Die Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist nicht im TVÜ-Bund, sondern in einem eigenen Tarifvertrag geregelt worden.[1] Sie erhielten einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung i. H. v. 300 EUR, die in Teilbeträgen ausgezahlt wurde.

Auszubildende, Schüler und Praktikanten erhielten eine Einmalzahlung i. H. v. 100 EUR, die mit den Bezügen für den Monat Juli der Jahre 2005, 2006 und 2007 ausgezahlt wurde.

Im Übrigen galten die vorstehenden Erläuterungen entsprechend.

§ 21 ist mit Wirkung vom 1.3.2012 aufgehoben worden.

[1] TV über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 für den Bereich des Bundes v. 9.2.2005.

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