Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare > Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4 Teilwertabschreibungen

4.1 Wertminderung Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.2 Verlustprodukte

Ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens, mit dessen Verkauf wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen im Ganzen verbunden sind, ist auch dann mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wenn der Verkaufspreis bewusst nicht kostendeckend kalkuliert ist (sog. Verlustprodukt).[1] Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.3 Halbfertige Bauten

Werden halbfertige Bauten zu Teilwerten oder Zwischenwerten nach dem UmwStG eingebracht, gehören zum Teilwert auch darin enthaltene anteilige Gewinne.[1] Eine Teilwertabschreibung ist hinsichtlich des gesamten Verlusts aus dem noch nicht abgewickelten Auftrag bis zur Höhe der am Bilanzstichtag aktivierten Herstellungskosten zulässig.[2] Sie ist nicht auf den dem jeweiligen F...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.1 Bedeutung für die Abgrenzung

Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Regelung nicht betroffen.[2] Das gil...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.5 Teilwertaufholungen und Einlagenrückgewähr nach § 8b Absatz 2 KStG

Zeilen 167-175 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 176 In dieser Zeile sind gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfreie Vermögensmehrungen einzutragen, die auf Zuschreibungen auf Beteiligungen stammen. Zu erfassen sind nur Zuschreibungen auf Kapitalanteile, die nicht steuerpflichtig sind. Zuschreibungen sind dann steuerpflichtig, soweit in Vorjahren steuerwirksame Teilwertabschreibungen vor...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166bsind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 60a In dieser Zeile ist an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Abschreibung bei Ansatz eines Zwischen- oder des gemeinen Werts

Rz. 117 §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 3 UmwStG regeln die Berechnung von Abschreibungen, wenn die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem Zwischen- oder dem gemeinen Wert angesetzt wurden. Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG berechnen sich bei gleichbleibendem AfA-Satz nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zzgl. des Aufstockungsbetrags (Fol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Rz. 21 Die Besteuerung des "Anteilstauschs" richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen[1], d. h.: Untergehende Anteile des Betriebsvermögens sind (bei Bilanzierenden) aus- und die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert der untergehenden Anteile einzubuchen (s. a. Rz. 22a und zur Abwicklung der Seitwärtsverschmelzung Rz. 70f.). Ein daraus resultierender...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.2 Ausgewählte Folgen

Rz. 63 Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft teilen ein Schicksal der untergehenden Anteile als (Sonder-)Betriebsvermögen; stellen die neuen Anteile tatsächlich kein (zumindest gewillkürtes) Betriebsvermögen dar, schließt sich nach dem BFH eine gewinnrealisierende Entnahme gem. §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG an.[1] Rz. 64 Eine latente Wertaufholungspflicht gem....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 30 Gem. § 13 Abs. 2 UmwStG darf jeder Anteilseigner auf Antrag (Rz. 35ff.) den Buchwert (bzw. bei Privatvermögen die Anschaffungskosten) seiner untergehenden Anteile (Rz. 31) als Anschaffungskosten seiner Anteile an der übernehmenden Körperschaft fortführen und damit seinen "Anteilstausch" ohne Gewinnrealisierung abwickeln, wenn alternativ die Voraussetzungen von Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Bewertung von Vor... / 5 Teilwertabschreibung mit dem Ziel der Gewinnsenkung

Der niedrigere Markt- oder Börsenpreis entspricht regelmäßig dem steuerlichen Teilwert (Fiktion).[1] Der Teilwertansatz zielt unmittelbar auf einen niedrigen Gewinn und damit auf eine punktuelle Steuerersparnis. Vor den Finanzgerichten wird deshalb oftmals über die zulässige Höhe der Teilwertabschreibungen gestritten. Achtung Teilwertabschreibung nur bei dauernder Wertminderu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Bewertung von Vor... / 5.2 Vorgehensweise bei Gängigkeitsabschreibungen

Gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorräte gestalten sich individuelle Teilwertabschreibungen aufgrund mangelnder Gängigkeit recht schwierig. Hier bieten sich anstelle von Einzelschätzung und Einzelabschreibung pauschale Abschreibungsverfahren an.[1] Mangelnde Gängigkeit schlägt sich im Allgemeinen in längerer Lagerdauer nieder. Eine lange Lagerdauer jedoch rechtfert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Bewertung von Vor... / 5.1 Wertermittlung bei sinkenden Verkaufspreisen

Bei Waren kann auch der Absatzmarkt von Bedeutung sein. Ist der Veräußerungspreis von Waren gesunken (z. B. wegen langer Lagerdauer, Veränderung des modischen Geschmacks), kann der Teilwert retrograd anhand des voraussichtlichen Veräußerungserlöses nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des noch anfallenden betrieblichen Aufwands bestimmt werden.[1] Der steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Bewertung von Vor... / Zusammenfassung

Überblick Wenn sämtliche Waren und Materialien in den Verkaufsräumen und im Lager aufgenommen sind, ist zu klären: Wie viel sind die Vorräte wert? Wie wird der neue Bestand in der Buchhaltung erfasst? Was ist mit Schwund, Diebstahl und sonstigen Inventurdifferenzen? Welche Bewertungsvereinfachungen gibt es? Wie werden Teilwertabschreibungen berechnet? Dieser Beitrag gibt dabei Hil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.3.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Von dem Gewinn gelten 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen dürfen nicht abgezogen werden.[2] Die Steuerpflicht der Streubesitzdividendenbesteuerung[3] hat keine Auswirkungen auf die Besteuerung der Veräußerungsgewinne/Veräußerungsverluste aus solchen Ak...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Neben der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 oder 4 Abs. 3 EStG finden auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer OHG, KG oder GmbH betrieben werden, auch die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften nach §§ 242 ff. HGB Anwendung. Auch als Kannkaufmann (§ 3 HGB) nach § 2 HGB eingetragene land- und forstwirtschaftliche Einzelunternehmer, die d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.3 Wertaufholungsgebot nach vorangegangener Teilwertabschreibung

Aufgrund des Wertaufholungsgebots ergibt sich der Wertansatz eines Wirtschaftsguts für jeden Bilanzstichtag aus dem Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrigeren Teilwert als der Bewertungsuntergrenze. Hat sich der Wert des Wirtschaftsguts nach ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 2.2 Teilwertabschreibungen

Teilwertabschreibungen auf Anteile im Betriebsvermögen sind nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit nicht abzugsfähig, als die Einnahmen steuerfrei sind. Dementsprechend sind auch Wertaufholungen nur zum Teil bzw. zur Hälfte steuerpflichtig. Gesetzestechnisch erscheint die Wertaufholung in § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG (Betriebsvermögensmehrung), während der teilweise/hälft...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen, kann i. d. R. keine dauernde Wertminderung eintreten. Eine Teilwertabschreibung unter dem Nennwert ist daher allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert ist nur zulässig, wenn ein B...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung

Zusammenfassung Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die im Laufe des Wirtschaftsjahrs angeschafft oder hergestellt wurden und als Betriebsvermögen zu berücksichtigen sind, mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (sog. Zugangsbewertung). In der nachfolgenden Schlussbilanz sind sie dann nach § 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.2.2 Prinzipiell keine Teilwertabschreibung bei marktbedingten Preisschwankungen

In ihrem 2. Beispiel äußert sich die Finanzverwaltung zur Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung bei marktbedingten Preisschwankungen.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend aus, weil "Immobilienpreise marktbedingten Schwankungen" unterliegen.[2] Der Beurteilung ist nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.2.1 Grundstücke mit Altlasten

Altlasten berechtigen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zur Vornahme einer Teilwertabschreibung.[1] Die Finanzverwaltung[2] bejaht die Möglichkeit einer Teilwertabschreibung bei Grundstücken, die Altlasten aufweisen, bei denen jedoch mangels akuter Umweltgefährdung keine sofortige Beseitigung der Altlasten erforderlich ist. In diesem Fall kann aus der Sicht am Bila...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung hinzugerechnet werden. Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig, weil es bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und ...mehr