. 327 [Autor/Stand] Bedeutung der Vorschrift. Die Bedeutung von § 10 Abs. 3 Satz 2 ist darin zu sehen, dass die Bestimmung die Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG einerseits und nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits gleichwertig nebeneinander stellt. Gleichwertig heißt insoweit, dass der unbeschränkt Stpfl. die freie Wahl hat, ob er seine Zwischeneinkünft...mehr