Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Klaus Beckerle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Abs. 1

Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat.

 
Praxis-Beispiel

Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezügerechner, der die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe VIb Fallgr. 2 erfüllt, ist gemäß der Anlage 3 zum TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung der EG 6 zugeordnet worden. Er wird am 1.1.2017 in die EG 6 übergeleitet. Aufgrund seiner Tätigkeit erfüllt er jedoch die Tätigkeitsmerkmale der EG 7 Fallgr. 1 in Teil A Abschn. II Nr. 1 der Anlage 1 – Entgeltordnung VKA.

Höhergruppierungen finden jedoch nicht automatisch, also "von Amts wegen", statt, sondern nur auf Antrag des Beschäftigten (Satz 1). Dieses Antragserfordernis, das auf Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen worden ist, hat folgenden Hintergrund: Eine Höhergruppierung kann für den Beschäftigten auch finanzielle Nachteile zur Folge haben.

Zunächst ist zu beachten, dass diese Höhergruppierungen nicht stufengleich erfolgen, sondern nach § 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28.2.2017 geltenden Fassung (Abs. 2 Satz 1), und zwar unabhängig davon, ob der Antrag vor oder nach dem 1.3.2017 gestellt wird. Dies bedeutet, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt. Steht der Beschäftigte kurz vor einem Stufenaufstieg in seiner bisherigen Entgeltgruppe, kann je nach Fallgestaltung der Höhergruppierungsgewinn niedriger sein als der Stufengewinn.

 
Praxis-Beispiel

Ein Beschäftigter der EG 12 ist seit dem 1.3.2012 in Stufe 5 und erhält am 1.1.2017 ein Tabellenentgelt in Höhe von 5.047,84 EUR. Er stellt einen Antrag nach Abs....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    799
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    797
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    795
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    626
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    593
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    548
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    520
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    517
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    517
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    512
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    474
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    467
  • Jubiläumszuwendung
    460
  • Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen
    452
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    445
  • Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit
    440
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    438
  • Jubiläumsgeld
    434
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    431
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    417
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium

Top-Themen

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: EU-Beihilfenrecht in der Praxis
EU-Beihilfenrecht in der Praxis

Dieses Buch bietet klare Orientierung im komplexen EU-Beihilfenrecht. Es hilft, die Regeln zu entschlüsseln, rechtssicher zu handeln und gezielt zu erkennen, wann Beihilfen genehmigt werden müssen – und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren