Überblick

"Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele für solche Gratifikationen sind Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Tantiemen oder Bonuszahlungen. Der Arbeitnehmer hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Gratifikation.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gratifikations-/Sonderzahlungen sind nicht gesetzlich geregelt. Anspruchsgrundlagen sind in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen zu finden. Daneben können Ansprüche aus betrieblicher Übung oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Arbeitsvertragliche Regelungen werden von den Gerichten anhand der §§ 305 ff. BGB kontrolliert (AGB-Kontrolle).

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