Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 29 Kündigung / VII. Fristen und Termine bei Schwerbehinderten

Rz. 274 Das SchwbG v. 26.8.1986 (BGBl I, 1421, ber. 1550) ist durch Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl I, 1046) aufgehoben und – soweit arbeitsrechtlich von Bedeutung – ohne inhaltliche Änderungen mit Wirkung v. 1.7.2001 in das SGB IX überführt worden. Am 1.1.2018 trat im Zuge der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Bei der Entlassu...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / D. Internationale Verträge

Rz. 7 Das ILO-Abkommen Nr. 87 enthält keine ausdrückliche Streikgarantie. Es wird aber vom Sachverständigenausschuss so interpretiert, dass das Streikrecht mit weitgehenden Garantien ausgestattet werden soll: Dies gilt für den Proteststreik gegen staatliche Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und für ein Streikrecht der Beamten. Rz. 8 Die europäische Sozialcharta (ES...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte

Rz. 86 Die Arbeitnehmer werden traditionell in die Gruppe der Arbeiter und der Angestellten gegliedert. Die Unterscheidung ist heute individual-rechtlich kaum noch von Bedeutung. Nach herrschender Meinung waren Arbeiter diejenigen Arbeitnehmer, die nicht Angestellte waren, wobei dem Begriff des Arbeiters überwiegend körperliche und dem Angestellten überwiegend geistige Tätig...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / H. Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch Arbeitskampf

Rz. 18 Teilt man den Ausgangspunkt, dass Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele zulässig sind, so folgt daraus, dass Forderungen zur Durchsetzung von individuellen Rechtsansprüchen bzw. Rechtspositionen, wie z.B. die Rücknahme einer Kündigung, Wiedereinstellungen oder die Rücknahme eines Antrages nach § 103 BetrVG, nicht erstreikt werden können. Desweg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / k) Gleichbehandlung bei tarifvertraglich geregelten Versorgungsleistungen

Rz. 495 Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verschaffung einer tariflichen Altersversorgung, wenn sie es ablehnen, die übrigen tariflichen Bedingungen für ihr Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf einer außertariflichen Vergütung bestehen (BAG v. 25.2.1999 – 3 AZR 113/97, NZA 1999, 986). Rz. 496 Demnach ist die Geltung eines Tarifvertrages ein die Un...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Kollektivrechtliche Zusagen

Rz. 553 Die Änderung tarifvertraglich geregelter, arbeitgeberfinanzierter Versorgungsleistungen ist eher theoretischer Natur (Griebeling, ZIP 1993, 1059), da insb. Firmentarifverträge, d.h. solche Tarifverträge, die die betriebliche Altersversorgung für nur ein Unternehmen regeln – im Gegensatz zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung – nicht praktiziert werd...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begrenzungen

Rz. 541 Entsprechend § 106 S. 1 GewO findet das Direktionsrecht seine Grenzen im Arbeitsvertrag, in einschlägigen Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen sowie in Gesetzen. Hinzu treten Begrenzungen durch betriebliche Übung (BAG v. 22.5.1985 – 4 AZR 427/83, NZA 1986, 166), durch Konkretisierung (LAG Rheinland-Pfalz v. 5.7.1996 – 10 Sa 165/96, NZA 1997, 1113) sowie durch Mi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Inhalt und Auslegung von Unkündbarkeitsregelungen

Rz. 1181 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann ausdrücklich oder konkludent erklärt werden. Beabsichtigt sein kann ein einseitiger oder beidseitiger, ein genereller oder auch zeitlich und/oder sachlich begrenzter Kündigungsausschluss. Was im Einzelnen gewollt ist, muss notfalls durch Auslegung ermittelt werden. Rz. 1182 Generelle Kündigungsausschlüsse sind hinsichtli...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 324 Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit sind i.R.d. § 3b EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Dies ist eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass Lohnzuschläge regelmäßig steuerpflichtig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV). Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist oder in einem Vollzeit- oder Teilzeitbesch...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / E. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Streiks

Rz. 12 Da der Streik gesetzlich nicht geregelt ist, hat die Rspr. folgende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen angenommen: Der Streik muss für tariflich regelbare Ziele geführt werden. Das BAG stellt dies klar und verknüpft dies sogar mit einem unbeachtlichen Alternativverhalten: Ein Streik, dessen Kampfziel auch die Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrige...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Nicht von der Rspr. anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Freiwilligkeitsvorbehalt

Rz. 403 In der Rspr. des BAG ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG v. 13.5.2015 – 10 AZR 266/14) wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruches des Zuwe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 15. Tatsachenvergleich zu offenen Urlaubstagen, Ansprüchen aus TV oder BV

Rz. 400 Obwohl die genannten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich begründeten Rechte sowie die gesetzlich begründeten Ansprüche aus dem BUrlG (s. aber oben Rdn 399 zur nachvertraglichen Verzichtbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs) im Grundsatz unverzichtbar sind (vgl. zu den Alternativ-Möglichkeiten § 4 Abs. 3 u. 4 TVG bzw. § 77 Abs. 4 BetrVG),...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Obligatorische schriftliche Stimmabgabe

Rz. 179 Nach § 24 Abs. 3 WO kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die obligatorische, also zwingende schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen. Tut er dies, sind die in diesem Betriebsteil beschäftigten Mitarbeiter nicht zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal berechtigt (fraglich ist, wenn es ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Beharrliche Arbeitsverweigerung/Beharrliche Verweigerung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten

Rz. 439 Die beharrliche Arbeitsverweigerung bzw. beharrliche Weigerung, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt eine besondere Nachhaltigkeit oder Widersetzlichkeit voraus, also wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (BAG v. 28.6.2018 – 2 AZR 436/17, Rn 16), wobei es nicht genügt, dass der Arbeitnehmer eine Weisung unbeach...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahl durch das Gremium

Rz. 535 Über die Freistellung entscheidet gem. § 38 Abs. 2 BetrVG das Betriebsratsgremium in geheimer Wahl. Vor der Wahl hat eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden, der die Gelegenheit erhalten soll, etwaige Bedenken gegen die Freistellung bestimmter Betriebsratsmitglieder geltend zu machen. Die Beratung hat mit dem gesamten Betriebsratsgremium zu erfolgen, nicht nu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Prozessuale Besonderheiten der Antragsfassung

Rz. 1442 Der Unterlassungsanspruch hat nur dann Erfolg, wenn der Antrag für ganz bestimmte Fallgestaltungen konkretisiert wird. Ist der Unterlassungsantrag so weit gefasst, dass er auch nur eine einzige denkbare künftige Fallgestaltung betrifft, bei der nicht in allen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht, ist er unbegründet. Vorsicht ist daher geboten bei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / V. Klagebegründung

Rz. 213 Der Inhalt der Klagebegründung ergibt sich schon aus den vorangegangenen Erläuterungen. Der Kläger muss schlüssig darlegen, aus welchen Gründen der Drittschuldner für die Forderung des Schuldners haftet. Weiter ist der Titel anzugeben, aus dem sich die Forderung ergibt und in welcher Höhe, sowie der Umstand, dass die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner ...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / G. Paritätsprinzip

Rz. 14 Als oberster Grundsatz des Arbeitskampfrechtes fungiert das Prinzip der Waffengleichheit oder das Prinzip der Parität. Es wird auch als das maßstabsbildende Strukturprinzip des gesamten Arbeitskampfrechtes bezeichnet (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 134). Das Paritätsprinzip sei Voraussetzung für ein funktionierendes Tarifvertragssystem (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/0...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Teil-Schlüssigkeit

Rz. 1180 Das Gesetz regelt in § 99 Abs. 2 BetrVG sechs Verweigerungsgründe des Betriebsrates ("kann verweigern, wenn …"). Dies ist so zu verstehen, dass eine Verweigerung des Betriebsrates nur dann rechtlich beachtlich ist, wenn er sich in seinem Verweigerungsschreiben auf mindestens einen dieser sechs Gründe bezogen hat. Die Verweigerungsgründe sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / C. Arbeitszeitbegriff und ständige Erreichbarkeit

Rz. 7 IKT ermöglichen in immer mehr Branchen und Tätigkeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, eine ortsunabhängige sofortige Aufnahme der Arbeit. Arbeitstätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie private Tätigkeiten während der Arbeitszeit (Facebook, private E-Mails etc.) gehören heute für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Die Frage, was als Arbeitszei...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / D. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

Rz. 36 Ansprüche der Arbeitnehmer, die aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung resultieren, sind gem. § 108 Abs. 2 i.Vm. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO Masseverbindlichkeiten. Voraussetzung für die Einordnung als Masseschuld ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens tatsächlich weitergeführt wird; der Arbeitnehmer also sei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 44. Fälligkeit

Rz. 827 Soweit keine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Fälligkeit des Vergütungsanspruches getroffen wurde, richtet sich diese nach § 614 BGB . Danach entsteht der Vergütungsanspruch nicht bereits durch den Abschluss des Arbeitsvertrages, die Vergütung ist vielmehr erst nach der Leistung der Arbeit zu entrichten (BGH v. 26.6.2008 – IX ZR 87/07, NZA 2009, 110 = MDR 20...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 19. Arbeitszeitkonto

Rz. 276 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf i.d.R. 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 S. 1 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 S. 2 ArbZG). Aufgrund dieser zu starren Gesetzesregelung haben die Tari...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Gleichbehandlung im Bereich der Vergütung

Rz. 865 Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage (BAG v. 21.6.2000, NZA 2000, 1050 f.). Im Bereich der Vergütungszahlung kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt und der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Anschließung kleiner Betriebsteile

Rz. 45 Nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG können Arbeitnehmer eines Betriebsteiles, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrates im Hauptbetrieb teilzunehmen. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn eine wirksame anderweitige Zuordnung nach § 3 BetrVG, also i.d.R. durch Tarifvertrag, besteht. Die Abstimmung kann von m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anerkennung der Urheberschaft und Recht auf Namensnennung

Rz. 1092 Die Anerkennung der Urheberschaft, welche den Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts ausmacht, gibt dem Urheber das Recht, gegen jeden vorzugehen, der seine Urheberschaft bestreitet oder sich selbst dieser berühmt (§ 13 S. 1 UrhG). Es ist als aus dem Schöpferprinzip abgeleitetes Recht grds. unverzichtbar und auch nicht durch Arbeits- bzw. Dienstvertrag beschränkbar (...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / k) Auswahlrichtlinien

Rz. 794 Ist in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach dem BPersVG festgelegt, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, so kann die Bewertung gem. § 1 Abs. 4 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Rz. 795 Die Regelung des § 1 Abs...mehr