Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Anerkennung von Teilwertabschreibungen

Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen – insbesondere Preise (Verrechnungspreise) – zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdvergleichsgrund...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.2 Bilanzpolitisches Verhalten im Hinblick auf die Erkennbarkeit

Rz. 100 Die Verwirklichung der bilanzpolitischen Ziele setzt vielfach voraus, dass die ergriffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen von den Bilanzadressaten nicht erkannt werden. Dies gilt insbesondere unter informationspolitischen Gesichtspunkten. Aber auch die Beeinflussung der Ausschüttungen an die Anteilseigner erfolgt leichter, wenn in bestimmten Situationen größere Abwe...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.7 Kosten und Nutzen

Rz. 106 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist auch die Bilanzpolitik unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu beurteilen. D.h., bei der Entscheidung über den Einsatz der bilanzpolitischen Mittel darf nicht übersehen werden, dass die einzelnen Instrumente in unterschiedlichem Maß Kosten oder eventuell auch Mindererträge auslösen können. Dem sind die Vorteile der beabsichtigten...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

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Drohverlustrückstellung / 2.3 Steuerrechtliches Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen unterliegen in der Steuerbilanz einem Passivierungsverbot. Eine Rückstellung für drohende Verluste wird wirtschaftlich in der Zukunft verursacht. Eine steuerlich nicht zulässige Verlustrückstellung erfasst künftige Verluste, eine in der Steuerbilanz auszuweisende Verbindlichkeitsrückstellung hingegen bereits realisierte Aufwendungen.[1] Verpflichtunge...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vororganschaftliche Mehrabführung bei unterlassener TW-Abschreibung

Eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, kann eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben. Für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, darf eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden. FG Hamburg v. 30.6.2022 – 6 K 40/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 27/22mehr

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Investmentfonds / 3.4.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Wurden die Erträge des Geschäftsjahres ausgeschüttet, mussten die Einnahmen bilanziell mit dem Ausschüttungsbeschluss erfasst werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG war der Zufluss maßgebend. Wurden die Erträge demgegenüber thesauriert, galten die ausschüttungsgleichen Erträge bei allen Anlegertypen zum Geschäftsjahresende als zugeflossen (fiktiver Zuflu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.6 Außergewöhnliche Abschreibung

Neben der AfA sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig.[1] Voraussetzung ist eine über das Normale hinausgehende Abnutzung, z. B. Beschädigung oder Zerstörung, durch die die Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts beeinträchtigt wird. Eine Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist bei der EÜR nicht zulässig.mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Teilwertabschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

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Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlre...mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt...mehr

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Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem um planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach den Gebäude-AfA...mehr

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Teilwertabschreibung / 1 Handelsbilanzielle Regelung

1.1 Niederstwertprinzip In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebe...mehr

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Teilwertabschreibung / 9 Wertaufholungsgebot und Zuschreibung

9.1 Begriff und Bedeutung Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängi...mehr

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Teilwertabschreibung / 2 Steuerbilanzielle Regelung

2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Betei...mehr

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Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche A...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Teilwertabschreibung / 5 Umlaufvermögen

Als Anlagevermögen auszuweisen sind nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Abzustellen ist auf die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag, wobei bis zur Aufstellung oder Feststellung der Bilanz erkennbar aufhellende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (Wertaufhellungsgrundsatz).[1] Umlaufvermögen sind dagegen ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.2 Grund und Boden

In Bezug auf den Grund und Boden gibt es keine allgemeingültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung; maßgebend sind vielmehr die prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des die Wertminderung auslösenden Moments.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend ...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss. Für die Beantwortung der Frage, ob mit einem langfristigen Anhalten der Wertveränderung zu rechnen sein wird, bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3 Forderungen

4.3.1 Bewertung mit den Anschaffungskosten Handelsrechtlich sind Geldforderungen des Anlagevermögens (und des Umlaufvermögens) nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten[1] zu bewerten. Gleiches gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Begriff "Anschaffungskosten" passt allerdings für Forderungen nicht.[2] In der Regel werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.3 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich daue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 8.1 Grundsätzliches zur Bewertung

8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mi...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten

8.2.1 Zugangsbewertung Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4 Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf...mehr

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Teilwertabschreibung / 8 Verbindlichkeiten

8.1 Grundsätzliches zur Bewertung 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts

Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" ist dem Handelsrecht[1] entlehnt. Wan...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.1 Begriff und Bedeutung

Unter Wertaufholung oder Zuschreibung versteht man die Erhöhung des Buchwerts eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts, wenn der Wert sich wieder "erholt" hat. Bei einer Wertaufholung in der Handelsbilanz handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen und bei einer Wertaufholung in der Steuerbilanz um das Rückgängigmachen früherer Teilwert...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Bei der Bewertung ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der Fremdwährungsverbindlichkeit nicht unterschritten werden darf.[2] Ist der in EUR umgerechnete Wert niedriger als...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.5 Wertaufhellende und wertbeeinflussende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB ("zum Abschlußstichtag") sind sowohl für den Bilanzansatz dem Grunde als auch der Höhe nach die zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegenden Verhältnisse maßgeblich.[1] Maßgebend ist der Erkenntnisstand des sorgfältigen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, und zwar bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse un...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich da...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr