Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich TVA-L BBiG

Der TVA-L BBiG regelt die Ausbildungsverhältnisse für die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Vor dem Hintergrund des Wiedereintritts des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zum 1.1.2013 und der...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.5.3 Änderungen des TVA-L Gesundheit

In Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien zum TVA-L Gesundheit im Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 9.12.2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) Folgendes vereinbart: Änderung des § 18a, § 8 Abs. 1: Entgelterhöhung zum 1.11.2024 um 100 Euro sowie zum 1.2.2025 u...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.5.2 Änderungen des TVA-L Pflege

In Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien zum TVA-L Pflege im Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 9.12.2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) Folgendes vereinbart: Änderung des § 18a, § 8 Abs. 1: Entgelterhöhung zum 1.11.2024 um 100 Euro sowie zum 1.2.2025 um weitere 50...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.1.1 Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG

Der Gesetzgeber hat die Mindestvergütung unmittelbar im BBiG, und zwar in § 17 verankert. Diese gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden, nicht jedoch für landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Erzieher. Die Mindestausbildungsvergütung gilt erstmals für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1.1....mehr

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Ausbildung / 1.2.2.5.1 Änderungen des TVA-L BBiG

In Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien zum TVA-L BBiG im Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 9.12.2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Folgendes vereinbart: Änderung des § 19, § 8 Abs. 1: Entgelterhöhung zum 1.11.2024 um 100 Euro so...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.3 Gebietszulage/Ausgleichszulage

Die Notwendigkeit, solche Zulagen zu zahlen, kann sich z. B. bei solchen Unternehmen ergeben, die einen überregional eingesetzten Außendienst haben und die diesen einheitlich nach den am Sitz des Unternehmens geltenden betrieblichen Regelungen vergüten wollen oder müssen. Das kann dazu führen, dass im Verkaufsgebiet des Mitarbeiters tätige Außendienstmitarbeiter eines dort a...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 1 Begriff und Bedeutung übertariflicher und außertariflicher Entgeltbestandteile für die Betriebspraxis

Übertarifliche Zulagen sind dadurch gekennzeichnet, dass zunächst im Betrieb Entgelttarifverträge angewendet werden und daher die Grundvergütung und ggf. auch das Leistungsentgelt des Mitarbeiters tariflich geregelt ist. Vereinzelt wird die Grundvergütung der Beschäftigten auch in Betriebsvereinbarungen geregelt; dies ist bei den Unternehmen zulässig, die noch nie tarifgebun...mehr

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Ausbildung / 2.3.17 Zusätzliche Altersversorgung

Gemäß § 17 TVA-L BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) in seiner jeweils geltenden Fassung. In diesem Zusammenhang ist insbes...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.1 Höhe des Ausbildungsentgelts

Die Höhe des Ausbildungsentgelts muss angemessen sein. Der im Zuge der BBiG-Novelle neu gefasste § 17 BBiG konkretisiert die Mindestvoraussetzungen für eine Angemessenheit der Vergütung. Danach ist die Angemessenheit der Vergütung ausgeschlossen, wenn sie eine bestimmte monatliche Mindestvergütung unterschreitet. Die Mindestausbildungsvergütung setzt dort an, wo es keine Tar...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.5 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 TVA-L BBiG ist für den Fall, dass im Rahmen des Ausbildungsvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Tarifgebiet West nach dem Tarifvertrag über die Bewertu...mehr

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Ausbildung / 2.4.4 Übernahme von Auszubildenden

Auszubildende können nach Beendigung ihrer Ausbildung einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben. Zu unterscheiden sind insoweit der gesetzliche Anspruch nach § 78a Abs. 2 BetrVG bzw. § 56 BPersVG und die tariflichen geregelten Übernahmeansprüche. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildung...mehr

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Ausbildung / 2.3.7 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

§ 8 Abs. 7 TVA-L BBiG sieht die Möglichkeit der Gewährung von sog. Gefahrenzulagen vor. Hierunter sind Zulagen zu verstehen, die nur für bestimmte, genauer gesagt gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten gewährt werden. Maßgebend insoweit ist der Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchstabe c BAT vom 11. Januar 1962. Sofern die tariflich gefo...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / Zusammenfassung

Überblick Fragen des Arbeitsentgeltrechts sind immer aktuell. Der Fachkräftebedarf und die Entgeltvorstellungen von Bewerbern stehen oftmals nicht im Einklang mit den betrieblichen Entgeltsystemen. Einerseits soll und muss das betriebliche Entgeltsystem konsequent angewandt werden, auf der anderen Seite aber sind manchmal Vergütungswünsche zu erfüllen, die sich nicht in dies...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.1.2 Monatliches Ausbildungsentgelt nach dem TVA-L BBiG

§ 8 Abs. 1 TVA-L BBiG setzt die Vorgaben der §§ 17 Abs. 1 BBiG, 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG dahin gehend um, dass den Auszubildenden ein monatliches Ausbildungsentgelt gewährt wird, welches sich nach jedem Ausbildungsjahr erhöht. Hintergrund hierfür ist, dass mit fortschreitendem Alter des Auszubildenden sowie mit fortschreitender Ausbildung die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Au...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.3 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung Nr. 2 zu § 19

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Auszubildenden entsprechend der bis zum 31.12.2012 ge...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 3 Behandlung der Zulage bei allgemeinen Entgelterhöhungen

Bei allgemeinen betrieblichen oder tariflichen Entgelterhöhungen stellt sich immer die Frage, welche Auswirkungen sie auf die gewährte und vereinbarte Zulage hat. Die Antwort hängt davon ab, warum eine Zulage gewährt wurde und welche Vereinbarung getroffen wurde. Einen Automatismus, dass jede Zulage sich gleichzeitig mit betrieblichen oder tariflichen Entgelterhöhungen veränd...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.3 Geltungsbereich TVA-L Gesundheit

Der TVA-L Gesundheit gilt nur für Schülerinnen/Schüler, die in den in der Anlage zum TVA-L Gesundheit aufgeführten Gesundheitsberufen ausgebildet werden, wobei die Ausbildung von einer Universitätsklinik erfolgen muss, die unter den Geltungsbereich des TV-L fällt.mehr

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Ausbildung / 1.2.2.2 Geltungsbereich TVA-L Pflege

Der TVA-L Pflege erfasst die Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz, Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege sowie nach dem Notfallsanitätergesetz, die in Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, ausgebildet werden. Des Weiteren gilt der TVA-L Pflege auch für ...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG a. F. anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Ob die Tarifvertragsparteien die Änderung des § 11 BBiG durch Art. 1 Ziff. 9 des BVaDiG (siehe vorstehend Ziffer 2.2.1.3.1) bei nächster Gelegenheit zum Anlass nehmen, § 2 Abs. 1...mehr

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Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005[1]. Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tarifverträge, Dien...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung kommt es nur dann an, wenn nicht für alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ein Bedarf für eine ausbil...mehr

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Arbeitszeit / 4.2 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag

Nach § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 3 ArbZG (tägliche Höchstarbeitszeit) zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, einen anderen A...mehr

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Ausbildung / 1.2.2 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst ist im Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) vom 13.9.2005 maßgebend, der aus einem Allgemeinen Teil und 2 Besonderen Teilen – Besonderer Teil BBiG, Besonderer Teil Pfl...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.2 Änderungen des TVAöD

Der TVAöD mit seinem Allgemeinen Teil und seinen beiden Besonderen Teilen (BBiG und Pflege) ist am 1.10.2005 in Kraft getreten und seitdem mehrfach geändert und ergänzt worden. Im Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien folgende Änderungen/Anpassungen vorgenommen: Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil -[1] Einheitliche Bemessung der Jahressonderzahlung[2] Ausbildungsent...mehr

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Arbeitszeit / 4.3 Höchstgrenzen bei Tarifverträgen

Werden verlängerte Arbeitszeiten tariflich zugelassen, muss nach § 7 Abs. 8 ArbZG grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von 12 Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet. Die Übergangsregelung für Alttarifverträge in § 25 ArbZG ist zum 31.12.2006 ausgelaufen. Die Übergangsregelung e...mehr

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Ausbildung / 2.3.16 Zusätzliche Altersversorgung

§ 15 TVAöD enthält den Hinweis, dass die Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Altersversorgung für Auszubildende durch besonderen Tarifvertrag geregelt wird. Die Regelung entspricht inhaltlich dem bisherigen § 19 Manteltarifvertrag für Auszubildende, sodass als "Besondere Tarifverträge" i. S. d. § 15 TVAöD der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Besc...mehr

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Ausbildung / 3.4.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Gem. § 8b Abs. 1a und 1b erhalten Auszubildende bei Vorliegen der Voraussetzungen Zulagen nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. bzw. 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 1 Abs. 2 TVAöD

Vom Geltungsbereich des TVAöD ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 Buchst. a TVAöD Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe. Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschiedlich) geregelte schulische Ausbildung an Berufsfa...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.1 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. a, d und e TVAöD

Vom Geltungsbereich des Besonderen Teil BBiG erfasst sind zum einen die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf[1] ausgebildet werden (Buchst. a). Ferner gilt der TVAöD-BBiG für die Auszubildenden in Betrieben oder Betriebsteilen, auf der...mehr

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Ausbildung / 3.3.1.1 Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG

Der Gesetzgeber hat die Mindestvergütung unmittelbar im BBiG, und zwar in § 17 verankert. Diese gilt für Auszubildende, die in einem nach dem BBiG oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden, nicht jedoch für landesrechtlich geregelte Berufe wie z. B. Erzieher. Die Mindestausbildungsvergütung gilt erstmals für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1.1....mehr

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Ausbildung / 2.3.3.4 Schadenshaftung, § 5 Abs. 3 TVAöD

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13.9.2005 ist § 5 TVAöD um einen Abs. 3 erweitert worden. Dieser regelte bis zum 28.2.2017 die Schadenshaftung der Auszubildenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildend...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich

Der Allgemeine Teil enthält einheitliche Regelungen für alle Auszubildenden, die von § 1 Abs. 1 TVAöD erfasst werden. Im Besonderen Teil BBiG ist das ausfüllende und spezifische Tarifrecht für die Auszubildenden geregelt, die in § 1 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – unter den Buchstaben a, d und e aufgeführt sind (siehe nachfolgend Ziffer 1.2.2.1.1). Im Besonderen Teil Pfleg...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.2 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD

Der Besondere Teil Pflege erfasste bis zum 28.2.2018 nur die Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, ausgebildet werden. Durch § 2 Ziffer 1 des Änderungstarifvertrags Nr. 7 v. 18.4.2018 zum TVAöD – Allg...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.3 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. c TVAöD

In der weiteren Umsetzung des Einigungspapiers vom 18.4.2018 haben sich die Tarifvertragsparteien zudem am 30.10.2018 auf die Einbeziehung der Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen in den TVAöD-Pflege verständigt. Nachdem als gesichert gelten konnte, dass eine gesetzlich geregelte Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen stattfindet[1], ist aufgrund v...mehr

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Ausbildung / 3.4 Sonstige Entgeltregelungen

§ 8b ist durch § 2 des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) – Besonderer Teil BBiG – vom 13.9.2008 in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – eingefügt worden. Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen sind für Auszubildende im Bereich des Bundes mit den Abs. 1a und 2a sowie für Auszubildende im B...mehr

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Ausbildung / 2.6.2 Tariflicher Anspruch auf Übernahme

Weder der Allgemeine Teil des TVAöD noch der Besondere Teil BBiG sahen bis zum 31.12.2009 eine Übernahmeverpflichtung vor. Im Besonderen Teil BBiG (§ 16a) war lediglich geregelt, dass die Tarifvertragsparteien auf eine Übernahme "hinwirken". Im Rahmen der Tarifrunde 2010 hatten sich die Tarifvertragsparteien erstmals auf eine tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme von...mehr

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Ausbildung / 3.3.1 Höhe des Ausbildungsentgelts

Die Höhe des Ausbildungsentgelts muss angemessen sein. Der im Zuge der BBiG-Novelle neu gefasste § 17 BBiG konkretisiert die Mindestvoraussetzungen für eine Angemessenheit der Vergütung. Danach ist die Angemessenheit der Vergütung ausgeschlossen, wenn sie eine bestimmte monatliche Mindestvergütung unterschreitet. Die Mindestausbildungsvergütung setzt dort an, wo es keine Tar...mehr

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Ausbildung / 3.3.1.2 Monatliches Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD

§ 8 Abs. 1 TVAöD setzt die Vorgaben der §§ 17 Abs. 1 BBiG, 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG dahingehend um, dass den Auszubildenden ein monatliches Ausbildungsentgelt gewährt wird, welches sich nach jedem Ausbildungsjahr erhöht. Hintergrund hierfür ist, dass mit fortschreitendem Alter des Auszubildenden sowie mit fortschreitender Ausbildung die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Auszubil...mehr

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Ausbildung / 2.6.2.6 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung zu § 16a TVAöD

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist und eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, stellt sich ...mehr

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Arbeitszeit / 6.4 Reisezeit

Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der Zurücklegung des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber.[1] Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen hat. In diesem Fall gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirts...mehr

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Arbeitszeit / 4.4 Höchstgrenzen bei Betriebs- bzw. Individualvereinbarung

Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] Aufgrund der ...mehr

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Ausbildung / 2.2.1.3.2 Ausbildungsvertrag, § 2 Abs. 1 TVAöD

An die gesetzliche Regelung in § 11 BBiG a. F. anknüpfend, sieht § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD vor, dass vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen ist. Ob die Tarifvertragsparteien die Änderung des § 11 BBiG durch Art. 1 Ziff. 9 des BVaDiG (siehe vorstehend Ziffer 2.2.1.3.1) bei nächster Gelegenheit zum Anlass nehmen, § 2 Abs. 1 TVAö...mehr

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Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

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Arbeitszeit / 7 Aushang und Arbeitszeitnachweis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen; die aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften können auch elektronisch über die im Betrieb übliche Informations- und Komm...mehr

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Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

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Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 3 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der 1. Senat des BAG in der Folgezeit versucht, die Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats zu konkretisieren. Anrechnung zwecks Neuverteilung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat, um das...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 1 Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gewährung übertariflicher Zulagen

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung von Gesetzen, ggf. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten. Des Weiteren gibt das BetrVG dem Betriebsrat das Recht – und dies ist hier entscheidend – zu prüfen, ob der Arbeitgeber bestimmte Themen regelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Der Große Senat des BAG hat bereits 1991...mehr

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Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) gestaltet die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie aus. Es regelt unter anderem das Zustandekommen und die Wirkungen eines Tarifvertrages. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) oder einzelne Arbeitgeber (Haustarifvertrag). Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG u...mehr