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Sprecherausschussgesetz / §§ 3 - 10 Erster Abschnitt Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Sprecherausschusses

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§ 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

 

(1) Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs.

 

(2) 1Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die sechs Monate dem Betrieb angehören. 2Auf die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der leitende Angestellte unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) als Beschäftigter angehört hat. 3Nicht wählbar ist, wer

 

1.

aufgrund allgemeinen Auftrags des Arbeitgebers Verhandlungspartner des Sprecherausschusses ist,

 

2.

nicht Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 2 Satz 1 des Mitbestimmungsgesetzes in Verbindung mit § 105 Abs. 1 des Aktiengesetzes sein kann oder

 

3.

infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

§ 4 Zahl der Sprecherausschußmitglieder

 

(1) Der Sprecherausschuß besteht in Betrieben mit in der Regel

10 bis 20 leitenden Angestellten aus einer Person,

21 bis 100 leitenden Angestellten aus drei Mitgliedern,

101 bis 300 leitenden Angestellten aus fünf Mitgliedern,

über 300 leitenden Angestellten aus sieben Mitgliedern.

 

(2) Männer und Frauen sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Sprecherausschuß vertreten sein.

§ 5 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit

 

(1) 1Die regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschusses finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. 2Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einzuleiten.

 

(2) Außerhalb dieses Zeitraums ist der Sprecherausschuß zu wählen, wenn

 

1.

im Betrieb ein Sprecherausschuß nicht besteht,

 

2.

der Sprecherausschuß durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist,

 

3.

die Wahl des Sprecherausschusses mit Erfolg angefochten worden ist oder

 

4.

der Sprecherausschuß mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen...

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