Rn. 133
Stand: EL 164 – ET: 04/2023
Durch § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst c EStG wird die Verrechnung von Verlusten aus einer Teilwertabschreibung oder einer Übertragung von zum BV gehörenden Drittstaaten-WG iSd § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst a, b EStG beschränkt. Hierdurch soll eine Umgehung des § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst a, b EStG verhindert werden.
Rn. 134–135
Stand: EL 164 – ET: 04/2023
vorläufig frei
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