Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeber die Aussperr...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 4 waren inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt war und in Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden entsprechenden Regelungen im MTArb/MTArb-O sowie den einschlägigen Tarifvertrag über Zusatzurlaub (Absatz 3) verwiesen wurde. Die...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.2 TVÜ-Bund

Im Bereich des Bundes galten entsprechende Regelungen mit Ausnahme von Abs. 4. Dies beruht darauf, dass § 25 BAT, zu dem die Anlage 3 zum BAT vereinbart worden ist, nur im Bereich der VKA gilt. Aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 5.9.2013 zum TVÜ-Bund, der im Zusammenhang mit der Entgeltordnung für die Beschäftigten des Bundes vereinbart worden ist, sind die Absätze...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies ist in § 17 Abs. 5 Satz 1 ausdrücklich geregelt. Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nicht alle bisher geregelten Aufstiege Berücksichtigung finden konnten, war es ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.3 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält keine eigenen Regelungen zu Erschwerniszuschlägen und Schichtzulagen. Jedoch ergibt sich aus § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD unmittelbar zunächst eine Weitergeltung der bisherigen Regelungen über Erschwerniszuschläge bis zur Ablösung durch einen Tarifvertrag.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.2 TVÜ-Bund

Die Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist nicht im TVÜ-Bund, sondern in einem eigenen Tarifvertrag geregelt worden.[1] Sie erhielten einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung i. H. v. 300 EUR, die in Teilbeträgen ausgezahlt wurde. Auszubildende, Schüler und Praktikanten erhielten eine Einmalzah...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.2 TVÜ-Bund

Die Fortgeltung der in der Protokollerklärung zu Abschnitt III genannten tariflichen Regelungen ist gemäß der Tarifeinigung vom 1.4.2014 entsprechend der für die VKA getroffenen Regelungen für den Bund übernommen worden. Nach § 16a Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O auf Beschäftigte, die nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, entsprechend Anwe...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Erläuterungen – inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass der BAT-Ostdeutsche Sparkassen dort nicht aufgeführt ist. Dieser Tarifvertrag ist auf Arbeitgeberseite nur von der VKA abgeschlossen worden. Außerdem fehlten ursprünglich die besonderen Bemessungsregelungen für das Tarifgebiet Ost (Abs. 2 Satz 6 sowie die Protokollerkl...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3.1 TVÜ-VKA

Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem Inkrafttreten d...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.1 Eingruppierung (§ 17)

§ 17 TVÜ-VKA ist aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend umgestaltet worden: Abs. 1 wurde neu gefasst. Die Absätze 2 bis 6 wurden unter Beibehaltung der Absatzbezeichnungen gestrichen. Abs. 7 und die Anlage 3 wurden neu gefasst. Abs. 8 wurde unter Beibehaltung der Absatzb...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2 Überleitungsregelungen (Abschn. II)

Abschn. II enthält die Vorschriften für die Überleitung der Beschäftigten hinsichtlich ihres Entgelts in den TVöD, die bereits vor dem 1.10.2005 im Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber standen. Den Grundsatz hierzu enthalten § 3 TVÜ-VKA und § 3 TVÜ-Bund . Da der TVöD ein überaus komplexes Tarifrechtsgefüge ersetzt und allein auf der Regelungsebene der Bundestarifvertragsparteien...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.2 Schichtzulagen (Abs. 2) TVÜ-VKA

Abs. 2 ist erst nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1.10.2005 eingefügt worden, und zwar im Rahmen einer von den Tarifvertragsparteien schriftlich vereinbarten und unterzeichneten sog. "Korrekturliste" ohne formellen Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA. Zwischen den Tarifvertragsparteien war seit dem Inkrafttreten des TVöD streitig, ob hinsichtlich der Wechselschicht- und Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.1 Grundsatz (§ 29)

Abs. 1 Die Entgeltordnung VKA gilt sowohl für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1) als auch für diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9.2005 begonnen hat (§ 1 Abs. 2). Weitere Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2016 hinaus fortbesteht, da die Entgeltordnung erst am 1.1.2017 in Kraft getret...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.1 Erschwerniszuschläge (Abs. 1) TVÜ-VKA

Die bis zum 30.9.2005 maßgebenden Regelungen über Erschwerniszuschläge bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus zunächst weiterhin in Kraft, und zwar so lange, bis sie durch eine neue tarifliche Regelung abgelöst werden. Dies gilt auch für neu eingestellte Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 2. Die Übergangszeit endete allerdings hinsichtlich der Höhe der Erschwerniszuschläge am 31.1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 4 Auskunfts- und Aufklärungspflichten

Hierbei ist zu beachten, dass es keine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes auf mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus Gesetz, Tarifvertrag, Erlass oder Individualvereinbarung gibt; denn jede Vertragspartei ist grundsätzlich selbst für die Wahrung der eigenen Interessen verantwortlich.[1] Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, so müssen di...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 6.3 Sammelbeförderung

Steuerfrei ist die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung von mindestens 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten oder in dessen Auftrag von einem Dritten eingesetzten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.[1] Die Übernahme der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.2 Rechtsfolge des § 14 Abs. 2a TzBfG

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, so eröffnet § 14 Abs. 2a TzBfG die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis bis zur Höchstdauer von 4 Jahren zu befristen (zweiter 4-Jahreszeitraum). Ist der befristete Arbeitsvertrag zunächst für eine kürzere Dauer abgeschlossen, kann er – auch mehrfach – bis zur 4-jährigen Höchstdauer verlängert werden. Wegen der Frage, was bei einer solch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Sachgrundbefristung im Anschluss an eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist dagegen möglich. Nur der umgekehrten Fallkonstellat...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Vorruhestand

Auch nach Auslaufen des Vorruhestandsgesetzes [1] können Leistungen, die aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträge) bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden, eine steuerbegünstigte Abfindung für eine vom Arbeitgeber veranlasste Auflösung des Dienstverhältnisses darstellen.mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2 Tarifverträge

1.2.2.1 Transformation oder Fortgeltung? 1.2.2.1.1 Grundlagen War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahrs grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt d...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.2 Einjährige Veränderungssperre

Die in die Arbeitsverträge der übergegangenen Arbeitnehmer transformierten Regelungen der Betriebsvereinbarungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht geändert werden. Ein entsprechender Änderungsvertrag mit dem Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung wären wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam. Die Jahresfrist bemisst sich vom Zeitpunkt de...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1 Transformation oder Fortgeltung?

1.2.2.1.1 Grundlagen War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.1 Inbezugnahme des ganzen Tarifvertrags (Globalverweisung)

Wird ein bestimmter Tarifvertrag insgesamt in Bezug genommen (Globalverweisung), unterliegt dieser bei einzelvertraglicher Einbeziehung bei fehlender normativen Geltung nicht der Inhaltskontrolle.[1] In einen vollständig in Bezug genommenen für den Betrieb fachlich und räumlich anwendbaren Tarifvertrag, für den an sich die Vermutung gilt, dass er eine ausgewogene Regelung da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.2 Inbezugnahme eines Teiles oder einzelner Regelungen des Tarifvertrags

Anders ist die Rechtslage bei Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen. Im Gegensatz zur Globalverweisung wird bei der Einzelverweisung nicht ein von gleichstarken Parteien ausgehandeltes Vertragswerk in Bezug genommen, sondern nur einzelne Passagen. In solchen Fällen besteht die Gefahr der einseitigen Benachteiligung des Arbeitnehmers, denn in aller Regel wird der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2 Kontrolle von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

2.1 Unmittelbare Kontrolle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst sind nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach einer Inhaltskontrolle bei einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme des Tarifvertrags – sei es als Ganzes oder nur in einzelnen Bestandteilen. 2.2 Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Inbezugna...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.1 Unmittelbare Kontrolle

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst sind nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach einer Inhaltskontrolle bei einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme des Tarifvertrags – sei es als Ganzes oder nur in einzelnen Bestandteilen.mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr