Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1)

Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt:

Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnungum eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung am 1.1.2017 weiter, auch wenn seitdem durch die Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c die Entgelttabelle des TVöD insgesamt 17 Entgeltgruppen enthält. Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA ist der Eingangssatz in Abs. 1 dahingehend geändert worden, dass für Beschäftigte, die nach der Anlage 3 der Entgeltgruppe 2 Ü zugeordnet sind, die nachfolgend im Tarifvertrag aufgeführten Tabellenwerte gelten, und zwar dynamisch. Die ab 1.1.2017 geltende Anlage 3 zum TVÜ-VKA ordnet ebenso wie die bis zum 31.12.2016 geltende Anlage 3 zum TVÜ-VKA ehemalige Arbeiter der Lohngruppe 1 mit Aufstieg nach den Lohngruppen 2 und 2a sowie solche der Lohngruppe 2 mit Aufstieg nach Lohngruppe 2a der Entgeltgruppe 2 Ü zu.

Die Regelung betrifft also Arbeiter der Lohngruppe 1 Fallgruppe 2 mit einfachen Tätigkeiten, bei denen ein doppelter Aufstieg zunächst in Lohngruppe 2 Fallgruppe 2 nach 3-jähriger Bewährung und anschließend in Lohngruppe 2a nach weiterer 4-jähriger Bewährung vorgesehen ist. Diese Arbeiter stehen zwischen den Arbeitern mit einfachsten Tätigkeiten (LGr. 1, FGr. 1 mit Aufstieg in LGr. 1a nach 4 Jahren Bewährung) und Arbeitern mit Tätigkeiten, die eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordern. Erstere werden übergeleitet in Entgeltgruppe 2, Letztere in Entgeltgruppe 3. Die Arbeiter der Lohngruppe 1 Fallgruppe 2 liegen von ihrer Wertigkeit dazwischen und ließen sich nicht ohne Wertungsbrüche einer der beiden Entgeltgruppen zuordnen. Bei einer Zuordnung zur Entgeltgruppe 2 wäre zum Ausgleich von Exspektanzverlusten ein Strukturausgleich erforderlich geworden, den man im Arbeiterbereich vermeiden wollte. Aufgrund dessen wurde für die Überleitung und zunächst nur für eine Übergangszeit eine eigene Entgeltgruppe geschaffen.

Des Weiteren betrifft diese Regelung aus den gleichen Gründen auch Arbeiter, die originär in Lohngruppe 2 unter ein "Ferner"-Merkmal fallen mit Aufstieg in Lohngruppe 2a nach 4 Jahren.

Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2 Ü sind entsprechend den Tabellenwerten des TVöD seit dessen Inkrafttreten dynamisiert worden. Sie stiegen zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2016 um 2,4 % und mit Wirkung vom 1.2.2017 um weitere 2,35 %.

Mit Wirkung vom 1.3.2018 sind die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2 Ü Stufen 1 bis 5 um 3,19 Prozent und der Entgeltgruppe 2 Ü Stufe 6 um 4,90 % gestiegen. Die entsprechenden Tabellenwerte (auch für die Jahre 2019 und 2020) sind dem Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018 zum TVÜ-VKA zu entnehmen.

Aufgrund der Tarifrunde 2020 erhöhen sich die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2 Ü – ebenso wie diejenigen der Entgeltgruppe 15 Ü –

ab 1.4.2021 um 1,40 %, mindestens aber um 50 EUR, und

ab 1.4.2022 um weitere 1,80 %.

Für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Sparkassen – erhöhen sich diese Tabellenwerte wie folgt:

ab 1.7.2021 um 1,40 %, mindestens aber um 50 EUR,

ab 1.7.2022 um weitere 1,00 % und

ab 1.12.2022 um weitere 0,792 %.

Die bis zum 29.2.2024 geltenden Tabellenwerte sind in dem Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020 zum TVÜ-VKA aufgeführt.

Aufgrund der Tarifrunde 2023 erhöhen sich die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2 Ü am 1.3.2024 um 200 EUR und anschließend um 5,5 %, mindestens aber um insgesamt 340 EUR. Die ab 1.3.2024 geltenden Tabellenwerte sind dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 22.4.2023 zum TVÜ-VKA zu entnehmen.

Überleitung in die Entgeltgruppe 15 Ü (Abs. 2)

Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen um eine zusätzliche Entgeltgruppe erweitert worden.

Diese Regelung gilt für Angestellte in Vergütungsgruppe I BAT. Sie betrifft gleichermaßen den Bereich der VKA wie auch den Bund. Allerdings sind die Tabellenwerte naturgemäß unterschiedlich.

Die bis zum 29.2.2024 geltenden Tabellenwerte sind in dem Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020 zum TVÜ-VKA enthalten.

Aufgrund der Tarifrunde 2023 erhöhen sich die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 15 Ü am 1.3.2024 um 200 EUR und anschließend um 5,5 %. Die ab 1.3.2024 geltenden Tabellenwerte sind dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 22.4.2023 zum TVÜ-VKA zu entnehmen.

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Hintergrund der Regelung in Abs. 2 ist der Umstand, dass die Vergütungsgruppe BAT I nicht mehr im TVöD abgebildet ist. Ohne eigene Regelung wären die Angestellten in BAT I mit der Überleitung in den TVöD außerhalb des tariflich geregelten und damit auch geschützten Bereichs gewesen. Ihre Arbeitsbedingungen wären frei aushandelbar gewesen. Dies sollte verhindert werden. Wer bislang im tariflich geregelten und damit geschützten Bereich war, sollte auch weiterhin darin verbleiben. Um dies zu ...

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